Ein Webinar ist ein online stattfindendes Seminar im Internet, bei dem Fragen zur Präsentation gestellt und direkt beantwortet werden. Das Webinar der Heilbronner Stimme mit dem Bund der Steuerzahler ist kostenfrei. Anmelden kann man sich schon jetzt: Mit Kamera an Handy oder Tablet einfach über den QR-Code oder direkt über diesen Anmeldelink.
Mehr Grundsteuer zahlen als der Nachbar? Expertin beantwortet Fragen
Die neue Grundsteuer sorgt in Baden-Württemberg für Unmut – besonders wegen hoher Bodenrichtwerte und ungleicher Belastungen. Bei einem kostenlosen Stimme-Webinar gibt Tipps.
Am Freitag, 7. März, um 14 Uhr findet online ein Webinar zur Grundsteuer statt. Die Themen „Einspruch, Gutachten und Co.“ werden von Andrea Schmid-Förster, der stellvertretenden Landesvorsitzenden des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg in einem Vortrag dargestellt: Im Anschluss beantwortet sie Fragen.
Das Webinar der Heilbronner Stimme ist kostenfrei und über einen Anmeldelink und eine stabile Internetverbindung zugänglich.
Grundsteuer: Gutachten zu Bodenrichtwerten noch bis zum 30. Juni 2025 möglich
In Baden-Württemberg gilt für rund 5,6 Millionen Grundstücksbesitzer seit Jahresbeginn eine neue Regelung. Das bundesweit einzigartige reine Bodenwertmodell sorgt für Unruhe. Vor allem Eigentümer eines älteren Hauses mit großem Garten zahlen mitunter das Zehnfache oder noch mehr, da für das komplette Grundstück der teilweise sehr hoch angesetzte Bodenrichtwert zugrunde gelegt wird.

Gerhard Schmidberger vom Verein Haus und Grund weist darauf hin, dass ein Gutachten zur Überprüfung der Bodenrichtwerte noch bis zum 30. Juni 2025 beauftragt werden kann. Allerdings muss dieses Gutachten auf eigene Rechnung erstellt werden. Bei den Gutachterausschüssen liegen bereits viele Anträge auf Erstellung eines Bodenwert-Gutachtens vor, hat Schmidberger in Erfahrung gebracht.
Beispielsweise in Abstatt-Happenbach, wie Roland Fritz berichtet. Für die Gesamtfläche von 862 Quadratmetern sei der Bodenrichtwert von 335 Euro zugrunde gelegt worden, obwohl fast die Hälfte des Grundstücks als Gartenland beziehungsweise Grünfläche ausgewiesen ist und daher gar nicht bebaut werden darf.

Burg Horkheim nach der Grundsteuer-Reform: „Wir werden hier zur Kasse gebeten.“
Ein anderes, fast schon skurril anmutendes Beispiel, betrifft die Burg Horkheim: Hier soll für die gesamte Fläche die volle Grundsteuer bezahlt werden, obwohl die mittelalterliche Burganlage mit Wassergraben, Zwinger und Begrenzungsmauern sicherlich kein Bauland ist. „Hier wird jemand zur Kasse gebeten, der lediglich die Vorgaben des Landesdenkmalamtes einhält und befolgt“, stellt der Verein Kulturtreff Burg Horkheim kritisch fest.
Grundsteuer: Lohnt sich ein eigenes Gutachten zu Bodenrichtwerten?
Wie nun diese Bodenrichtwerte ermittelt werden, wie man daraus die Grundsteuer berechnet, und welche Möglichkeiten es gibt, sich gegen den nun von den Städten und Gemeinden verschickten Bescheid zu wehren, darauf geht Andrea Schmid-Förster in ihrem Vortrag ein. Die Einteilung in Bodenrichtwertzonen führt teilweise zu Kritik, weil vor allem innerstädtische Nachbarn bei gleicher Grundstücksgröße deutlich unterschiedliche Beträge bezahlen.
Es gibt auch Verschiebungen: Nach einer Erhebung des Steuerzahlerbundes wird trotz der „Aufkommensneutralität“ insgesamt das private Wohnen stark belastet, größere Gewerbeeinheiten zahlen 2025 deutlich weniger Grundsteuer als bisher.
Musterprozesse gegen das Landesmodell hatten bislang keinen Erfolg, nun muss der Bundesfinanzhof darüber entscheiden. Die Landesregierung hat erst kürzlich Nachbesserungen beim Grundsteuer-Gesetz abgelehnt. In Bayern beispielsweise wird neben dem Boden auch der Gebäudewert berücksichtigt, was zu einer faireren Verteilung der Steuerbelastung führt.

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