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Rechtliche Konsequenzen
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Streiche, Schäden, Strafen: Was an Halloween erlaubt ist – und was nicht

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Halloween ist die Nacht der Streiche und Verkleidungen, doch auch an diesem Abend gibt es Grenzen. Für welche Streiche Bußgelder drohen.

Von Milea Erzinger

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Halloween ist für viele ein Höhepunkt im Jahreskalender. Ob durch Streiche, gruselige Kostüme oder ausgelassene Partys – am 31. Oktober steht in Deutschland das Fest der Geister und Gespenster im Fokus. Und nicht nur das –  in Heilbronn und Umgebung wurden bereits einige Grusel-Häuser gesichtet. Doch wie bei jedem Event und jeder Feier gibt es auch hier Regeln, die es zu beachten gilt, um Ärger zu vermeiden. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, dem drohen rechtliche Konsequenzen.

Halloween-Streiche: Wo harmloser Spaß endet und strafbare Sachbeschädigung beginnt

Harmlose Halloween-Streiche wie das Umwickeln von Autos mit Toilettenpapier oder das Beschmieren von Türklinken mit Zahnpasta sind in der Regel unproblematisch – solange kein Schaden entsteht. Personen, die vorsätzlich Sachbeschädigung begehen, etwa durch Eierwürfe, Farbbomben oder andere Streiche, müssen mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen, so das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz bereits vor Halloween 2023 in einer Mitteilung.


Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen sogar, wenn Sachen beschädigt werden, die der öffentlichen Nutzung dienen. Dazu gehören zum Beispiel demolierte Parkbänke und zerkratzte Scheiben in Zügen.

"Was viele nicht wissen: Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nur dabei sind und zuschauen – denn dann handelt es sich um gemeinschaftliche Sachbeschädigung", heißt es in der Mitteilung. 

An Halloween feiern, aber mit Rücksicht: Nachtruhe und rechtliche Grenzen für Partys und Streiche

Halloween-Partys erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Doch vor allem Mieter sollten auf die Einhaltung der Nachtruhe achten, die auch an Halloween ab 22 Uhr gilt, erklärt „DAHAG Rechtsservices“ (DAHAG). Wer zu laut feiert, riskiert Bußgelder von bis zu 5.000 Euro und im Wiederholungsfall eine Abmahnung oder gar Kündigung vom Vermieter.

Ruhestörungen durch Musik oder gruselige Dekoration im Treppenhaus können ebenfalls Ärger verursachen. Personen, die nach 22 Uhr lauthals feiern wollen, können alternativ eine der vielen Halloween-Veranstaltungen im Raum Heilbronn besuchen.

Halloween-Kostüme mit Bedacht wählen: Was erlaubt ist und wo die Grenzen liegen

Verkleidungen gehören zu Halloween, doch auch hier gibt es Grenzen. Kostüme, die Uniformen täuschend echt imitieren oder verfassungswidrige Symbole enthalten, sind verboten, heißt es unter bussgeldkatalog.org. Aus diesem Grund dürfen Polizei- oder Militäruniformen nicht originalgetreu nachgebildet werden, um Verwechslungen zu vermeiden.

Ebenso ist das Mitführen täuschend echt aussehender Waffen untersagt und kann Bußgelder von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Ebenso sollten Kostüme mit rassistischen, sexistischen oder beleidigenden Inhalten unbedingt vermieden werden, führt der Bußgeldkatalog weiter aus.

Alkohol und Verkleidung am Steuer: Sicherheitsvorschriften im Straßenverkehr

Auch an Halloween gelten die üblichen Promillegrenzen. Fahrer, die alkoholisiert unterwegs sind verstoßen gegen die Straßenverkehrsordnung und riskieren hohe Bußgelder und Fahrverbote, so der Bußgeldkatalog. Ebenso sollten Fahrer auf Masken und Kostüme, die ihre Sinne einschränken, verzichten. Für maskierte Fahrer gilt daher: Das Gesicht sollte im Auto stets erkennbar bleiben – auch bei E-Scootern.

Strafbar ist das Tragen einer Maske beim Autofahren per se nicht, teilt der Bußgeldkatalog mit. Verursachen Fahrer dann jedoch einen Verkehrsunfall, während sie kostümiert fahren, greift die Straßenverkehrsordnung. Ist der Fahrer derart maskiert, dass die Wahrnehmung eingeschränkt ist, verstößt er nämlich gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht, führt der Bußgeldkatalog weiter aus.

 

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