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Kreistag muss über 47 Vorschläge für ehrenamtliche Richter einzeln abstimmen

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Vorschlagslisten sind nicht erlaubt: Die Wahl muss persönlich erfolgen. Die Vertreter der AfD-Fraktion wurden mehrheitlich ausgeschlossen. 

Über die Vorschläge zur Wahl der ehrenamtlichen Richter musste der Kreistag jeweils einzeln abstimmen.
Über die Vorschläge zur Wahl der ehrenamtlichen Richter musste der Kreistag jeweils einzeln abstimmen.  Foto: Arne Dedert

Viel wird derzeit über die Brandmauer zur AfD diskutiert. Im Heilbronner Kreistag hält die Brandmauer. Bei der Wahl der Vorschläge für die ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Kreistag keine Vertreter der AfD benannt. 

Eine vorherige Abstimmung war gescheitert, weil die pauschale Ablehnung von Fraktionslisten von einem Gericht einkassiert wurde. Es sei eine Persönlichkeitswahl, daher sei auch über jeden Vorschlag einzeln abzustimmen, so die Begründung. 

Die Brandmauer hält – zumindest im Heilbronner Kreistag

Bevor abgestimmt wurde, wurde nur noch kurz diskutiert. „Wir sind eigentlich davon ausgegangen, dass es keiner großen Diskussion bedarf“, so Kreisrat Felix Gaida (ÖDP) in seinem Redebeitrag. „Aber da haben wir uns offensichtlich getäuscht.“

Beim Verwaltungsgericht hat die ÖDP-Fraktion in Erfahrung gebracht, dass in den vergangenen fünf Jahren kein Schöffe vorzeitig entlassen worden war, ob nun Mitglied der AfD oder nicht. Ob man nun die „Demokratie vor der Abwahl“ bewahre oder die „Justiz vor der Unterwanderung“, da bleibe „ein großes Fragezeichen“. 

„Ganz Deutschland schaut jetzt auf uns“, behauptete Dennis Klecker (AfD) und forderte den „respektvollen und konstruktiven Umgang untereinander“. 

Persönliche Abstimmung über ehrenamtliche Richter gerät zur Grundsatzdebatte zum Umgang mit der AfD

Wer darf Verantwortung im Rechtsstaat übernehmen? Mit dieser Frage hatte sich der Kreistag schon bei der ersten Abstimmung im Juli beschäftigt. Die Mitgliedschaft in der AfD-Fraktion reiche als Ausschlusskriterium nicht aus, so hatte das Gericht den Beschluss einkassiert. Maßgeblich sei nicht die anteilige Repräsentation von Parteien, sondern die Eignung von Personen für das Amt des ehrenamtlichen Richters.

Und so wurde nun auch persönlich über jeden einzelnen Vorschlag abgestimmt. Das hieß: 47 mal die Hand heben. Für die Nennung ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Landrat Norbert Heuser stellte vor der Abstimmung fest: „Wir werden über jeden Namen einzeln abstimmen. Ich möchte nicht noch einmal ein Gericht bemühen müssen.“ 

Nach reichlich Abstimmungsakrobatik stehen die Vorschlagslisten nun

Aufgrund der Berichterstattung ist eine Bewerbung eingegangen. Somit gab es zu den 46 Vorschlägen aus den Reihen des Kreistags einen weiteren Namen auf den Listen. Jedes mal mussten die deutlichen Handzeichen dafür, dagegen oder Enthaltung durchgezählt werden, was insgesamt knapp 20 Minuten in Anspruch genommen hat.

Es gab zwar auch einige Kreisräte, die für AfD-Kollegen stimmten, aber jeweils wurde die erforderliche Mehrheit verfehlt. Auch im Gemeinderat Heilbronn hatte sich eine Mehrheit gegen die Vorschläge der AfD-Fraktion ausgesprochen. Das Auffällige hier ebenfalls: Die AfD-Vorschläge erhielten mehr Stimmen, als die AfD-Fraktion Sitze im Gremium hat. Zudem hatte die AfD beantragt, öffentlich über die Vorschläge abzustimmen. Der Gemeinderat lehnte das ab, es war eine geheime Wahl. Im Kreistag wurde hingegen offen abgestimmt. 

Die gute Nachricht aus der Abstimmungsgymnastik: Die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter kann nun auch aus dem Kreis Heilbronn ans Verwaltungsgericht Stuttgart übermittelt werden. 

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