Streit um Biogasanlage: Bad Friedrichshaller wehrt sich seit Jahren gegen Betrieb
Werner Lindl kämpft seit Jahren gegen eine Biogasanlage in Bad Friedrichshall, die nach seiner Meinung illegal betrieben wird. Seit Jahren setzt er sich dagegen zur Wehr.
Vor dem Haus von Werner Lindl gibt es keinen Bürgersteig. Eigentlich wollte der heute 81-Jährige nur wissen, ob ihn der Lieferverkehr zu einer geplanten Biogasanlage in Bad Friedrichshall gefährden könne. Dazu habe er im Rathaus nachgefragt. Eine Antwort soll er nie erhalten haben. In mehr als 40 Leitz-Ordnern beschäftigt sich der gebürtige Franke mit der Biogasanlage.
Bad Friedrichshall, die Biogasanlage und Werner Lindl. Beteiligte mögen die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Denn der Beginn der Geschichte der Anlage liegt Jahre zurück. Aktuell ist sie heute noch. Und Lindl ist sich sicher. „Genehmigung, Bau und Betrieb der Anlage sind illegal.“ Wie konnte es so weit kommen?
Biogasanlage in Bad Friedrichshall bleibt Streitthema – Landwirt Hekler betont: Alles legal und überprüft
Ein Blick zurück. Landwirt Günther Hekler hatte den Gedanken, gemeinsam mit einem damaligen Partner eine Biogasanlage auf seinem Grundstück zu bauen. Ein Abnehmer war mit der SLK Klinik Plattenwald in Bad Friedrichshall gefunden. Dorthin sollen von der Anlage erzeugtes Gas an zwei Blockheizkraftwerke geliefert werden. Ein Blockheizkraftwerk steht auf Heklers Grundstück. Grün erzeugtes Gas, das stand im Jahr 2011 noch für etwas. Hekler erklärt, dass alles legal sei und mehrfach überprüft wurde. Mehr wolle er dazu nicht sagen.
Doch die Anlage hätte nach der Meinung von Lindl weder genehmigt, gebaut noch betrieben werden dürfen. Diesen Satz wiederholt Lindl mantraartig. Der Hauptgrund: Die Anlage produziere mehr Gas, als genehmigt wurde. Das klingt zunächst abstrus, angesichts des Rufs nach alternativer Energiegewinnung. Davon kann es doch nie genug sein. Lindl zufolge ist es das. Dadurch verliere die Anlage ihren privilegierten Status, den sie einst erhalten hatte und der einen Bebauungsplan erübrigte. Das hatte die Stadt Bad Friedrichshall bereits 2011 so festgestellt. Die Folge müsste laut Lindl sein, dass die Anlage zumindest zurückgebaut oder der Betrieb ganz aufgegeben werden müsse. Lindls Forderung ist fast so alt wie die Anlage selbst.

Senior aus Bad Friedrichshall kämpft gegen eine Biogasanlage
Vielleicht ist einer der Fehler, die gemacht werden, dass man Lindl falsch einschätzt. 81 Jahre alt ist er. Im Gespräch kann er unbequem werden. Bei dem Thema Biogasanlage ist er sattelfest, kennt Gesetze, Vorschriften, Verordnungen. Er weiß, wann er welche Dokumente eingereicht hatte. Das mag mit seiner Vita zusammenhängen.
Lindl blickt auf eine beachtliche Karriere zurück. Er war Leiter der Vermögensverwendung des Sparkassen-Konzerns, war Finanzdirektor, eine Stufe unter dem Vorstand. Der Finanzanalyst, so erklärt er es, habe Konzerne durchleuchten müssen, bei denen sich die Sparkasse beteiligen wollte. Er war ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht. Etwas auf Herz und Nieren prüfen, recherchieren, das liegt ihm. Lindl arbeitet akribisch. Seine Schriftsätze sind fehlerfrei.
Senior aus Bad Friedrichshall kämpft gegen eine Biogasanlage: Zulässige Leistungsgrenze der Anlage war überschritten worden
Dass die Anlage mehr Gas produzieren kann, wurde bereits nachgewiesen. 2014 hat sie der Betreiber nachvollziehbar über die zulässige Leistungsgrenze hochgefahren. Er erhielt vom Landratsamt Heilbronn ein Bußgeld und bezahlte 5000 Euro Strafe. „Aus dem Bußgeldbescheid geht hervor, dass die Anlage nicht genehmigungsfähig ist“, sagt Werner Lindl. Durch die Überschreitung sei bereits festgestellt worden, dass keine Privilegierung bestehe, ist sich Lindl sicher.
