Löwensteins Bürgermeister Birk in Ruhestand versetzt: Experte ordnet Fall ein
Der Löwensteiner Bürgermeister Eberhard Birk wurde wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Ein Verwaltungsprofessor erklärt, was es zu beachten gibt und welche Alternativen es gegeben hätte.
Der Löwensteiner Bürgermeister Eberhard Birk ist in den Ruhestand versetzt worden. Ab 1. März 2026 scheidet Birk aus dem Amt aus, weil er dauerhaft dienstunfähig ist. Die Entscheidung hat das Landratsamt Heilbronn als zuständige Aufsichtsbehörde getroffen, das Gutachten zu Birks Gesundheitszustand hat das Landratsamt in Ludwigsburg erstellt.
Dass er sich als Bürgermeister zurückziehen will, hatte Birk gegenüber unserer Redaktion am 23. Oktober 2025 erklärt. Zuvor gab es Kritik an seiner Amtsführung, mehrmals war er krankheitsbedingt abwesend. Allerdings kann ein gewählter Bürgermeister trotz Krankheit nicht einfach aufhören, sondern muss ein komplexes Verfahren durchlaufen.
Löwensteins Bürgermeister Birk in Ruhestand versetzt: Wäre Entlassung möglich gewesen?
Die rechtlichen Vorgaben kennt Matthias Mitsch, Professor für Öffentliches Dienstrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. „Zunächst einmal ist es so, dass ein Bürgermeister als Wahlbeamter in ein Amt gewählt wird und die Amtszeit acht Jahre beträgt.“
Natürlich könne man auch als Bürgermeister jederzeit zurücktreten, indem man beim Landratsamt um Entlassung bittet. „Dann verliert man jedoch alle Ansprüche, weshalb dieser Weg in der Regel nicht gewählt wird.“
Bemerkenswert findet Mitsch, dass Eberhard Birk den Antrag auf Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit selbst gestellt hat. „Normalerweise zögern die Beamten das raus.“ Denn wer krank ist, bekommt seine Bezüge ganz normal weitergezahlt. Erst wenn ein Verdacht im Raum stehen würde, dass eine Krankschreibung nicht gerechtfertigt ist, müsste das Landratsamt als Dienstherr den Fall untersuchen. „Das kann jedoch dauern.“ Birk habe sein Ende als Rathauschef also bewusst „selbst initiiert“.
Amtsarzt entscheidet, ob ein Bürgermeister dienstunfähig ist
Eine Entlassung eines Bürgermeisters ist derweil mit hohen Hürden verbunden. Neben vielen Voraussetzungen ist ein konkreter Verdacht nötig, dass ein schweres Dienstvergehen vorliegt und andere Maßnahmen nicht ausreichen. „Krankheit genügt dafür auf keinen Fall.“ Und: Bei Entlassung stünden einem Bürgermeister Bezüge bis zum Ende seiner Amtszeit zu. „Eine vorzeitige Entlassung ist also sehr teuer, der Betroffene schafft nichts mehr, wird aber weiterhin bezahlt.“
Die Frage, ob eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis im Löwensteiner Fall eine Alternative gewesen wäre, stellt sich aus Matthias Mitschs Sicht aber nicht. Denn: „Die Entscheidung obliegt dem Amtsarzt.“ Dieser habe im Rahmen des Gesundheitsgutachtens geprüft, ob eine Krankheit vorliegt, wegen der Eberhard Birk dienstunfähig ist.
Woran ein Bürgermeister erkrankt ist, muss die Öffentlichkeit nicht wissen
Woran genau ein Bürgermeister erkrankt ist, hat die Öffentlichkeit laut dem Rechtsexperten nicht zu interessieren: „Bei einem Beamten, der nicht mehr zur Wahl antritt, wiegt der Personaldatenschutz höher als das Interesse der Öffentlichkeit.“
Auch dem Landratsamt kann Mitsch im Fall Birk keinen Vorwurf machen. Dieses müsse dem Betroffenen einen Monat Zeit einräumen, um zum Gesundheitsgutachten Stellung zu nehmen. „Ein kluger Beamter würde in diesem Fall schweigen“, sagt Mitsch. Gibt es keine Einwände, wird die Versetzung in den Ruhestand einen Monat nach Ende des Monats wirksam, in dem der Beschluss bekannt gegeben wurde.
Hoher gesetzlicher Schutz für Bürgermeister: Wer drin ist, ist drin
All das zeigt aus Sicht des Verwaltungsrechtlers, unter welchem hohen Schutz ein Bürgermeister in Baden-Württemberg durch die Wahl steht: „Wenn er drin ist, ist er drin. Es sei denn, er wird krank.“
Finanziell muss man sich um Eberhard Birk keine Sorgen machen, schätzt Verwaltungsrechtler Mitsch. Vor seiner Wahl zum Löwensteiner Bürgermeister war Birk einige Jahre lang Oberregierungsrat an der Offizierschule der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck – und dürfte damit deutlich über der Untergrenze für Pensionen mit 2100 Euro brutto im Monat liegen. „Die genaue Höhe ist nicht ermittelbar“, sagt Mitsch. Wahrscheinlich sei, dass Birk deutlich über dem Mindestwert liege.
Unsere Redaktion hat das Landratsamt Heilbronn um Stellungnahme zu Birks Versetzung in den Ruhestand gebeten. Dessen Sprecher Andreas Zwingmann erklärt, dass die Behörde sich zu einem laufenden personalrechtlichen Vorgang nicht äußern darf. Löwensteins Bürgermeister Eberhard Birk ist ebenfalls um Stellungnahme gebeten worden, hat sich innerhalb der gesetzten Frist jedoch nicht geäußert.
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