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Landgericht Heilbronn
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Plädoyer im Babymord-Prozess: Angeklagte bittet Richter um eine Chance

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Beim Babymord-Prozess vor dem Heilbronner Landgericht haben Anklage und Verteidigung am Montag ihre Plädoyers gehalten. Das fordern die Parteien.

Im Prozess gegen eine 28 Jahre alte Lauffenerin vor dem Heilbronner Landgericht muss sich die Angeklagte wegen der Tötung ihres Babys verantworten
Im Prozess gegen eine 28 Jahre alte Lauffenerin vor dem Heilbronner Landgericht muss sich die Angeklagte wegen der Tötung ihres Babys verantworten  Foto: Berger, Mario

Einmal mehr schnellten beim Babymord-Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts die Emotionen in die Höhe. "Ich bitte Sie, in mir nicht den Menschen zu sehen, den die Staatsanwaltschaft aus mir machen will", sagte die Beschuldigte am frühen Montagabend unter Tränen im Großen Saal des Landgerichts. Sara Oeß hatte zuvor in ihrem Plädoyer eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes aus niederen Beweggründen gefordert. "Das Kind durfte nicht leben, weil es nicht in die Lebensplanung der Angeklagten passte", so die Anklagevertreterin.

In den frühen Morgenstunden des 12. September vergangenen Jahres brachte die Angeklagte in der Wohnung ihrer Eltern unbemerkt ein Mädchen zur Welt, schnitt mit einer Nagelschere die Nabelschnur durch, wickelte den Säugling in ein Handtuch und ließ das Kind aus rund 3,70 Metern Höhe aus dem Fenster des Schlafzimmers auf das betonierte Dach der Tiefgarage fallen. Laut gerichtsmedizinischem Gutachten ist der Säugling an den Folgen des Aufpralls gestorben.

Plädoyer im Babymord-Porzess: Staatsanwältin unterstellt der Angeklagten einen eiskalten Plan

Schwangerschaft und Geburt hatte die Beschuldigte bis zuletzt allen verheimlicht. Auch ihrer Familie und ihrem Lebensgefährten und Vater des Kindes gegenüber." Laut Staatsanwaltschaft verfolgte sie damit den eiskalten Plan, das Kind unbemerkt töten zu können. "Das Kind war ihr schutzlos ausgeliefert", sagte Sara Oeß. Dem widersprach die Angeklagte. Sie sei weder eiskalt, noch habe sie geplant, ihr Kind zu töten.

"Ich habe das Schlimmste getan, was ein Mensch machen kann", sagte die Lauffenerin mit serbischen Wurzeln. Der Verantwortung wolle sie sich stellen. "Das bin ich meinem Kind und meinem Lebensgefährten schuldig." Wie sie die Tat aber jemals verarbeiten werde, wisse sie nicht. "Ich brauche psychologische Hilfe." Sie bat in ihrem letzten Wort die Richter um eine Chance.

Babymord-Prozess in Heilbronn: Angeklagte ändert erneut ihre Aussage

Zum wiederholten Mal änderte die Angeklagte in diesem Verfahren ihre Aussage. In der ersten Version gegenüber der Polizei sei ihr das Kind vor Schreck heruntergefallen, weil plötzlich der Vater im Schlafzimmer war und sich nach ihr erkundigt habe. In ihrer Einlassung in der Hauptverhandlung Ende April räumte sie dann ein, sie habe das Kind fallen lassen, als ihr Vater in der Tür stand. Am Montag schilderte die 27-Jährige neue Details.

Demnach sei sie als Kind im Alter zwischen fünf und acht Jahren mehrfach sexuell von einem Verwandten, den sie nicht kenne, missbraucht worden. Darüber hinaus sei sie von ihrer Mutter häufig mit Prügeln bestraft und "emotional erpresst worden". Die Mutter soll zuhause ein strenges Regiment geführt und hart bestraft haben, wenn die Tochter Regeln nicht befolgt oder keine ausgezeichneten Noten in der Schule geschrieben habe. 

Psychologin als Zeugin beim Babymord-Prozess in Heilbronn: Angeklagte habe posttraumatischen Belastungsstörung

Diese Version präsentierte am Montagvormittag die Arnstorfer Psychologin Dr. Claudia Leudesdorff im Zeugenstand. Sie attestierte der Angeklagten eine posttraumatische Störung. Sie habe die Schwangerschaft verdrängt. Und diese Verdrängung habe sich nach der Geburt fortgesetzt. Der Säugling sei für die Angeklagte kein Kind, sondern eine Sache gewesen. Die Psychologin hatte zuvor mit der Angeklagten ein rund siebeneinhalbstündiges Gespräch in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd geführt.

Sara Oeß sah in dieser neuen Version einen weiteren Baustein im Konstrukt aus Lügen der Angeklagten, die versuche, ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Rechtsanwalt Höch zeigte sich echauffiert über die  Ausführungen der Staatsanwältin. "Wie lebensfremd sind Sie denn eigentlich?", fragte Höch. Seine Mandantin öffne sich unter dem Eindruck des Gefängnisses. Sie beginne aufzuarbeiten, was sie Jahre lang unter der Herrschaft ihrer Mutter hingenommen und verdrängt habe. Höch plädierte auf einen minderschweren Fall von Totschlag und eine Haftstrafe von nicht mehr als drei Jahren.

Sachverständiger stellt erneut volle Schuldfähigkeit fest

Höch hatte das Gericht um die Expertise der Psychologin aus Arnstorf gebeten, weil der vom Gericht bestellte psychiatrische Gutachter Dr. Matthias Michler, Ärztlicher Direktor beim Weinsberger Klinikum am Weissenhof, die Angeklagten Anfang Juni für "voll schuldfähig" erklärte. Spätestens mit der Geburt musste die mutmaßliche Verdrängung der Schwangerschaft eine Zäsur erfahren haben, so der Psychiater. An dieser Ansicht änderte der Sachverständige auch am Montag nichts, nachdem er die Angeklagte während der Mittagspause noch einmal rund eine Stunde lang explorierte.

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