Neuer Biergarten am Breitenauer See keine Konkurrenz für Seerestaurant
Der Betreiber des Kioskladens im Campingpark Breitenauer See freut sich, dass er den Biergarten mit einem kleinen Imbissangebot weiterführen darf. Dazu musste der bestehende Bebauungsplan abgeändert werden.

"Ich freue mich sehr über diese Entscheidung", sagte Michael Wieland jetzt nach der Verbandsversammlung des Zweckverbands Breitenauer See. Der Betreiber des Kioskladens im Campingpark Breitenauer See freut sich, dass er den Biergarten mit einem kleinen Imbissangebot auf dem Rondell gegenüber dem Empfangsgebäude nun rechtlich abgesichert weiterbetreiben darf. Die Verbandsversammlung hat einstimmig beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan aus dem Jahr 2005 zu ändern, der auf der Rondellfläche einen "Marktplatz" und Stellplätze vorsah. So wird künftig eine gastronomische Nutzung der Fläche in einem beschränkten Umfang für Campinggäste möglich.
Biergartenbetrieb rechtlich abgesichert
Die Verbandsmitglieder haben den Entwurf des Bebauungsplans "Breitenauer See, Änderung Bereich Rondell" gebilligt und die Auslegung beschlossen. Zuletzt stand die Fortführung der Biergarten-Gastronomie für Campinggäste auf der Kippe, weil der alte Bebauungsplan diese Nutzung für die Rondellfläche abdeckt. "Ohne Bebauungsplan ist eine gastronomische Nutzung der Fläche nicht möglich", betonte Landrat Norbert Heuser. Da während der Corona-Zeit das Seerestaurant lange geschlossen war, habe der Pächter des Campingpark-Kioskladens auf dem Rondell eine Art Biergarten eingerichtet, um den Campinggästen ein gastronomisches Angebot zu machen, erläuterte der Verbandsvorsitzende, Obersulms Bürgermeister Björn Steinbach. "Da das Seerestaurant geschlossen war, wurde der Biergarten gut angenommen", berichtete Steinbach. Nun müsse der Biergartenbetrieb rechtlich abgesichert werden.
Ergänzung statt Konkurrenz
"Dass am Campingplatz wegen einer Konkurrenzsituation zwischen Seerestaurant und Biergarten keine gute Stimmung herrscht", hat der Obersulmer Verbandsvertreter Reinhold Gall gehört. Eine grundsätzliche Regelung sei nötig. "Wir haben festgestellt, dass die Camper nicht jeden Tag griechisch essen wollen", sagte Björn Steinbach. Er sieht den Biergarten mit Imbiss als Ergänzung und nicht als Konkurrenz, weil das Restaurant viele Gäste von außen anziehe, der Biergarten den Campern vorbehalten und auf eine andere Art bewirtet werde.
"Wäre es nicht sinnvoll gewesen, den Wirt des Seerestaurants zu fragen, ob er den Biergarten betreiben will?", fragte der Obersulmer CDU-Gemeinderat Hermann Hohl. "Der Kioskladen gehört zur Sternekategorie des Parks, den wollte der Gastronom nicht betreiben", erklärte Steinbach. Sein Löwensteiner Kollege Klaus Schifferer unterstützt das Bebauungsplanverfahren, da der Bedarf gegeben sei. Der Erlenbacher Schultes Uwe Mosthaf hält das Biergartenangebot gar für einen Pluspunkt des Campingparks. Wenn der Bebauungsplan rechtsgültig ist, wird die Verbandsgeschäftsstelle Art und Umfang des Imbiss und Biergartenbetriebs mit dem Betreiber vertraglich regeln.
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