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Selbstbestimmungsgesetz
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Geschlecht und Vornamen ändern: So groß ist die Nachfrage in der Region Heilbronn

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Seit November 2024 können Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern lassen. Wie viele von dieser Möglichkeit in der Region Heilbronn Gebrauch machen. 


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Am 1. November 2024 trat das neue Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft, das das alte Transsexuellengesetz von 1980 ablöst, welches als überholt und diskriminierend angesehen wurde.

Das aktuelle Gesetz soll die Anpassung von Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen vereinfachen.

Selbstbestimmungsgesetz löst alte Vorgabe zum Geschlecht ab

„Eine gerichtliche Entscheidung über die Antragstellung – wie nach dem bisher geltenden Transsexuellengesetz – ist künftig nicht mehr erforderlich. Auch die Notwendigkeit, zwei Sachverständigengutachten einzuholen, entfällt. Damit wird eine gesetzliche Vorgabe außer Kraft gesetzt, die von den Betroffenen häufig als entwürdigend empfunden wurde. Stattdessen reicht eine Selbstauskunft mit Eigenversicherung aus“, erklärt die Bundesregierung auf ihrer Webseite.

Die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und zur Wahl neuer Vornamen ist gegenüber dem Standesamt, bei dem die erklärende Person im Geburtenregister oder im Eheregister eingetragen ist, abzugeben.

Wie viele Heilbronner vom Selbstbestimmungsgesetz Gebrauchen machen

„Eine Erklärung zum (künftigen) Geschlecht ist drei Monate vor der eigentlichen Erklärung anzumelden, erst dann folgt die eigentliche Erklärung“, erklärt Anika Störner von der Stadtverwaltung Neckarsulm. „Diese Frist soll gewährleisten, dass der Schritt gut überlegt ist.“

Vor der eigentlichen Erklärung erfolge zudem eine Belehrung über die Folgen – etwa, dass die Erklärung mindestens ein Jahr bindend ist. „In Neckarsulm hatten wir bislang zwei Personen, die die Erklärung angemeldet haben, aber davon bislang nur eine abgegebene Erklärung“, so Störner.

Uwe Schlund, Leiter des Standesamtes Heilbronn, erklärt: „Seit dem 1. November haben 33 Personen eine Erklärung zur Änderung des Geschlechts und der Vornamen abgegeben, die vom Standesamt Heilbronn wirksam entgegengenommen und im Geburtenregister umgesetzt wurden.“ Aktuell würden 18 Anmeldungen zur beabsichtigten Änderung des Geschlechts und der Vornamen vorliegen, bei denen noch die endgültigen Erklärungen aufgrund der dreimonatigen Bedenkzeit ausstehe.

In Obersulm, Bad Friedrichshall und Bad Rappenau liegen wenige Erklärungen vor

Dem Standesamt in Obersulm liegt auf Nachfrage aktuell eine Erklärung vor, außerdem sei ein Antrag gestellt worden.

Bürgermeister Timo Frey erklärt, dass in Bad Friedrichshall bislang sechs Fälle vorliegen. Davon möchten zwei ihren Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich ändern, drei Personen von weiblich zu männlich und eine Person von weiblich zu divers.

Ute Wagenbach, Sachgebietsleiterin des Standes- und Friedhofsamts in Bad Rappenau, liegen derzeit zwei Erklärungen vor. „Eine Person möchte ihren Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich und eine von weiblich zu männlich ändern“, teilt sie mit. Meist gehe damit auch eine Änderung des Vornamens einher, der dem Geschlecht entsprechen müsse.

Was gilt für die Änderung des Vornamens?

„Die Vornamen müssen dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. Entspricht der bisher von der Person geführte Vorname dem gewählten Geschlechtseintrag, so kann der bisherige Vorname beibehalten werden“, erklärt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das SBGG trifft allerdings keine Aussage darüber, welche Vornamen einem offenen Geschlechtseintrag oder dem Geschlechtseintrag „divers“ entsprechen.

Union will Selbstbestimmungsgesetz abschaffen

Das neue Selbstbestimmungsgesetz erleichtert die Änderung des Geschlechtseintrags. Doch gerade einmal wenige Wochen nach in Kraft treten, plant die Union bereits die Rücknahme.

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