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In Falle in Eppingen verendet
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Grausamer Tod von Kater Emil: Angeklagter weist Schuld von sich

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Kater Emil verendete in einer Falle in Eppingen. Der Angeklagte beteuert, wie zuvor am Heilbronner Amtsgericht, auch im Berufungsverfahren seine Unschuld. Die Besitzer sind anderer Ansicht. 

Kater Emil kam 2021 in Eppingen auf grausame Art und Weise ums Leben.
Kater Emil kam 2021 in Eppingen auf grausame Art und Weise ums Leben.  Foto: Archiv/privat

Der grausame Tod des Katers Emil, der im September 2021 in einer Falle in Eppingen verendete, beschäftigt erneut die Justiz. Vergangenes Jahr wurde der damals angeklagte Jäger freigesprochen. Es stand Aussage gegen Aussage, und das Heilbronner Amtsgericht entschied im Zweifel für den Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft ging aber in Berufung, und so ging es an diesem Dienstag (22. Oktober) vor dem Heilbronner Landgericht ein zweites Mal um die Frage, ob er die Falle auf seinem verwilderten Grundstück aufgestellt hatte oder nicht.

Kater Emil stirbt in Falle in Eppingen: Besitzer sagen am Landgericht Heilbronn aus

Die Besitzer von Emil, die beide unter eidesstattlicher Versicherung aussagten, sind überzeugt, dass ihr Nachbar für den Tod ihres Katers verantwortlich ist. Ihnen gegenüber soll er die Tat sogar gestanden haben. „Sie hat mir dreimal in den Garten geschissen. Da hat es mir eben gereicht“, soll der Angeklagte mit einem „sadistischen Lächeln“ gesagt haben, als ihn der 51-jährige Nachbar unmittelbar nach dem Tod des Katers zur Rede stellte.

Diesen Gesichtsausdruck werde er bis heute nicht vergessen. Katzenschreie um Leben und Tod habe Emil von sich gegeben, als er ihn auf dem Grundstück seines Nachbarn – einer verwilderten, öffentlich zugänglichen Wiese – vorgefunden hatte. Irgendwann sei Blut aus dem Mund des Tiers gekommen, ehe es verstummte und nach einem rund 20-minütigen Todeskampf erlegen sei.

Weiterer Landgericht-Termin nach Tod von Kater Emil

Als der Besitzer zum Tatort zurückgekehrt sei, um Fotos für die Polizei zu machen, soll der Nachbar nachgekommen sein und unter anderem gesagt haben, dass er seine Falle zurückhaben wolle. Der Besitzer erzählte, er habe sich dazwischen stellen müssen, um die Falle als Beweismaterial für die Polizei zu sichern. Als er mit strafrechtlichen Konsequenzen drohte und nicht locker ließ, soll der Jäger mit seiner Aussage zurückgerudert sein. Eigentlich habe er einen Marder treffen wollen.

Der Angeklagte, der ehrenamtlich als Fallensteller für die Kommune tätig ist, um Nutrias zu erlegen, präsentierte eine andere Version der Ereignisse. Seinen Aussagen zufolge habe er nie etwas gegen Katzen gehabt. Außerdem hätte er die Falle anders aufgestellt, sie mehr verblendet und in die Wiese verbunkert.

Nachdem sein Nachbar bei ihm geklingelt und ihn beschimpft habe, sei er später zur Wiese gegangen, er habe die Falle aufheben und mitnehmen wollen, um seinen Mieter zu fragen, ob dieser sie möglicherweise dort platziert haben könnte. Genau dieser Mieter, der erstmals bei der Berufungsverhandlung erwähnt wurde und in der ursprünglichen Hauptverhandlung nie zur Sprache kam, soll nun in einem weiteren Fortsetzungstermin verhört werden.

Tierschutzorganisation Peta: Totschlagfallen weiter reglementieren

Die Aussagen des Angeklagten kritisierte Peter Höffken, Fachreferent fürs Thema Jagd bei der Tierschutzorganisation Peta in Stuttgart, als Nebelkerzen. Der Jäger töte Tiere in seiner Freizeit und nenne das Ehrenamt. Viele Hunderte Male passiere es im Jahr in Deutschland, dass Tiere in Todesfallen verenden oder ihnen Körperteile abgequetscht werden. „Meistens bleiben sie unentdeckt im Wald. Da gibt es keine Richter, nur Jäger und Tiere.“

Der Fall Emil sei ein Appell an die Bundesregierung, den Einsatz von Totschlagfallen weiter zu reglementieren oder sogar zu verbieten. Diesbezüglich gab es in Deutschland bereits immer wieder Diskussionen und Initiativen. Tierschutzorganisationen fordern regelmäßig strengere Vorschriften oder ein vollständiges Verbot von Totschlagfallen, weil sie auch für Haustiere wie Katzen eine Gefahr darstellen. Ein generelles Verbot solcher Fallen wurde bisher jedoch nicht umgesetzt.

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