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Lärmaktionsplan

Künftig gilt Tempo 30 in den Ortsdurchfahrten Willsbach und Affaltrach

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Obersulm setzt den Lärmaktionsplan weiter um. Die Belastungen für die Anwohner seien teilweise gesundheitsgefährdend. In den Ortsdurchfahrten Willsbach und Affaltrach gilt künftig Tempo 30.

Von arb

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Tempo 30 gilt in manchen Straßen Obersulms bald nicht mehr nur zwischen 22 und 6 Uhr am Morgen, sondern ganztägig, wie die Gemeinde mitteilt. Damit setzt sie Maßnahmen des Lärmaktionsplans um, der 2016 aufgestellt und 2021 sowie 2024 fortgeschrieben wurde. Grundlage für den Plan waren Berechnungen, wonach der Lärm für die Anwohner in den Ortsdurchfahrten Willsbach als gesundheitskritisch, stellenweise sogar als gesundheitsgefährdend eingestuft wurde.

Um die Belastung zu verringern, darf künftig auf der Affaltracher Straße sowie der Marktstraße mit Übergang in die Brückenstraße in Willsbach ganztägig nur Tempo 30 gefahren werden, heißt es in einer Pressemitteilung. Dasselbe soll auch für die Willsbacher Straße in Affaltrach und die Bahnhofstraße in Eschenau gelten.

Auf der Löwensteiner Straße soll Tempo 30 bald sogar bis zum Ortsschild in Richtung Löwenstein gelten.
Auf der Löwensteiner Straße soll Tempo 30 bald sogar bis zum Ortsschild in Richtung Löwenstein gelten.  Foto: Sabine Friedrich

Auf ein Teilstück zwischen Affaltrach und Willsbach hat Obersulm keinen Einfluss

Auf der Löwensteiner Straße wird die Geschwindigkeitsreduzierung bis zur Ortstafel Richtung Löwenstein ausgeweitet. Damit schöpfe die Stadt die eigenen Möglichkeiten aus. „Alles darüber hinaus liegt außerhalb unserer Zuständigkeit“, erklärt Larissa Woschko, Leiterin des Ordnungsamts von Obersulm.

Dies sei auch der Grund, wieso die Geschwindigkeit auf einem etwa 300 Meter langen Teilstück zwischen den Ortsschildern von Affaltrach und Willsbach nicht reduziert werden könne. Betroffene klagten in der Vergangenheit wiederholt darüber, dass sie die Lautstärke als „unerträglich“ empfänden, und bezeichneten die Strecke als „Beschleunigungsstreifen“. Bereits 2016 beschloss der Gemeinderat bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans, das Tempo von 70 auf 50 reduzieren zu wollen. Ein entsprechender Antrag beim Regierungspräsidium in Stuttgart sei gestellt worden, auf die Genehmigung warte man noch immer.

Geschwindigkeitskontrollen sind möglich

Die Beschilderung soll laut Stadt in den nächsten Tagen durch die Straßenmeisterei des Landratsamtes Heilbronn erfolgen. Dann könnten auch Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden.

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