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Aquatoll-Comeback geplant: Warum hinter verschlossenen Türen beraten wird

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Das Aquatoll in Neckarsulm soll wiedereröffnen. Doch über Formalien wie die Vorbereitung eines Bebauungsplans besteht offenbar Redebedarf im Gemeinderat.


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Normalerweise tage der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates nichtöffentlich, so ist es aus dem Neckarsulmer Rathaus zu hören. Umso erfreulicher, dass das derzeit viel diskutierte Thema Sanierung und Neubebauung auf dem Aquatollgelände nun als öffentlicher Punkt auf der Tagesordnung stand. 

Dann kam es anders: Auf Wunsch von Robert Lehleiter (CDU) nahm Oberbürgermeister Steffen Hertwig, der die Sitzung leitete, den Punkt „Aquatoll 2.0 – Beauftragung von Planungsleistungen zur Vorbereitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans“ von der Tagesordnung. Er hätte es aber besser gefunden, so Hertwig, wenn Lehleiter im Vorfeld der Sitzung darüber informiert hätte, dass er über die Planungen am und ums Aquatoll lieber unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutieren wollte. „Dann hätten wir darüber abstimmen können.“ 

Ist durch die Aquatoll-Planung das „öffentliche Wohl“ in Gefahr?

In der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg steht: „Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern.“ Inwiefern bei der Beauftragung von Planungsleistungen für einen Bebauungsplan die Interessen Einzelner oder des öffentlichen Wohls verletzt werden könnten, begründeten weder Lehleiter noch Hertwig. 

Und, noch ein Manko: In nichtöffentlicher Sitzung dürfen keine Beschlüsse gefasst werden. Der Punkt muss also im April nochmal auf die Tagesordnung. Der Vorlage, die immerhin öffentlich einsehbar war, ist zu entnehmen, dass der Regionalplan geändert werden muss, um die Bebauung am Aquatoll-Gelände möglich zu machen. „Grundlage des Planungsprozesses bildet der Letter of Intent sowie ein gestufter Durchführungsvertrag.“ 

Aquatoll-Dreiklang aus Familienbad, Wellness-Hotel und Oldtimer-Museum in Neckarsulm geplant

Die Planungen umfassen drei Teilvorhaben: die Errichtung eines Museums, die Entwicklung eines Hotelbetriebs sowie die Umwandlung des bestehenden Erlebnisbads Aquatoll in ein Familienbad. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden Details wie Größe, Höhe und Gestaltung der Gebäude schon einmal festgelegt. Ziel dabei ist, die „fachliche Beratung der Stadt Neckarsulm als auch die Steuerung des gesamten Bebauungsplanverfahrens“ sicherzustellen. 

Die Teiländerung des Flächennutzungsplans ist ebenfalls erforderlich, da die geplante Nutzung eine Umwandlung bisheriger Grünflächen in Flächen zur Bebauung vorsieht. Zudem müsse für den regionalen Grünzug bei der Fortschreibung des Regionalplans der Wunsch der Bebauung eingebracht werden, „was einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf und eine enge Abstimmung mit den übergeordneten Planungsebenen erfordert“. 

Stehen Hochwasserschutz und Frischluftschneise der Aquatoll-Planung im Weg?

Wahrscheinlich ist, dass beim Regionalverband Heilbronn-Franken ein Zielabweichungsverfahren für den regionalen Grünzug beantragt werden muss. In der „Sulmtallandschaft“ besteht laut Regionalplan Vorrang für Naturschutz und Landschaftspflege. Wilhelm Ganzhorn hat es in seinem berühmten Neckarsulmer Heimatlied „Im schönsten Wiesengrunde“ immerhin als „stilles Tal“ besungen. 

Zudem diene der Grünzug dem Hochwasserschutz. Bei Siedlungsfläche, die nun für das Aquatollgelände beantragt werden soll, bestehe hingegen eine Zäsur. Damit sollen bestehende Siedlungsgebiete durch einen Grünbereich voneinander getrennt bleiben, weil sie beispielsweise als Frischluftachse wichtig sind. 

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