Das Landgericht Heilbronn hat den Angeklagten im Kochendorfer Doppelmord-Prozess zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Dabei haben die Richter eine „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt. Das hat unmittelbare Folgen auf den Vollzug der Strafe, die ohne besondere Voraussetzungen nach 15 Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Ist die besondere Schwere der Schuld festgestellt, bedeutet das, dass die Strafe nicht nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird.
Kochendorfer Doppelmord-Prozess: Richter stellen besondere Schwere der Schuld fest
Knapp zehn Monate nach den tödlichen Schüssen in Bad Friedrichshall hat das Landgericht Heilbronn am Mittwoch den 53 Jahre alten Angeklagten unter anderem wegen zweifachen Mordes und zweifachen versuchten Mordes verurteilt.
Im Prozess um die tödlichen Schüsse Anfang Januar in der Bad Friedrichshaller Zahnradfabrik Hänel hat das Landgericht Heilbronn den 53 Jahre alten Angeklagten unter anderem wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter stellten in ihrem Urteil eine besondere Schwere der Schuld fest.
Zwei Tote bei Schüssen in Kochendorfer Zahnradfabrik Hänel – Urteil gefallen
Die Richter befanden den Angeklagten schuldig, sich am 7. Januar im Pausenraum der Fabrik des zweifachen Mordes, des zweifachen versuchten Mordes sowie der schweren und gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht zu haben.
Demnach hat der 53 Jahre alte Seckacher zwei seiner Kollegen erschossen und einen weiteren schwer verletzt. Ein vierter Mitarbeiter, der sich zur Tatzeit um 17.43 Uhr ebenfalls im Pausenraum der Firma befunden hatte, konnte noch rechtzeitig fliehen.
Doppelmord-Prozess: Hinweise auf eine Schuldunfähigkeit haben sich nicht ergeben
Laut dem Vorsitzenden Richter Martin Liebisch habe das Verbrechen eine „schreckliche Dimension“. Hinweise auch nur für eine eingeschränkte Schuldunfähigkeit hätten sich nicht ergeben, so Liebisch. Zwar sei bei dem Angeklagten eine psychische Erkrankung diagnostiziert worden. „Das bedeutet aber nicht, dass bei der Tat eine Schuldunfähigkeit vorgelegen hat“, so der Vorsitzende Richter.
Diese Einschätzung ergebe sich nicht nur aus zahlreichen Zeugenaussagen. Die Kammer folge vielmehr auch dem „langjährigen und erfahrenen psychiatrischen Sachverständigen“, sagte Liebisch. Einen Hinweis auf eine akute Erkrankung zum Tatzeitpunkt habe sich nicht ergeben.
Die Tat sei in der Persönlichkeit des Angeklagten begründet gewesen, die von Geltungsdrang, Kränkbarkeit und eingeschränkter Kritikfähigkeit gekennzeichnet sei. Wut und Neid auf seine Kollegen hätten sich zunehmend aufgestaut. Und gipfelten darin, dass er sich zurückgesetzt gefühlt habe, weil er eine Maschine nicht habe bedienen dürfen, an der er arbeiten wollte.
Prozess in Heilbronn: Richter haben keine Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten
In dem Indizienprozess hatte die Schwurgerichtskammer hatte keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte B. der Täter war. Der 53 Jahre alte Seckacher wurde wenige Stunden nach der Tat ermittelt. Die Polizei verhaftete den Angeklagten in seiner Wohnung. Bei der Durchsuchung fanden sie unter anderem eine halbautomatische Pistole Kaliber neun Millimeter, die Ballistiker des Landeskriminalamtes später als Tatwaffe identifizierten. Die Waffe war in einem Tresor eingeschlossen, zu dem nur der Angeklagte Zugang gehabt habe, so Liebisch.
Weitere Indizien seien unter anderem die Funkzellenauswertung sowie die Ein- und Auswahlzeit seines Handys im heimischen Wlan, der Kilometerstand seines Fahrzeugs sowie Videoaufnahmen rund um die Firma sowie entlang der Fahrstrecke zum Tatablauf. Für die Kammer ist es erwiesen: „Der Angeklagte hat die Tat geplant“ und heimtückisch ausgeführt. „Mit seiner legalen Pistole hat er entschieden, seine Arbeitskollegen zu erschießen“, so der Vorsitzende Richter.
Mit dem Urteil folgte die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft und den Vertretern der Nebenkläger. Die beiden Verteidiger des Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert.
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