Stimme+
Initiative kauft Insassen frei
Lesezeichen setzen Merken

Schwarzfahrer in Baden-Württemberg: Nur wenige verbüßen Gefängnisstrafe

   | 
Lesezeit  1 Min
Erfolgreich kopiert!

Die Initiative Freiheitsfonds hat für Aufsehen gesorgt, weil sie die Strafen für Schwarzfahrer bezahlt hat. Daten zeigen jedoch: In Baden-Württemberg müssen nur wenige Schwarzfahrer ins Gefängnis.


Externer Inhalt

Dieser externe Inhalt wird von einem Drittanbieter bereit gestellt. Aufgrund einer möglichen Datenübermittlung wird dieser Inhalt nicht dargestellt. Mehr Informationen finden Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.

101 Menschen in Deutschland sind diese Woche aus Gefängnissen entlassen worden. Der Grund: Die Täter saßen in Haft, weil sie schwarzgefahren sind und die Geldstrafe nicht bezahlen konnten. In solchen Fällen wird vom Gericht als Ersatz eine Haftstrafe angeordnet.

Die Initiative Freiheitsfonds bezahlt die Geldstrafen jedes Jahr mit Spenden, woraufhin die inhaftierten Schwarzfahrer freikommen. 100.000 Euro seien dieses Jahr nötig gewesen. Dass Menschen eingesperrt werden, weil sie ohne Ticket Bus oder Bahn gefahren sind, kritisiert die Initiative.

101 Menschen in Deutschland wegen Schwarzfahrens aus Haft entlassen – Kritik an Strafrecht für Schwarzfahrer wächst

„Niemand gehört ins Gefängnis, weil er oder sie kein Geld für ein Busticket hatte“, erklärte ein Sprecher. Jährlich seien bundesweit 9000 Menschen betroffen. Die Ampel-Koalition hatte erwogen, das Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit runterzustufen, scheiterte aber am Widerstand der Länder-Innenminister.

Also bleibt es dabei: Wer ohne Ticket Bus oder Bahn fährt, begeht eine Straftat nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches. Den Passus hatten die Nationalsozialisten 1935 eingeführt, ursprünglich um den Missbrauch von öffentlichen Münztelefonen mit Falschgeld zu bekämpfen. Bis heute gilt die Vorschrift nicht nur fürs Schwarzfahren, sondern etwa auch für Veranstaltungen, wenn jemand sich den Eintritt „in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten“.

Überwiegende Mehrheit der Schwarzfahrer bekommt eine Geldstrafe

Dementsprechend kann eine Sprecherin des Justizministeriums in Stuttgart nicht genau sagen, wie viele Schwarzfahrer in baden-württembergischen Gefängnissen sitzen. Nach aktuellsten Zahlen aus dem Jahr 2023 sind 4481 Menschen vor Gericht gelandet, weil sie sich nach Paragraf 265a eine Leistung erschlichen haben sollen. „Die Auswertung der Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2024 ist noch nicht abgeschlossen“, erklärt die Sprecherin.

In 371 Fällen wurde das Verfahren demnach eingestellt, zehn Menschen wurden freigesprochen. Die übrigen 4040 Menschen, also der weit überwiegende Teil, kam mit einer Geldstrafe davon. Lediglich in 60 Fällen verhängten die Richter eine Haftstrafe, die aber in 51 Fällen zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bedeutet: Höchstens neun Menschen saßen im entsprechenden Jahr im Gefängnis wegen des Erschleichens von Leistungen, und nicht alle davon sind notwendigerweise Schwarzfahrer.

Warum in der Heilbronner Justizvollzugsanstalt keine Schwarzfahrer einsitzen

In der Justizvollzugsanstalt Heilbronn landen Schwarzfahrer ohnehin nicht, wie Leiter Andreas Vesenmaier erklärt. Heilbronn ist nämlich für Fälle ab einer Haftdauer von einem Jahr und drei Monaten zuständig. Schwarzfahren werde in der Regel mit Geldstrafen geahndet.                                    

  Nach oben