Darum gehen immer mehr Unternehmen pleite – Barbershops besonders betroffen
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nimmt weiter zu. Das Amtsgericht Heilbronn, zuständig für Insolvenzverfahren, verzeichnet zwischen Januar und Juli dieses Jahres einen Anstieg um 13 Prozent.
Derzeit gehen immer mehr Unternehmen pleite. Diese Beobachtung macht das Amtsgericht Heilbronn, das unter anderem als Insolvenzgericht für die Bearbeitung und Abwicklung entsprechender Verfahren zuständig ist. Im Vergleich zum Vorjahr gab es im Zeitraum von Januar bis Juli mit 377 Fällen einen Anstieg von 13 Prozent, berichtet Alexander Jörg, Vizepräsident des Amtsgerichts Heilbronn. Für das gesamte Jahr 2021 wurden 420 Verfahren gezählt, während im vergangenen Jahr bereits 583 eröffnet wurden.
Insolvenzen in der Region Heilbronn steigen: Kleingewerbetreibenden fehlt oftmals wirtschaftliches Verständnis
Bereits zu Corona-Zeiten sei man von einem Anstieg ausgegangen. „Jeder hat die große Welle erwartet, aber sie kam nicht.“ Der 54-Jährige führt dies darauf zurück, dass Unternehmen durch Corona-Hilfen künstlich am Leben erhalten wurden. Das Geld sei nicht in strukturelle Veränderungen geflossen, sondern in den allgemeinen Geldtopf.
Hinzu komme, dass Krankenkassen ihre zu Corona-Zeiten geübte Zurückhaltung aufgegeben hätten und nun bei Beitragsrückständen über sechs Monate wieder konsequent Anträge stellten. Einen weiteren Grund für den Anstieg sieht Jörg auch in Kleingewerbetreibenden, denen oftmals jegliches wirtschaftliche Verständnis fehle, die Sozialabgaben als nachrangig betrachten oder nicht einmal zwischen Umsatz und Gewinn unterscheiden könnten, so der Vizepräsident, der auch als Insolvenzrichter tätig ist.
Diese Branchen sind besonders von Insolvenzen betroffen

Besonders betroffen von Insolvenzen sind laut Jörg Branchen wie Kurierdienste, Barbershops, Corona-Testcenter, Kleingastronomien wie Imbisse und das Baugewerbe. Corona-Testcenter schlagen laut dem Vizepräsidenten erst jetzt auf, da auf die meisten hohe Steuernachforderungen zugekommen sind. „Auf einen Schlag eine riesige Summe zahlen zu müssen, bricht vielen das Genick.“
Bei dem Ablauf eines Insolvenzverfahren müsse zwischen zwei Arten unterschieden werden, nämlich zwischen der Firmeninsolvenz (Regelinsolvenz) und des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Letzteres sei weitgehend standardisiert, so Jörg. „Es beginnt mit einer Schuldnerberatung, die versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.“ Anschließend werde ein Antrag beim Gericht eingereicht und meist am selben Tag ein Insolvenzverwalter bestellt. Bei der dreijährigen sogenannten Wohlverhaltensphase im Anschluss führt der Schuldner sein pfändungsfreies Einkommen an die Gläubiger ab, bevor er von den restlichen Schulden befreit wird.
Insolvenzverfahren sind Eilverfahren, da es um Arbeitsplätze geht
Das Regelinsolvenzverfahren dagegen werde häufig von Institutionen wie Krankenkassen oder Finanzämtern beantragt. „Der Richter prüft den Antrag und bestellt einen Insolvenzexperten, der ermittelt, ob genügend Mittel vorhanden sind, um das Verfahren zu eröffnen.“ Wenn die Verfahrenskosten gedeckt sind, werde das Insolvenzverfahren eröffnet, andernfalls werde der Antrag mangels Masse abgewiesen.
Insolvenzgutachter müssten bei der Bestandsaufnahme regelrechte Detektivarbeit leisten. Maschinen oder Fahrzeuge jemand anderem im Bekannten- oder Familienkreis zuzuschieben, sei ein beliebtes Spiel, weiß Jörg. Fest steht: „Insolvenzverfahren sind immer Eilverfahren, da es unter anderem auch um Arbeitsplätze geht.“ Für Mitarbeiter komme eine Unternehmenspleite meist völlig überraschend. Zudem müssten Ketteninsolvenzen verhindert werden. Diese könnten auftreten, wenn die Insolvenz eines Unternehmens finanzielle Schwierigkeiten bei Partnerfirmen oder Zulieferern nach sich ziehe, die ebenfalls zahlungsunfähig werden und so die wirtschaftliche Lage weiterer Unternehmen verschärfen.
Wenn Insolvenzgutachter Detektivarbeit leisten müssen
Alexander Jörg kritisiert, dass die Bereitschaft der Schuldner zur Mitwirkung nachlässt. „Sie tendiert nahezu gegen null.“ Infolgedessen werden Sachverständige immer kreativer. Wenn betroffene Personen nicht zu erreichen oder an ihrer Arbeitsstelle nicht anzutreffen sind, wird auch schon mal der Social-Media-Account auf mögliche Aufenthaltsorte überprüft, und es wird eine Vorführung angeordnet.
Resignieren und den Kopf in den Sand stecken helfe niemandem, betont der Vizepräsident, wenngleich er weiß: „Natürlich sind Insolvenzverfahren unangenehm.“ Hinter jedem Verfahren stecke ein menschliches Schicksal.
"Menschen wird es zu leicht gemacht, sich zu verschulden"
Alexander Jörg kritisiert außerdem, dass es Menschen heutzutage zu leicht gemacht werde, sich zu verschulden. Kreditfinanzierungen würden von Banken als verlockend angepriesen. Mit Handyverträgen oder Versandhausbestellungen beispielsweise baue man mehr Schulden auf, als dass man Vermögen schaffe.
Auf der anderen Seite habe es der Gesetzgeber den Schuldnern durch die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode von sechs auf drei Jahre zu einfach gemacht. „Dadurch kommen Menschen oberflächlich betrachtet zwar leichter aus der Schuldenfalle, geraten aber auch öfter hinein."
Zahlen und Fakten
Am Amtsgericht Heilbronn sind drei Insolvenzrichter tätig, darunter auch Vizepräsident Alexander Jörg. Außerdem sieben Servicemitarbeiter, die sich um den Briefverkehr kümmern sowie fünf Rechtspfleger, die sich um das Geschäft nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kümmern. Das Insolvenzgericht Heilbronn ist zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Brackenheim, Besigheim, Heilbronn, Künzelsau, Marbach am Neckar, Öhringen, Schwäbisch Hall und Vaihingen/Enz, also alle Amtsgerichtsbezirke des Landgerichtsbezirks Heilbronn.
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