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Tödliche Schüsse in Kochendorf: Psychische Probleme waren Waffenbehörde nicht bekannt
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Nach den tödlichen Schüssen in Bad Friedrichshall-Kochendorf prüft die Staatsanwaltschaft Hinweise auf psychische Auffälligkeiten des Tatverdächtigen. Auch die zuständige Waffenbehörde äußert sich.
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Wie kann jemand psychische Probleme haben und im Besitz von Waffen sein? Diese Frage stellt sich nach einem Tötungsdelikt in der Zahnradfirma Hänel am vergangenen Dienstag, 7. Januar, in Bad Friedrichshall-Kochendorf. Zwei Männer wurden getötet und ein dritter lebensgefährlich verletzt. Tatverdächtig ist ein 52 Jahre alter Mann aus Seckach, ein Arbeitskollege der Opfer. Als Sportschütze besaß er gleich zwei Waffen – legal.
Für die Genehmigung der Schusswaffen zuständig ist das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises. Dort heißt es allerdings, bis zum Bekanntwerden der Tat vom Dienstag „lagen unserer Waffenbehörde keinerlei Hinweise vor, die die Zuverlässigkeit und Eignung der tatverdächtigen Person in Frage gestellt haben“.
Tödliche Schüsse in Bad Friedrichshall – Tatverdächtiger besaß legal Waffen
Konflikte im privaten oder beruflichen Umfeld seien ihrer Behörde zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt worden, sagt Behördensprecher Jan Egenberger. Wie berichtet, soll der Tatverdächtige Streit mit seinen Kollegen gehabt haben. Auch das Auto eines der beiden Todesopfer, die Brüder waren, war in den vergangenen Monaten beschädigt worden. Ob der Tatverdächtige für Kratzer und zerstochene Reifen verantwortlich ist, prüfen nun die Ermittler.
Auffällig ist: Die zweite Waffe des Tatverdächtigen war laut Landratsamt erst vor drei Monaten beantragt worden. Der Mann wollte sich eine Pistole kaufen, nachdem er im März die Erlaubnis bekam, sich eine sogenannte Repetierbüchse anzuschaffen.
Zum Zeitpunkt der Anträge hätten alle Voraussetzungen für eine Erlaubnis vorgelegen, führt das Landratsamt aus. Die waffenrechtlichen Prüfungen hätten keinerlei Hinweise darauf ergeben, dass die Person unzuverlässig oder ungeeignet sein könnte. Die Käufe der Waffen seien ordnungsgemäß gemeldet und in die Besitzkarten eingetragen worden.
War Tatverdächtiger aus Bad Friedrichshall-Kochendorf psychisch auffällig? Staatsanwaltschaft hat Hinweise
Das Gesetz besagt, dass nur wer zuverlässig und persönlich geeignet ist, Waffen besitzen darf. Laut Staatsanwaltschaft Heilbronn könnte der Tatverdächtige psychische Probleme gehabt haben. „Es trifft zu, dass es nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen Hinweise auf psychische Auffälligkeiten gibt“, teilt Pressesprecherin Mareike Hafendörfer mit. Diese seien Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Ob der Mann deswegen in therapeutischer Behandlung war, dazu macht die Staatsanwaltschaft zunächst keine Angaben. Von einer psychischen Erkrankung spricht die Behörde derzeit expliziert nicht. „Dazu brauchen wir eine Diagnose“, erklärt Hafendörfer. Vorstrafen besitze der Tatverdächtige keine. Zu möglichen Vortaten liefen noch Ermittlungen.
Tatverdächtiger soll in zwei Schützenvereinen Mitglied gewesen sein
Nach der Festnahme hatten Ermittler das Haus des Tatverdächtigen durchsucht. Sie beschlagnahmten neben den beiden Waffen auch Munition. Eine der Waffen hat das gleiche Kaliber wie am Tatort aufgefundene Munitionsteile.
Da der Tatverdächtige in zwei Schützenvereinen Mitglied war, führte auch sein Austritt zum Jahresende aus dem Schützenverein in Seckach nicht dazu, dass er seine Waffenbesitzkarten entzogen bekam. „Es ist nicht ausgeschlossen, in mehreren Schützenvereinen Mitglied zu sein“, sagt Jan Egenberger vom Landratsamt weiter. Es lägen keine Informationen vor, wonach die tatverdächtige Person auch aus dem weiteren Schützenverein ausgetreten wäre.
Waffenrechtliche Prüfung
Die Waffenbehörde führt eine elektronische Abfrage durch. Diese listet nach Angaben des Landratsamts im Neckar-Odenwald-Kreis sämtliche Eintragungen aus den zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregister, dem Bundeszentralregister, den örtlichen Polizeidienststellen, der Bundespolizei, den Verfassungsschutzbehörden, dem Landeskriminalamt und dem Zollkriminalamt auf. Sofern Eintragungen vorliegen, beispielsweise darüber, dass aktuell strafrechtliche Ermittlungen gegen den Waffenbesitzer laufen, wird die entsprechende Ermittlungsakte angefordert. Sofern die Zuverlässigkeit nach Überzeugung der Waffenbehörde nicht gegeben ist, wird die waffenrechtliche Erlaubnis nicht erteilt oder widerrufen.
Badischer Sportschützenverband: Deutsches Waffenrecht weltweit eines der strengsten
Die Einhaltung und Durchsetzung des Waffengesetzes in Deutschland ist Aufgabe des Staates und seiner verantwortlichen Behörden und nicht der Schützenvereine, stellt Elke Sommer, Geschäftsführerin des Badischen Sportschützenverbands in Leimen, klar. „Das deutsche Waffengesetz ist eines der strengsten und umfassendsten der Welt – Sportschützen, Jäger und weitere Legalwaffenbesitzer gehören zu Recht zu den am besten durchleuchteten Bevölkerungsgruppen unseres Landes“, teilt Sommer weiter mit. „Gegen menschliches Fehlverhalten und kriminelle Energie helfen jedoch die besten Gesetze nicht.“
Psychische Auffälligkeiten, sagt Egenberger, könnten der Waffenbehörde mitgeteilt werden – vom Waffenbesitzer selbst, aus dem Familien- oder Bekanntenkreis oder auch von Außenstehenden oder von Behörden. Eine Meldepflicht allerdings gibt es in solchen Fällen nicht.
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