In Fangeisen verendet
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Vier Jahre nach qualvollen Tod von Kater Emil in Eppingen: Gericht fällt Urteil

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Im September 2021 starb Kater Emil qualvoll in einem Fangeisen in Eppingen. Lange stand der Nachbar unter Verdacht – bis sich der Täter meldete. Nun hat das Amtsgericht Heilbronn das Urteil gesprochen.

von Lisa Könnecke und dpa

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Kater Emil ist im September 2021 in Eppingen auf grausame Weise ums Leben gekommen – in einer Schlagfalle auf dem Nachbargrundstück. Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen und landete vor Gericht. Der Angeklagte beteuerte immer wieder seine Unschuld. Dann die überraschende Wendung: Ein neuer Tatverdächtiger meldete sich

Rund vier Jahre nach dem qualvollen Tod von Kater Emil gibt es nun ein Urteil. Ein 61-Jähriger ist von dem Amtsgericht Heilbronn zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt worden. "Der 61-Jährige ging zunächst davon aus, dass das Verfahren durch den amtsgerichtlichen Freispruch sich erledigt hätte. Nachdem er auf Grund der medialen Berichterstattung Kenntnis davon bekam, dass es eine weitere Verhandlung vor dem Landgericht gab, hat er sich gemeldet, weil er nicht wollte, dass ein Unschuldiger möglicherweise verurteilt wird", heißt es seitens der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Heilbronn.

Es bestehe keine Zweifel an der Glaubhaftigkeit des Geständnisses: Der Mann habe detaillierte Angaben gemacht. Einen Zusammenhang mit dem zunächst beschuldigten Nachbarn gebe es insofern, als der Mann dort eine Unterstellmöglichkeit für ein Fahrzeug gemietet hatte.

Kater Emil stirbt qualvoll in Fangeisen: Lange stand der Nachbar unter Verdacht

Der Mann habe einen entsprechenden Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angenommen, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet. Laut Amtsgericht war der Kater im September 2021 in Eppingen nach einem rund 20 Minuten dauernden Todeskampf und hochgradigen Schmerzen in dem Fangeisen verendet.

Der Nachbar des Tierhalters hatte zunächst im Verdacht gestanden, die Falle an einer Hecke seines Grundstücks aufgestellt zu haben – was er jedoch stets bestritt. In erster Instanz war der Jäger im Mai 2023 vor dem Amtsgericht Heilbronn freigesprochen worden. Anschließend hatte sich der 61-Jährige gemeldet und gestanden, die Tat begangen zu haben.

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