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Union will Selbstbestimmungsgesetz abschaffen – „Schlag ins Gesicht der queeren Community“

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Das neue Selbstbestimmungsgesetz erleichtert die Änderung des Geschlechtseintrags. Gerade mal seit sechs Wochen ist es offiziell in Kraft getreten. Doch die Union plant bereits die Rücknahme.

von Lisa Könnecke und dpa

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Ein Meilenstein, der auf der Kippe steht? Am 1. November 2024 ist das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft getreten. Es ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980, das als veraltet und diskriminierend galt.

Das neue Gesetz erleichtert die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister für trans-, intergeschlechtliche- und nicht-binären Menschen erheblich. Weder ein ärztliches Attest noch ein gerichtlicher Beschluss sind erforderlich, stattdessen reicht eine schriftliche Erklärung beim Standesamt.

Union will Selbstbestimmungsgesetz abschaffen: Queer-Beauftragter der Grünen warnt

Geht es nach der Union, dann soll das sechs Wochen junge Gesetz wieder abgeschafft werden. Das haben CDU und CSU in ihrem gemeinsamen Wahlprogramm für die Bundestagswahl festgelegt.

Kritik kommt unter anderem von der Queer-Beauftragten der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne): „Ich warne dringend davor, Wahlkampf auf dem Rücken von transgeschlechtlichen Menschen zu machen“, sagte sie dem Nachrichtenportal „Watson“ am Mittwoch. Das Vorhaben sei ein „Schlag ins Gesicht der queeren Community“.

Als Transmensch suche man es sich nicht aus, so zu sein: „Man wird so geboren“

Ähnlich sieht es Heike Morris, die Teil der Leitung der trans*-Selbsthilfegruppe Heilbronn ist. Die 45-Jährige hat selbst eine geschlechtsangleichende Operation hinter sich. Knapp zwei Jahre dauerte es, bis ihr Geschlechtseintrag und ihr Vorname auf dem Personalausweis angepasst wurden. Dafür musste sie den aufwendigen Weg über das Amtsgericht gehen – ein Verfahren, das sowohl kostenintensiv als auch zeitaufwendig war.

Besonders unangenehm sei es gewesen, wenn sie etwa in der Arztpraxis äußerlich als Frau wahrgenommen wurde, in den Dokumenten jedoch noch ihr männlicher Name stand. „Man geht diesen Weg nicht zum Spaß“, betont Morris. Als Transmensch suche man es sich nicht aus, so zu sein. „Man wird so geboren.“

Selbstbestimmungsgesetz abschaffen: „Hochgradig problematisch“ - Kritik vom CSD Heilbronn

Als „hochgradig problematisch“ kritisiert Sam Paulino vom CSD Heilbronn den Vorstoß der Union. Dieser stelle die Selbstbestimmung und Würde von Transmenschen infrage. Zudem enthielten die Äußerungen im Wahlprogramm der Union nach Paulinos Einschätzung Falschaussagen und belegten, dass sich CDU und CSU nicht ausreichend mit dem Thema auseinandergesetzt hätten.

Als Sozialarbeiterin beobachte Paulino bereits jetzt spürbare Auswirkungen, insbesondere bei transidenten Kindern und Jugendlichen. „Das Misstrauen gegenüber Erwachsenen nimmt wieder zu“, erklärt sie. Dies führe dazu, dass junge Menschen weniger Zugang zu wichtigen Hilfsangeboten hätten.

Zunahme an Gewalt gegen queere Menschen befürchtet 

Auch Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD-Verband Queere Vielfalt übt Kritik. „Es wird immer mehr Öl ins Feuer einer ohnehin aufgeheizten gesellschaftlichen Debatte gegossen, die zu oft in Gewalt gegen queere Menschen führt.“

Politische Verantwortung bedeute, alle Menschen im Blick zu haben. „Ein Land zu führen heißt, auch die Rechte von Minderheiten zu respektieren und sie nicht einer privilegierten Mehrheitsgesellschaft zu opfern.“

So viele haben sich beim Standesamt Heilbronn gemeldet 

Wer seinen Geschlechtseintrag ändern lassen will, muss dies drei Monate im Voraus anmelden. Der frühestmögliche Termin für die Anmeldung von Änderungen war der 1. August dieses Jahres. Die dreimonatige Wartefrist dient dem Familienministerium zufolge auch als Bedenkzeit für die Person.

Seit dem 1. August 2024 konnten sich also auch Personen beim Standesamt Heilbronn anmelden, um später eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen abzugeben.

Laut Uwe Schlund, Leiter des Standesamts Heilbronn, haben 20 Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Wie viele in Heilbronn geborene Menschen dies bei anderen Standesämtern getan haben, ist ihm nicht bekannt. Seit dem 1. November 2024, dem offiziellen Starttermin für die Abgabe der endgültigen Erklärung, haben diese bisher 15 Personen eingereicht.

Aktuell werde deutschlandweit von rund 4000 Anträgen pro Jahr ausgegangen, schreibt das Familienministerium.

Gutachten in einem Gerichtsverfahren früher war „für viele eine Hürde“

„Die betroffenen Personen sehen diese Gesetzesänderung sehr positiv“, sagt Uwe Schlund. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren habe für viele eine Hürde dargestellt.

„Das Thema war bereits lange Jahre in der gesellschaftlichen Diskussion.“ Die Gesetzesänderung „scheint gesellschaftspolitisch notwendig zu sein“.

Das müssen Minderjährige unter 14 Jahren beachten 

Das Gesetz erlaubt es Personen, den Eintrag „männlich,“ „weiblich,“ „divers“ oder auch keine Geschlechtsangabe zu wählen. Erwachsene können Änderungen ohne zusätzliche Genehmigungen durchführen.

Minderjährige unter 14 Jahren können dies nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter tun, und bei Konflikten entscheidet das Familiengericht. Minderjährige, die älter als 14 sind, dürfen den Antrag selbst stellen. Allerdings brauchen sie ein Einverständnis der Eltern oder Sorgeberechtigten.

Das Selbstbestimmungsgesetz wieder abschaffen zu wollen begründen CDU und CSU in ihrem Wahlprogramm unter anderem mit dem Kinder- und Jugendschutz. Das Gesetz erlaube „bei Kindern und Jugendlichen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen auch ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidung zu ändern“.

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