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Landwirt baut Biogasanlage mit richterlichem Segen

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Bad Friedrichshall - Der Verwaltungsgerichtshof weist eine Beschwerde zurück: Es gibt keinen Baustopp im Riedweg. Der Landwirt darf seine Biogasanlage bauen. Ein Ex-Stadtrat will nun das Strafgericht bemühen.

Die Biogasanlage beim Kochendorfer Riedweg darf gebaut werden. Das bestätigt jetzt das höchste baden-württembergische Verwaltungsgericht.Foto: Archiv/Müller
Die Biogasanlage beim Kochendorfer Riedweg darf gebaut werden. Das bestätigt jetzt das höchste baden-württembergische Verwaltungsgericht.Foto: Archiv/Müller
Bad Friedrichshall - Landwirt Günther Hekler darf die Biogasanlage auf seinem Acker im Bad Friedrichshaller Riedweg bauen. Dafür haben er und sein Geschäftspartner KWA Contracting aus Bietigheim-Bissingen nicht nur eine Genehmigung von der Stadtverwaltung Bad Friedrichshall. Die Geschäftspartner, die zusammen die Firma Biogas Kochendorf gegründet haben, haben jetzt auch den Segen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Dessen dritter Senat hat einen Spruch des Stuttgarter Verwaltungsgerichts bestätigt, das im vergangenen Oktober die Klage eines Kochendorfer Bürgers abgewiesen hat. Der wollte den Bau der Biogasanlage stoppen lassen. Er sei illegal.

Gesetz

Für Bürgermeister Peter Dolderer kommt der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes nicht überraschend. "Wir handeln nach Recht und Gesetz", sagt Dolderer. Das gelte bei jeder Baugenehmigung, die die Stadt bearbeite. So auch für die Biogasanlage in Kochendorf. "Das höchste Gericht hat jetzt festgestellt, dass das Vorgehen der Verwaltung keinen Mangel aufweist", sagt das Stadtoberhaupt.

Ob der Bürgermeister die Baugenehmigung für die Biogasanlage aber tatsächlich zu den Akten legen kann, ist fraglich. Denn der ehemalige Stadtrat und Ex-Vorsitzende des Nabu Bad Friedrichshall und Umgebung, Horst Schulz, kündigt an, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen. "Alles unter den Tisch zu kehren, so geht das nicht", sagt Schulz, der ebenfalls Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht hatte.

Adresse

Die hat der Ex-Stadtrat nach dem jetzigen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes zwar inzwischen zurückgezogen. "Wir haben Rechtsbeugung geltend gemacht", so Schulz. Da sei das Verwaltungsgericht offenbar nicht die richtige Adresse gewesen. Aber Schulz ist nach wie vor fest davon überzeugt, dass die Bad Friedrichshaller Baurechtsbehörde bei der Erteilung der Baugenehmigung illegal gehandelt habe. Er werde sich jetzt "an das Strafgericht wenden". Und er wolle außerdem auf mehrere Stadträte zugehen.

In einer Anzeige im Friedrichshaller Rundblick hat unter anderem Horst Schulz Bürgermeister und Gemeinderat aufgefordert, öffentlich Stellung zu beziehen, ob bei der Genehmigung der Biogasanlage alle wesentlichen Gesetze und Gerichtsurteile berücksichtigt worden seien. Dolderer kündigt an, darauf nicht zu reagieren. Dabei ist die Liste der Anschuldigungen lang. Unter anderem sei der Bürgermeister als Aufsichtsratsmitglied der SLK-Kliniken befangen, im Verfahren habe er aber mitgewirkt.

Keine Rolle

Seine Befangenheit räumt Bürgermeister Dolderer zwar ein. Immerhin hat das SLK-Klinikum am Plattenwald einen Abnehmervertrag mit der Biogas Kochendorf GmbH, die die Biogasanlage baut und betreiben wird. Im Genehmigungsverfahren habe das aber nicht die geringste Rolle gespielt, so Dolderer und der Chef des Bad Friedrichshaller Baurechtsamts, Kurt Semen, unisono.

Auch der Hauptvorwurf von Horst Schulz und dem Kochendorfer Bürger, der jetzt vor dem Verwaltungsgerichtshof die nächste juristische Niederlage hinnehmen musste, läuft vorerst ins Leere. Die beiden Gegner der Biogasanlage in Kochendorf führen nämlich ins Feld, die Biogasanlage sei aus mehreren Gründen offenkundig nicht privilegiert. Der Verwaltungsgerichtshof erteilt dieser Auffassung eine deutliche Absage. "Der Senat bemerkt gleichwohl, dass die Biogasanlage den Anforderungen des Paragrafen 35 Absatz 1 Nummer 6 Baugesetzbuch jedenfalls nicht (...) offenkundig und damit nichtigkeitsbegründend widerspricht", heißt es in der siebenseitigen Begründung des obersten baden-württembergischen Verwaltungsgerichts.

Gegen diesen Beschluss können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Er ist unanfechtbar.

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