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Fotografierverbot bei der Kandidatenvorstellung in Talheim war überzogen

  
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Eine Bürgermeisterwahl ist die wichtigste Entscheidung in einer Kommune. Da gehört es zur Informationspflicht, dass über die öffentliche Kandidatenvorstellung in Wort und Bild berichten werden kann, meint unsere Autorin. 


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Persönlichkeitsrecht und Datenschutz sind hohe Güter. Damit und mit dem Hausrecht hat die Gemeinde Talheim begründet, warum sie bei der öffentlichen Kandidatenvorstellung zur Bürgermeisterwahl Fotografieren, Ton- und Video-Aufnahmen verboten hat. Ein außergewöhnliches Vorgehen mit Zustimmung des Gemeinderats, das aber völlig überzogen ist und dazu unsinnig.

Eine Bürgermeisterwahl ist die wichtigste Entscheidung auf kommunaler Ebene, werden doch personell und inhaltlich die Weichen für acht Jahre gestellt. Es ist im ureigensten Interesse der Kandidaten, sich der Öffentlichkeit zu präsentieren, für sich zu werben. Und da gehört es zur Informationspflicht einer Kommune, Berichterstattung in Wort und Bild zu ermöglichen und nicht die Pressefreiheit einzuschränken. Übrigens ein ebenso hohes Gut. 

Aussagekraft von Fotos während einer Veranstaltung sind aussagekräftiger

Welche Figur hat ein Kandidat am Rednerpult gemacht? Wie war seine Gestik, seine Mimik? Ein solches Foto ist authentischer und viel aussagekräftiger als eine gestellte Aufnahme vor der Veranstaltung. Und was hat es für einen Unterschied für die Besucher gemacht? Während der Veranstaltung galt Fotografierverbot, davor und danach aber nicht.

Pascal Bopp,  Antonio Fellini und Alexander Mohaupt (von links) durften nicht am Rednerpult der Kandidatenvorstellung fotografiert werden.
Pascal Bopp, Antonio Fellini und Alexander Mohaupt (von links) durften nicht am Rednerpult der Kandidatenvorstellung fotografiert werden.  Foto: Mario Berger

Übervorsichtig hat die Gemeinde reagiert, wollte mit den Verboten einen geordneten Ablauf sicherstellen. Was haben Verwaltung und Gemeinderat denn befürchtet? Konfliktthemen, die Proteste im Saal hätten generieren können, gibt es aktuell in Talheim nicht. Und schließlich darf man bei einem langgedienten, erfahrenen Bürgermeister erwarten, dass er die Versammlung souverän leitet. 

Es hätte auch eine ganz einfache Regelung gegeben

Statt Verboten – wer hat sie eigentlich kontrolliert? – hätte es eine ganz einfache Lösung gegeben: ein Schild im Foyer mit dem Hinweis, dass im Saal fotografiert wird. 

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Kommentare

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Wilfried Binder am 03.11.2025 13:33 Uhr

In der gleichen HSt.-Ausgabe ist 2 Artikel weiter zu Lesen:
"Die Gemeinde Oberstenfeld hat Mitschnitte der drei Informationsveranstaltungen (Anmerk.: Kandidatenvorstellungen) auf You Tube gestellt."
Wenn keine Foto, Video- oder Audiomitschnitte gemacht werden dürfen, wie sollen sich dann Wahlberechtigte, terminlich verhinderte, Talheimer über die zur Wahl stehenden Personen informieren? Zum Kreis uninformierter zählen dann unter Anderem: Polizisten, Mitarbeiter in Rettungsdiensten, im medizinischen Bereich, Personen im Schicht- oder Bereitsschaftsdienst, oder auch akut oder chronisch Erkrankten, denen eine persönliche Präsenz bei der Veranstaltung nicht möglich war.
Ich empfinde dies als einen absolut undemokratischen Akt. Dann könnte man gleich auch noch die Briefwahl ausschießen ..... Ironie: Trumpistan läßt grüßen.
Besser fände ich, den - oder die - öffentlichkeitsscheuen Kandidaten von der Wahl auszuschließen, da die Eignung für das höchst öffentliche Amt eines Bürgermeisters berechtigt in Frage stünde.
Den Initiatoren*innen des Verbotes sei dringend eine Schulung zu "Bürgernaher Öffentlichkeitsarbeit"bei den Oberstenfelder Kollegen geraten.

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Stefan am 02.11.2025 12:07 Uhr

Und daraus ergibt sich dann eine Wahlbeteiligung von unter 30%.

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