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Spirituosen und andere Getränke
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Alkohol-Verbot bei Faschingsumzügen? Veranstalter im Raum Heilbronn mit klaren Regeln

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Nun winden sie sich wieder durch die Faschingshochburgen in der Region: Umzüge mit tausenden Zuschauern und Narren. Üblicherweise fließt viel Alkohol. Wie die Vorgaben in den einzelnen Orten sind.  


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Die Zeit der großen Faschingsumzüge in der Region Heilbronn hat begonnen. Bei den Wolfsstechern in Bad Rappenau gibt es eine Premiere: Wenn am Samstag, 1. März, knapp 1000 Teilnehmer aus 60 Vereinen als Gaudiwurm für Stimmung sorgen, dürfen sie keinen Alkohol ans zuschauende Volk ausschenken – nichts Hochprozentiges und auch kein Bier, keinen Wein oder Sekt.

Vorfall bei Faschingsumzug in Bad Rappenau: Bier an Kinder ausgeschenkt

Bis 2024 waren nur Spirituosen verboten. Doch es gab im vergangenen Jahr einen Vorfall, sagt Präsident Udo Krämer im Gespräch mit der Stimme. „Eine Gruppe hatte Bier auch an Kinder ausgeschenkt. Das geht gar nicht.“ Der Vorgang sei dokumentiert worden, als Konsequenz habe man die Reißleine gezogen. Freilich weiß Udo Krämer: Eine Garantie, dass sich alle teilnehmenden Vereine dran halten, gibt es nicht: „Wir können ja nicht jeden einzelnen kontrollieren.“ An den vereinzelten Ständen, die die Umzugsstrecke säumen, darf hingegen Alkohol verkauft werden. 


Spirituosen-Verbot: Das waren die Regeln beim Faschingsumzug in Ellhofen

„Da sind wir eisern“, sagt der stellvertretende Zugmarschall Peter Wiederhold: Als am Sonntag, 16. Februar, beim Faschingsumzug der Sulmtalnarren etwa 2400 Teilnehmer die Ortsmitte von Ellhofen unsicher machten und ihnen tausende Menschen am Straßenrand zujubelten, durften an den acht Ständen an der Strecke keine Spirituosen ausgeschenkt werden. Bier, Wein, Sekt, Glühwein waren erlaubt, „aber nichts Hochprozentiges und auch keine Mixgetränke“. Laut Wiederhold wird das immer kontrolliert. „Im vergangenen Jahr gab es eine Verwarnung für einen Standbetreiber.“

Tausende Menschen sind in den nächsten Wochen bei Faschingsumzügen als Zuschauer oder Teilnehmer dabei - oder waren es schon wie am Sonntag in Talheim. Das Thema Alkoholausgabe wird ganz unterschiedlich gehandhabt.
Tausende Menschen sind in den nächsten Wochen bei Faschingsumzügen als Zuschauer oder Teilnehmer dabei - oder waren es schon wie am Sonntag in Talheim. Das Thema Alkoholausgabe wird ganz unterschiedlich gehandhabt.  Foto: Foto: Archiv/Berger

Dieselbe Vorgabe in Sachen Alkohol galt auch für die über 50 teilnehmenden Vereine im Umzugstross: keine Spirituosen von den Wagen herunter oder aus Begleit-Wägelchen heraus, Sekt, Bier und Wein waren hingegen zulässig. Eine konsequente Kontrolle sei freilich nicht möglich. Aber: „Wenn uns etwas auffällt, schließen wir den entsprechenden Verein vom nächsten Umzug aus.“ 

Faschingsumzüge in der Region Heilbronn: Einzelne Zuschauer bringen ihren Alkohol mit

Ein grundsätzliches Problem mit Alkohol bei Faschingsumzügen sei, sagt Peter Wiederhold, dass sich die Zuschauer ihren Alkohol oft von zu Hause mitbringen, oft Hochprozentiges. „Es ist zum Teil unglaublich, was die Leute trinken. Das wollen wir nicht noch unterstützen.“ Übermäßiger Alkoholkonsum berge eben immer die Gefahr, „dass die Dinge ausarten“. 

Die Zahl der Wodkaflaschen, die am Tag nach dem Umzug in Ellhofen eingesammelt werden, liege erfahrungsgemäß „im mittleren dreistelligen Bereich“. 

Spirituosen-Verbot: Die Kontrolle ist in allen Faschingshochburgen schwierig

„Eigentlich gilt die Regel: kein Alkohol von den Wagen herunter oder von den Gruppen“, sagt Markus Weyhing, Umzugsminister der Wimpfener Faschingsgesellschaft. Doch Weyhing sagt auch: „Bei bis zu 3000 Mitwirkenden ist das schwierig zu kontrollieren.“ In Bad Wimpfen ist es genauso wie in Ellhofen: „Viele Zuschauer bringen ihre Sachen von daheim mit.“

In der Narrenhochburg ist der Umzug in diesem Jahr am Sonntag, 2. März. 

Alkohol beim Straßenfasching: Gibt es in Gundelsheim Änderungen?

Der Gundelsheimer Carneval-Verein macht am Dienstag, 4. März, den 2500 Umzugsteilnehmern aus 45 Faschingsgesellschaften, verteilt auf 170 Gruppen, wie in den Vorjahren in Sachen Alkohol keinerlei Vorgaben. „Denn die Kontrolle ist schwierig“, sagt Pressebeauftragter Wolfgang Riedle. Und es ist wie anderswo: „In den Rucksäcken der Zuschauer kommt sowieso einiges mit.“ Für die Regelungen an den 14 Verpflegungsständen ist in Gundelsheim Ordnungsamtsleiter Marcel Reinhard zuständig.

In der Vergangenheit gab es auch an den Ständen keine Vorschriften. Doch bei einer der üblichen Besprechungsrunden im Vorfeld mit Polizei, Stadtverwaltung und Deutschem Rotem Kreuz wurde laut Reinhard vereinbart, dass Alkohol ausgeschenkt werden darf - aber keine Shots und keine Spirituosen.

Wie war es Anfang Februar beim großen Umzug in Talheim? Laut Stefanie Abt, Präsidentin des Talheimer Carnevalsvereins, duften die Teilnehmer des Umzugs Bier, Wein und Sekt an die rund 20.000 Zuschauer ausschenken. „Aber keine harten Sachen.“ 

 

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