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Grundsteuerreform betrifft auch Mieter – wann der Vermieter die Kosten umlegen kann

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Die neue Grundsteuer sorgt bei Eigentümern mitunter für Frust. Aber auch Mieter sind von der Reform betroffen. Experten erklären, welche Rechte und Pflichten gelten. 


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Bei der Grundsteuerreform gibt es Gewinner und Verlierer. Die neue Berechnung orientiert sich an der Fläche, statt zuvor an Einheitswerten. Damit zahlt etwa der Eigentümer einer Wohnung deutlich weniger als der Besitzer eines Einfamilienhauses mit Garten. 

Seit Mitte Januar die ersten Grundsteuerbescheide versendet wurden, gibt es unter Immobilienbesitzern zum Teil hitzige Diskussionen. Das zeigt sich etwa an den Leserbriefen an die Heilbronner Stimme. Mieter sollten sich aber nicht in falscher Sicherheit wiegen – sie sind von der der Grundsteuer mitunter genauso betroffen wie ihre Vermieter. 

(Wann) darf der Vermieter die Grundsteuer-Kosten auf die Mieter umlegen?

Der Vermieter darf die Grundsteuer grundsätzlich auf den Mieter umlegen. Voraussetzung dafür ist, dass das im Mietvertrag ausdrücklich so festgelegt wurde. „Entsprechende Vereinbarungen sind in den ’normalen’ Standardmietverträgen regelmäßig enthalten“, erklärt Rechtsanwalt Ulrich Weiß vom Mieterbund Heilbronn-Franken. Das ist rechtlich möglich, weil die Grundsteuer zu den Betriebskosten und damit zu den umlagefähigen Nebenkosten zählt. 

Grundsteuer: Welche Rechten und Pflichten gelten für Mieter und Vermieter?

Der Vermieter muss die Grundsteuer dem Mieter in der Betriebskostenabrechnung angeben. Er kann nur die Grundsteuer auf den Mieter umlegen, die er in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum bezahlt hat. Das heißt, der Vermieter geht in die Vorkasse. Mit der Abrechnung muss der Mieter dann entsprechend eine Nachzahlung leisten oder erhält ein Guthaben.

Grundsätzlich hat der Mieter das Recht, Belegeinsicht zu fordern, gibt Ulrich Weiß an. Außerdem ist der Vermieter verpflichtet, die Grundsteuerbescheide auf ihre Richtigkeit zu prüfen und Rechtsmittel gegen fehlerhafte Bescheide einzulegen. Tut er das entgegen seiner Pflicht nicht, kann der Mieter möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen, erklärt Weiß. 

Grundsteuer: Wann müssen Mieter mit einer Erhöhung oder Senkung der Kosten rechnen?

Die neue Grundsteuer treffe nachteilig vor allem Eigentümer, die Eigennutzer sind – Mieter profitieren eher davon, schätzt Rechtsanwalt Albrecht Berroth. „Die Reform ist eigentlich dazu da, damit Mieter weniger zahlen“, sagt der Vorsitzende von Haus und Grund Heilbronn. Grund dafür ist die Berechnung nach der Fläche. Auf eng bebaute Grundstücke fallen künftig weniger Kosten an. Als Beispiel nennt Berroth ein Hochhaus mit zehn Mietwohnungen – hier komme der einzelne Mieter künftig günstiger weg, weil die Grundsteuer sich auf die einzelnen Parteien verteilt. Wenn ein Mieter aber ein Einfamilienhaus angemietet hat, werde er nach der neuen Berechnung behandelt wie ein Eigentümer und muss unter Umständen eine deutlich höhere Summe zahlen als bisher. 

Das deckt sich mit der Einschätzung der Stadtsiedlung Heilbronn. Als kommunales Wohnungsunternehmen rechne man hier für die einzelnen Mieter nicht mit erhöhten Betriebskosten, teilt eine Sprecherin auf Anfrage mit. „Im Gegenteil, die Grundsteuer wird für die meisten Wohnimmobilien in unserem Bestand eher günstiger.“

Grundsteuer: Was wenn ein Mieter die erhöhten Kosten nicht zahlen kann?

Bei der Grundsteuer handelt es sich um einen Teil der Nebenkosten für Mieter. Darum sollte sich die „singuläre Problematik, dass ein Mieter lediglich die Grundsteuer nicht bezahlen kann, in der Praxis nicht stellen“, gibt Rechtsanwalt Ulrich Weiß an. Sollte ein Mieter eine Nachzahlung nicht aufbringen können, kann er staatliche Transferleistungen beantragen. Die zuständige Behörde prüft dann, ob der Antragsteller leistungsberechtigt ist.

Grundsteuer auf Mieter umlegen – warum gibt es an dem Modell Kritik?

Ulrich Weiß vom Mieterbund Heilbronn-Franken äußert gegenüber der Heilbronner Stimme Kritik daran, dass die Grundsteuer überhaupt auf den Mieter umlagefähig ist. Denn dabei handle es sich um eine Eigentumssteuer, die somit effektiv der Mieter bezahlt. Dadurch wird der Mieter zusätzlich belastet, neben einer starken Erhöhung der Kaltmiete und der immensen Energiekosten. Das Grundsteuermodell sei also ein weiterer Kostenfaktor, der das Wohnen verteuert.

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