Warnung vor Wohnungsbetrug: Was die Polizei Betroffenen rät
Mit niedrigen Mietpreisen locken Wohnungsangebote, die Betrüger aufgeben. Das Landeskriminalamt warnt vor dem Betrug. Was Betroffene laut Polizei tun können.
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) warnt vor Wohnungsbetrug. "Betrügerische Immobilienanzeigen locken vor allem mit niedrigen Mietpreisen und guter Lage", sagt Ute Scholpp, Leiterin der Landeskriminalprävention laut einer Mitteilung.
Die Immobilienpreise, ob zur Miete oder zum Kauf, sind derzeit nicht gerade günstig. Umso verlockender sind günstige Anzeigen. Doch gerade dann ist Vorsicht geboten. Das LKA warnt besonders Studierende, die meist nicht so viel Geld haben, vor den Betrügern. Der Wohnungsmarkt für Studenten ist auch in Heilbronn angespannt.
Betrug bei der Wohnungssuche: So gehen Täter vor
Oftmals geben sich die Betrüger als Ausländer, die eine Wohnung in Deutschland geerbt haben, oder Ausgewanderte, die die alte Bleibe vermieten wollen, aus. Wohnungssuchende werden häufig über Online-Portale von vermeintlichen Immobilienverwaltungen kontaktiert. Meist sind die Identitäten echter Immobilienfirmen ebenfalls geklaut. "Selbst wenn potenzielle Mieter Verdacht schöpfen und die Firmendaten überprüfen, erscheint alles legitim", warnt deshalb die Polizeiliche Kriminalprävention.
Aber gibt es keine Besichtigung? Selbst dafür haben die Betrüger eine Lösung. Zur "kontaktlosen Einzelbesichtigung" bekommen Wohnungsinteressenten einen Zugangscode zu einer Schlüsselbox und können sich im Mietobjekt in Ruhe umsehen. Die Zusage für den Mietvertrag erhalten sie dann telefonisch, unterschrieben wird online. Auch wenn man wegen Wohnungsnot oder einem schlechten Zustand der eigenen Räumlichkeiten dringend eine neue Bleibe braucht, sollten Mietverträge nicht zu schnell unterschrieben werden.
Vorab wollen die Täter eine erste Miete und die Kaution per Überweisung oder Bargeldtransfer. Der neue Mieter soll daraufhin die Schlüssel zugeschickt bekommen – doch das passiert natürlich nie. Bei den angebotenen Wohnungen handelt es sich manchmal um Ferienwohnungen, ein anderes Mal sind es untervermietete Wohnungen, die den Betrügern als Besichtigungsobjekte dienen.
Mietvertrag für falsche Wohnung: Wie erkennt man den Betrug?
Falsche Anzeigen von Wohnungen und Immobilien, die von Betrügern aufgegeben wurden, fallen durch die günstigen Mietpreise auf. Bei diesen weiteren Punkten sollten Wohnungssuchende laut der Polizeilichen Kriminalprävention stutzig werden:
- Mietpreis passt nicht zur Wohngegend
- Nebenkosten sind zu gering
- Immobilie passt nicht zur Wohngegend
- Fotos wirken wie aus dem Katalog
- Ausstattung ist ungewöhnlich modern
- Kontakt kaum auf Deutsch möglich
- Kontaktdaten fehlen
- Aufforderung zur Geldüberweisung vor Besichtigung
- Geld soll über Bargeldtransferdienste überwiesen werden
Außerdem verlangen Betrüger häufig sensible Daten, wie die Kopie des Personalausweises, im Vorfeld. Die Polizeiliche Kriminalpräventionerklärt auf ihrer Informationsseite zum Wohnungsbetrug, dass seriöse Vermieter und Makler erst nach einem persönlichen Kennenlernen solche Daten haben wollen. Doch warum sind die Daten ein Problem? "Mit diesen Maschen können Betrügerinnen und Betrüger Ihre Identität annehmen und für weitere kriminelle Handlungen verwenden", klärt die Polizeiliche Kriminalprävention in einem Infoblatt auf.
Dubiose Immobilienanzeigen: Was können Betroffene von Wohnungsbetrug tun?
Hat man eine dubiose Anzeige entdeckt, hilft es, die Seriosität des Maklers zu überprüfen. In Deutschland brauchen alle Makler einen Maklerschein, außerdem muss auf der Website ein vollständiges Impressum stehen. Finden sich auf der Internetseite weitere Wohnungsangebote, ist das ein Grund zum Aufatmen.
Dennoch sollten Mieter niemals Vorkasse leisten. Geld sollte erst überwiesen werden, wenn der Vertrag unterschrieben ist. Und einen Mietvertrag sollte man erst unterschreiben, wenn man einen Vermieter, Verwalter oder Makler bei der Wohnungsbesichtigung kennengelernt hat.
Ist es zu spät und Geld oder Daten sind bei den Betrügern angekommen, sollten Betroffene eine Strafanzeige stellen. Außerdem sollten die Anzeigen oder Profile auf den Mietportalen gemeldet werden. Die Polizei weist darauf hin, dass das versendete Geld nicht immer verloren ist: Hat man per Lastschrift bezahlt, kann die Bank das Geld noch acht Wochen nach der Zahlung zurückholen.

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