Staatsanwaltschaft Heilbronn und Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart haben ermittelt. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass eine „mögliche“ Überschreitung der festgelegten Biogasmenge nicht zur Unwirksamkeit der Genehmigung führe. Genau das hatte die Stadt Bad Friedrichshall im Jahr 2011 aber noch anders gesehen. Die Privilegierung erlösche im Fall einer Überschreitung, hatte es geheißen. Eine Sprecherin der Heilbronner Staatsanwaltschaft sagt dazu, dass die jetzige Entscheidung eine „rechtliche Würdigung“ sei. Obwohl auch das Landratsamt im Bußgeldbescheid erklärt hatte, dass eine Privilegierung nicht mehr gegeben ist.
Biogasanlage in Bad Friedrichshall bleibt Streitthema: Was hat es mit der sogenannten Privilegierung auf sich?
Das Regierungspräsidium in Stuttgart als Immissionsschutzbehörde sichert zu, dass die Biogasanlage fortan auf Einhaltung der Produktionsmenge überwacht werde. Lindl bezweifelt das. Aus dem Regierungspräsidium Stuttgart (RP) heißt es, dass der Betreiber mit einem Gasmengenzähler die produzierte Menge Gas erfasse und sie dem RP monatlich mitteile. Im Januar habe sich die Behörde das letzte Mal ein Bild vor Ort gemacht. Warum die Privilegierung nicht erlischt, beantwortet auch das RP auf Anfrage nicht.
Da Lindl sich seiner Sache sicher ist, erstatte er mehrfach Anzeige. Die von ihm Beschuldigten sind der ehemalige und der aktuelle Landrat, der ehemalige und der aktuelle Bürgermeister von Bad Friedrichshall, die Betreiberfirma der Biogasanlage und viele mehr.
Biogasanlage in Bad Friedrichshall: Anwohner kämpft gegen aus seiner Sicht illegale Genehmigung
Lindl geht davon aus, dass sich kaum jemand so mit der Materie auseinandergesetzt haben dürfte wie er. Bevor die Anlage genehmigt werden konnte, mussten die Betreiber Auflagen erfüllen. Damit eine Biogasanlage Energie und Wärme erzeugt, braucht es Gülle und Pflanzenreste. Mindestens 15 Lieferverträge sind notwendig, in der die Vertragsdauer und die Menge an Gärstoffen aufgeführt sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Anlage gesichert nachhaltig und dauerhaft bewirtschaftet werden kann. Die Baugenehmigung war lange vor der Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters Timo Frey erteilt worden. Er erklärt, dass der Gemeinde im Januar 2011 15 Lieferverträge mit einer fünfjährigen Laufzeit und einer Menge von 15 175 Tonnen Einsatzstoffen vorgelegen habe. Änderungen hätten der Stadt mitgeteilt werden müssen.
Lindl sagt, es seien damals nur 14 Lieferverträge vorgelegen. „Die Gülleverträge hatten zudem keine Laufzeit. Teilweise war die Menge der Einsatzstoffe in den Verträgen nicht eingetragen.“ Dies seien Voraussetzungen für eine Baugenehmigung der Anlage gewesen, die nicht erfüllt worden seien, erklärt Lindl. Aus Unterlagen aus dem Rathaus vom Oktober 2011 – also neun Monate später –, die der Heilbronner Stimme vorliegen, geht hervor, dass keine Vertragsdauer enthalten gewesen ist. Die Verträge seien unbefristet gewesen. Lindl bittet darum, die Angaben zu konkretisieren. Er sagt: „Egal, welchen Stein man umdreht, überall Lug und Trug.“
Immer wieder waren Medienberichte über Lindls Kritik am Betrieb der Biogasanlage in Bad Friedrichshall erschienen
Nun mögen manche Lindl als Querulanten bezeichnen. Als Sturkopf vielleicht. Oder als einen Quertreiber. Sei er nicht, sagt er von sich. „Es kann nur nicht sein, dass Unrecht zu Recht wird.“ Er habe nichts gegen alternativ erzeugte Energie, ganz im Gegenteil. Er sei ja selbst Mitglied im Dachverband Biogas. Diese Anlage in Bad Friedrichshall müsse aber abgeschaltet werden. Dafür kämpft Lindl.
Mehrere Zeitungen haben bereits über Lindl berichtet. Die „Stuttgarter Zeitung“ widmete ihm mehrere Seiten. Auch die Heilbronner Stimme hat zig Artikel zu den Streitigkeiten zwischen Werner Lindl und der Biogasanlage geschrieben. Bislang, so scheint es, ist Lindls Kampf ein Kampf gegen Windmühlen. Aufgeben, so erklärt er es, will er ihn nicht. „Ich kämpfe dafür, dass bestehendes Recht eingehalten und umgesetzt wird.“
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