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Schreiben vom Landratsamt
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Blaue Fensterrahmen in Bad Wimpfen sorgen für Streit um historisches Straßenbild

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Café-Besitzerin Edith Götzfried muss Fensterumrahmung wieder überstreichen, denn der Farbton verstößt laut Landratsamt Heilbronn gegen denkmalschutzrechtliche Vorgaben und die städtische Gestaltungssatzung.


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Edith Götzfried ist wütend und enttäuscht zugleich. Zum Altdeutschen Weihnachtsmarkt 2022 hat die 67-Jährige das Café „Königsblau“ mit verschiedenen Frühstücksvariationen sowie Kaffee- und Eisspezialitäten an der Hauptstraße 60 in der Altstadt eröffnet. Während Gäste das Sonntagscafé im Erdgeschoss besuchten, ließ Götzfried noch das erste und zweite Obergeschoss zu Ferienwohnungen ausbauen. Mit dem Anstrich der Außenfassade im vergangenen Herbst waren dann endlich alle Arbeiten erledigt. Dachte sie.

Landratsamt Heilbronn: Fenster in Bad Wimpfener Altstadt dürfen nur gelb, rot oder braun umrahmt werden

Doch nur wenig später flatterte ein Schreiben vom Landratsamt Heilbronn ins Haus: Die Untere Denkmalschutzbehörde ordnete an, dass Götzfried die frisch gestrichenen, blauen „Fensterbekleidungen“ zeitnah wieder überstreichen müsse, da diese das historische Straßenbild der Altstadt erheblich beeinträchtigen würden. Der „modische Blauton“ heißt es im Schreiben widerspreche der historischen Fachwerkfassade, was das als Kulturdenkmal eingetragene Gebäude erheblich beeinträchtige. „Die Fensterbekleidungen sind in einem gelben, roten oder braunen Farbton neu zu streichen“, so die bau- und denkmalschutzrechtliche Auflage.

Edith Götzfried vor ihrem Café „Königsblau“ in der Altstadt von Bad Wimpfen. Die blau umrahmten Fenster im ersten Stock muss sie bis Ende August wieder überstreichen.
Edith Götzfried vor ihrem Café „Königsblau“ in der Altstadt von Bad Wimpfen. Die blau umrahmten Fenster im ersten Stock muss sie bis Ende August wieder überstreichen.  Foto: Rexin, Kirsi-Fee

Götzfried ist fassungslos: „Das ist eine Verschwendung von Volksvermögen und Ressourcen, in keinem Fall ist das  umweltgerecht und nachhaltig.“ Die Fenster blau zu umrahmen, sei damals eine spontane Idee gewesen, als gerade die Außenfassade gestrichen wurde, berichtet Edith Götzfried. „Wir dachten, es braucht noch einen kleinen Akzent. Passend zum Namen des Cafés haben wir uns für blaue Rahmen entschieden, was mir persönlich gut gefällt und auch in die Stadt passt, die ja recht bunt ist“, erklärt die Cafébesitzerin und zeigt auf ein Haus wenige Meter weiter, das ebenfalls bläuliche Fassadenakzente besitzt.

Vorschrift der städtischen GestaltungDie Gestaltungssatzung für Bad Wimpfen regelt die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Grundstücke, um das historische Stadtbild zu erhalten und zu schützen. Sie enthält Vorschriften zu Dachformen, Fassaden, Materialien, Farben, Einfriedungen und anderen gestalterischen Elementen. Ziel ist es, eine harmonische und einheitliche Erscheinung des Stadtbildes zu gewährleisten, insbesondere in den Bereichen mit besonderer städtebaulicher Bedeutung

„Es ist üblich, dass die Fensterbekleidungen in der Altstadt farblich vom Fachwerk und der Fassade abgesetzt werden. Außerdem finde ich, dass es das Stadtbild und auch das Gebäude aufwertet“, so Götzfried. Dass sie auch diese marginalen Akzentuierungen hätte vorab von den Behörden genehmigen lassen müssen, habe sie nicht gewusst.

Widerspruch und Kompromissvorschlag lehnt Landratsamt Heilbronn ab

Götzfried legt Widerspruch ein, doch diesem könne nicht abgeholfen werden, so das Landratsamt. „Ich habe den Widerspruch dann zurückgenommen, weil das Ganze im nächsten Schritt ans Regierungspräsidium gegangen wäre und ich mir keine großen Chancen ausgerechnet habe. Und es hätte sehr teuer werden können“, vermutet sie. Doch ganz aufgeben will sie noch nicht. Sie setzt ein Schreiben an die Bad Wimpfener Verwaltung und Landrat Norbert Heuser auf und unterbreitet den Kompromissvorschlag, das Blau entsprechend der Farbvorschläge des örtlichen Denkmalrats Bad Wimpfen in den nächsten fünf bis zehn Jahren zu überstreichen, sobald witterungsbedingt ein Neuanstrich nötig werde.

Doch das schlägt die Behörde aus. Auf Nachfrage erklärt der Sprecher des Landratsamts Heilbronn, Andreas Zwingmann: „Bei dem betreffenden Gebäude handelt es sich um ein eingetragenes Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung, das sich innerhalb der denkmalgeschützten Gesamtanlage von Bad Wimpfen befindet. Zusätzlich gilt für diesen Bereich eine Gestaltungssatzung der Stadt Bad Wimpfen, die unter anderem auch Regelungen zur Farbgebung an historischen Gebäuden enthält.“ Eine Fristverlängerung über mehrere Jahre komme nicht in Betracht, da das Kulturdenkmal durch die auffällige Farbe ansonsten für lange Zeit beeinträchtigt wäre und dies zudem einen Widerspruch zur Gestaltungssatzung der Stadt darstelle. „Aus diesem Grund ist ein zeitnahes Umstreichen geboten.“ Dass sich die Eigentümerin bei einer Farbanpassung mit den Denkmalbehörden abstimmen muss, sei ihr durch die Ausführungen im Bauantrag bekannt gewesen, so Zwingmann.

Ärger um Fassadenfarbe in Bad Wimpfen: Frist bis Ende August gesetzt

Bis Ende August hat Götzfried nun Zeit, die Rahmen der Fenster in einem mit dem örtlichen Denkmalrat abgestimmten Farbton zu überstreichen. „Ich rechne mit Kosten von rund 5000 Euro“, so Götzfried. Besonders enttäuschend finde sie, dass die Vertreter der Stadt in all der Zeit nie das persönliche Gespräch mit ihr gesucht hätten. „Man kennt sich doch.“ In den 43 Jahren, die sie in Bad Wimpfen lebe, habe sie viel für den Ort getan. „Wir sind nicht nur Steuerzahl, sondern als Verlag, Ferienwohnungsanbieter, Gastronom, Kulturveranstalter und Stadtführer auch ein wichtiger Leistungsträger für die Stadt. Und jetzt werde ich in den Schreiben als ,Zustandsstörer´ bezeichnet. Das ist doch keine Wertschätzung.“ 

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