Regelung für Nahverkehr
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Waffen- und Messerverbote in Bussen und Bahnen in Baden-Württemberg beschlossen

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Der Ministerrat von Baden-Württemberg folgt einem Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl für ein Verbot von Messern und Waffen im Nahverkehr. Es wird aber Ausnahmen geben.

Von red/dpa

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Der baden-Württembergische Ministerrat hat in seiner Sitzung am Dienstag ein Verbot von Waffen und Messern im öffentlichen Personennahverkehr beschlossen. Das teilte das Innenministerium am Donnerstag mit.

Zudem würden die Stadt- und Landkreise sowie die Großen Kreisstädte die Möglichkeit erhalten, an bestimmten öffentlichen Orten auch Verbotszonen mit allgemeingültigen Messerverboten einzurichten – unabhängig von der Art des Messers und der Klingenlänge

Innenminister Strobl zu Verbot: „Im ÖPNV haben Waffen und Messer nichts verloren“

„Das Waffen- und Messerverbot ist ein weiterer wichtiger Baustein, um die Sicherheit der Menschen in Baden-Württemberg zu erhöhen. Gerade im ÖPNV, wo viele Menschen auf engstem Raum zusammenkommen, haben Waffen und Messer absolut nichts verloren“, sagte Innenminister Thomas Strobl, der den Vorschlag des Waffenverbots unterbreitete, am Dienstag nach der Sitzung des Ministerrates.

Die Verordnung der Landesregierung sieht ein Verbot für das Führen von Waffen und Messern in allen Verkehrsmitteln des ÖPNV in Baden-Württemberg vor.

Neues Verbot in Bussen und Bahnen: Diese Messer und Waffen sind nicht erlaubt

Zu dem Waffen- und Messerverbot wird es zahlreiche Ausnahmen geben. Nicht betroffen davon sind beispielsweise Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Zivil- und Katastrophenschutzes im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit sowie Personen, die Messer zum Beispiel im Zusammenhang mit der Jagd oder der Ausübung von Sport führen.

Doch welche Waffen und Messer sind von dem Verbot eingeschlossen? Waffen im Sinne des Waffengesetzes, insbesondere Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art, losgelöst von der Klingenlänge (zum Beispiel auch Taschenmesser, Küchenmesser und Teppichmesser), heißt es dazu vom Innenministerium.

Das Innenministerium führt weiter aus, dass Messer – auch Taschenmesser – nur dann mitgeführt werden dürfen, wenn sie nicht zugriffsbereit sind. "Ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann", heißt es in der Pressemitteilung.

Zahl der Messerangriffe im ÖPNV in Baden-Württemberg steigt

Im vergangenen Jahr erfasste die Polizei im Südwesten im Nahverkehr nach früheren Angaben 222 Messerangriffe. Die Zahl der Fälle stieg seit Beginn der Erfassung 2022 um 16,8 Prozent. Bei den meisten Fällen ging es laut Ministerium um Bedrohungen, daneben spielten gefährliche Körperverletzungsdelikte eine Rolle. 

Waffenverbot im ÖPNV in Baden-Württemberg: Diese Strafen drohen bei Verstößen

Verstöße gegen das neu beschlossene Verbot sind eine Ordnungswidrigkeit und können laut der Mitteilung zukünftig mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Waffen und Messer können zudem eingezogen werden.

Die Polizei ist ermächtigt, stichprobenartige, verdachtsunabhängige Kontrollen zur Durchsetzung der Verbote durchzuführen, heißt es. 

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