Ende im "Babymord-Prozess": Landgericht Heilbronn verkündet Urteil
Im sogenannten Babymord-Prozess hat das Landgericht Heilbronn am Mittwoch eine 28 Jahre alte Frau aus Lauffen zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Warum die Kammer vom Mordvorwurf nicht überzeugt war.

Im Heilbronner Babymord-Prozess hat das Landgericht am Mittwochnachmittag die 28 Jahre alte Angeklagte wegen Totschlags an ihrer neugeborenen Tochter zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach Auffassung der Schwurgerichtskammer hat die Lauffenerin am 12. September vergangenen Jahres in der Wohnung ihrer Eltern das Kind alleine zur Welt gebracht und anschließend aus rund 3,70 Metern Höhe aus dem Fenster geworfen.
"Es ist eine Konstellation, die bewegt und Aufsehen erregt", sagte Martin Liebisch, Vorsitzender Richter der Schwurgerichtskammer, am Mittwoch im vollbesetzten Großen Saal des Heilbronner Landgerichts. "Ein Mädchen kommt auf die Welt und wird getötet", so Liebisch. Und zwar von der Frau, die das Kind geboren hat und deren Aufgabe es gewesen wäre, es zu beschützen. Dem Mordvorwurf der Staatsanwaltschaft folgte die Kammer trotzdem nicht. Auch wenn es sich um ein "schweres Verbrechen" handele, so Liebisch. Ein "geplantes Vorhaben" und "einen unbedingten Vernichtungswillen" im Sinne der Anklage habe die Beweisführung nicht ergeben, so der Vorsitzende Richter.
Der Angeklagten billigte das Gericht zu, im Laufe des Verfahrens zumindest ein Teilgeständnis abgelegt zu haben. So habe sie im Laufe des Prozesses eingeräumt, den Säugling aus dem Fenster fallen gelassen zu haben. Bei der Polizei hatte sie noch gesagt, das Kind sei ihr vor Schreck aus dem Arm gefallen. Dass sie von ihrer gesamten Schwangerschaft überhaupt nichts bemerkt haben will, ist nach Ansicht der Richter allerdings widerlegt.
Babymord-Prozess: Angeklagte hat Schwangerschaft immer wieder verdrängt
Dagegen sprächen in erster Linie ihre Suchanfragen im Internet, die sich immer wieder mit diesem Thema beschäftigten. Anzunehmen sei aus Sicht der Kammer vielmehr, dass die Angeklagte ihre Schwangerschaft immer wieder verdrängt habe. So habe sie im Internet mehrfach nach Krankheitsbildern gesucht, die die Symptome der Schwangerschaft auch erklären könnten.
Grund für diese Ablehnung sei unter anderem ihre damalige Lebenssituation gewesen, so der Richter. Nachdem die Angeklagte, die im Laufe des Prozesses immer wieder als hochintelligent bezeichnet wurde, ihr Bachelorstudium in Wirtschaftsrecht beendet hatte und im Begriff war, das Masterstudium zu beginnen, sei die Schwangerschaft aus Sicht der Beschuldigten zur Unzeit gekommen. Darüber hinaus habe sie sich auch noch Hoffnungen gemacht, ihre zeitlich befristete Stelle bei Porsche verlängert zu bekommen. Auch wenn ihr damaliger Arbeitgeber deutlich zu verstehen gegeben hat, dass er keine freie Stelle für sie habe. "Die Schwangerschaft passte nicht zur ihrer eigenen Vorstellung und nicht zu der der Eltern", so Liebisch.
Richter im Babymord-Prozess: Tötung des Säuglings war spontaner Beschluss
So habe die Angeklagte den Tod ihres Kindes in den frühen Morgenstunden des 12. Septembers zwar gewollt. "Ein geplantes Vorgehen haben wir hier aber nicht", so Liebisch. Gegen eine solche Planung spreche unter anderem, dass die Angeklagte keinerlei Vorkehrungen getroffen habe, eine heimliche Geburt vorzubereiten. Auch habe die Auswertung ihrer Suchaufrufe im Internet keinerlei Hinweise darauf ergeben, dass sich die Beschuldigte damit beschäftigte, wie man alleine und unbemerkt ein Kind zur Welt bringt. Damit fehlen nach Einschätzung der Kammer die juristisch entscheidenden Merkmale, die einen Mord vom Totschlag unterscheidet, wie etwa niedere Beweggründe. Die Tötung ihrer kleinen Tochter sei vielmehr ein spontaner Beschluss gewesen.
Von einer posttraumatischen Belastungsstörung wie sie die Verteidigung gegen Ende des Prozesses ins Spiel gebracht hat, könne laut Liebisch aber nicht die Rede sein. Zwar räumten die Richter in der rund 45 Minuten dauernden Urteilsbegründung ein, der Zustand der Angeklagten sei zum Tatzeitpunkt "von Affekten geprägt" gewesen. Immerhin brachte sie in der Nacht für sich selbst überraschend ein Kind auf die Welt und verlor dabei auch viel Blut. Eine Bewusstseinsstörung habe aber nicht vorgelegen. Vielmehr habe das psychiatrische Gutachten unmissverständlich ergeben, dass die Beschuldigte voll schuldfähig gewesen sei.
Bruder der Angeklagten sollte toten Säugling zum Müll bringen
Auf dem Weg ins Krankenhaus habe sie mit Handynachrichten ihren Bruder aufgerufen, die Spuren des Verbrechens zu beseitigen. Er sollte nach unten gehen und das Kind "wegwerfen, wegschmeißen, zum Müll bringen", so Liebisch. In diesem Chatverlauf hatte der Bruder die Beschuldigte auch gefragt, ob sie schwanger sei. "Nicht mehr", hatte die Angeklagte darauf geantwortet.
Erste Staatsanwältin Sara Oeß räumte nach der Urteilsbegründung ein, dass das der Richterspruch erheblich von der Anklageschrift abweicht. "Wir werden das Urteil jetzt prüfen", sagte Oeß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Prozessbeteiligten können noch Revision einlegen.
Kommentare öffnen
Stimme.de
Kommentare