Doppelgängerinnen-Mord in Ingolstadt: Richter lehnt Antrag der Verteidiger ab
Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslang. Damit steht der Prozess um den Mord an einer Doppelgängerin eigentlich vor dem Abschluss. Doch die Verhandlung ist geprägt von Unterbrechungen und Anträgen der Verteidiger.
Der Prozess am Landgericht Ingolstadt, bei dem es um den mutmaßlichen Mord an der Algerierin Khadidja O. aus Eppingen geht, ist an diesem 49. Verhandlungstag auf der Zielgeraden. Oder doch nicht? Am Dienstag (19.11.) hat die Verteidigung der beiden Angeklagten Sheqir K. und Schahraban K. eine Aussetzung des Verfahrens gefordert. Das hat der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl in einem Beschluss abgelehnt. Der Prozess wurde immer wieder durch Anträge und wegen Beratungen unterbrochen.
"Die Staatsanwaltschaft hat uns die Feststellung der besonderes Schwere der Schuld und die Sicherungsverwahrung vorenthalten", sagt Johannes Makepeace, der Schahraban K. vertritt. Dies habe die Sachlage verändert. "Es war uns nicht möglich, uns auf die neue Sachlage einzustellen." Auch die Verteidiger von Sheqir K. fordern die Aussetzung. Kliegl entgegnet, dass gerade keine neuen Umstände hinzugekommen seien, die eine Aussetzung rechtfertigten. Staatsanwältin Kristina Dirnberger sagt in Richtung der Rechtsanwälte: "Ich habe das Gefühl, die Plädoyers der Verteidigung sollen hinausgezögert werden."
Doppelgängerinnen-Prozess in Ingolstadt: Im Waldgebiet Stöckach in Fürfeld soll Khadidja O. umgebracht worden sein
Das Interesse an diesem Prozess ist auch zum Ende hin ungebrochen. Etwa 40 Zuschauer verfolgen den 49. Prozesstag. Die Plätze sind voll belegt. Unter den Zuschauern sind einige, die nahezu an jedem Verhandlungstag zugeschaut haben. Staatsanwältin Dirnberger hält laut ihrem Plädoyer von vergangener Woche die Deutsch-Irakerin Schahraban K. (25) und den Kosovaren Sheqir K. (26) des gemeinschaftlichen Mordes für schuldig. Die Angeklagten sollen die damals 23 Jahre alte Khadidja O. am 16. August 2022 in Eppingen abgeholt haben. Nach wenigen Kilometern, im Waldgebiet Stöckach in Bad Rappenau-Fürfeld, soll Sheqir K. die Eppingerin mit 56 Messerstichen in Brust, Arme, Rücken und Gesicht umgebracht haben.
Schahraban K. soll Sheqir K. "zu ihrem Werkzeug" gemacht und die Tat überwacht haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe für beide Angeklagten mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Zudem sieht sie bei beiden Gründe für eine Sicherungsverwahrung. Damit würden sie auch nach 15 Jahren nicht freikommen. Genau das wollen die Anwälte mit ihren Anträgen am Vormittag vermeiden. "Die Verteidigung muss sich auf die neuen Gesichtspunkte ausrichten", sagt Makepeace.
Mord an Doppelgängerin aus Eppingen: Hinweis auf Sicherungsverwahrung laut Richter nicht notwendig
Als lachhaft bezeichnet Staatsanwältin Dirnberger die Argumente, die Verteidigung hätte darauf hingewiesen werden müssen. "Wenn man sich die Tat anschaut, hat sich das aufgedrängt. Der Hinweis der besonderen Schwere der Schuld ist nicht zu erheben im Gericht." Dann wurde es laut. Klaus Wittmann, der Shaqir K. vertritt, besteht darauf, dass die Staatsanwaltschaft den Hinweis hätte vorher erbringen müssen. Nach Ansicht Kliegls sei es nicht notwendig, einen solchen Hinweis zu erbringen. "Da bei einer Anklage wegen Mordes auch eine Entscheidung wegen besonderer Schwere der Schuld ergehen könnte, kommt es auf einen Hinweis nicht an." Am Nachmittag zieht sich die Verteidigung noch einmal für eine Stunde zurück, um den Antrag "nachzubessern", wie Makepaece erklärt. Staatsanwältin Dirnberger sieht dazu keine Veranlssung. "Was soll denn da noch nachgebessert werden?"
Befangenheitsantrag gegen Richter
Der Prozesstag ist geprägt von Unterbrechungen und Beratungen, zu denen sich hauptsächlich die Verteidiger zurückziehen. Zum Schluss des 49. Verhandlungstags stellen die Anwälte einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter. Dieser entgegnet, dass die Begründung bis Donnerstag vorliegen muss. Der Prozess geht kommenden Dienstag weiter.
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