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Urteil vom Datenschützer: Thomas Strobl hat rechtswidrig gehandelt

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Die Staatsanwaltschaft ermittelt, die Opposition will seinen Rücktritt, ein Untersuchungsausschuss steht bevor. Nun eröffnet auch noch der oberste Datenschützer des Landes ein Verfahren gegen Thomas Strobl. Der Minister steht mit dem Rücken zur Wand.

Von dpa
Im Zusammenhang mit den Sex-Vorwürfen gegen einen hochrangigen Polizisten gerät auch Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg, immer mehr in Bedrängnis.
Im Zusammenhang mit den Sex-Vorwürfen gegen einen hochrangigen Polizisten gerät auch Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg, immer mehr in Bedrängnis.  Foto: Marijan Murat (dpa)

In der Affäre um die Weitergabe eines Anwaltschreibens an die Presse gerät Innenminister Thomas Strobl noch stärker in Bedrängnis. Aus Sicht des obersten Datenschützers im Land, Stefan Brink, hat der CDU-Politiker mit der Weiterleitung eines Schreibens des Anwalts eines ranghohen Polizisten an einen Journalisten klar gegen das Gesetz verstoßen. Zu dem Ergebnis kommt ein „datenschutzaufsichtsrechtliches Prüfverfahren“, zu welchem ihn die SPD aufgefordert hat und das der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart vorliegt. Der Datenschützer eröffnete ein aufsichtsbehördliches Verfahren in der Sache.

Opposition: Kretschmann muss Konsequenzen ziehen

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch forderte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) auf, zu dem Prüfungsergebnis Brinks Stellung zu beziehen - „und mitzuteilen, welche Konsequenzen Sie aus dieser Bewertung ziehen werden“. Für die FDP sagte Hans-Ulrich Rülke: „Nun ist erwiesen, dass bei Strobl weitere Rechtswidrigkeiten hinzukommen zu denen, wogegen die Staatsanwaltschaft bisher schon vorgeht.“ Er forderte Kretschmann erneut auf, Strobl als Innenminister zu entlassen.

Strobl steht wegen der Affäre massiv unter Druck. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 62 Jahre alten Minister und Vize-Regierungschef der grün-schwarzen Koalition unter anderem wegen des Verdachts verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen. Der Reporter wird verdächtigt, aus amtlichen Dokumenten des laufenden Verfahrens gegen den Polizisten zitiert zu haben. Strobl wiederum soll ihn dazu angestiftet haben. Die FDP-Fraktion stellte zudem Strafanzeige gegen Strobl, unter anderem wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen und Verstoßes gegen den Datenschutz. SPD und FDP planen zudem einen Untersuchungsausschuss.


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Datenschützer liefert neun Seiten Begründung

Stefan Brink spricht.
Stefan Brink spricht.  Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Brink begründet in einem neunseitigen Schreiben, warum Strobl aus seiner Sicht gegen den Datenschutz verstoßen hat. Die Weitergabe des Schreibens sei weder nach Fachgesetzen noch nach allgemeinen Datenschutzvorschriften zu rechtfertigen. „Die Übermittlung verletzt daher das einschlägige Datenschutzrecht und ist deshalb als rechtswidrig zu bewerten“, schreibt Brink. In dem Fall seien personenbezogene Daten eines Landesbeamten an einen Dritten übermittelt worden. Weder habe eine Einwilligung der betroffenen Person vorgelegen noch habe es eine spezifische gesetzliche Regelung gegeben, die die Datenübermittlung legitimiert hätte.

Datenschutz-Verfahren erst nach offiziellen Ermittlungen

Der Landesbeauftragte für Datenschutz hat nun als Aufsichtsbehörde ein Verfahren eröffnet. Dieses werde aber mit Rücksicht auf die laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen „erst nach förmlichem Abschluss des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft und unter Einbeziehung der dann vorliegenden Ermittlungsergebnisse weitergeführt“, teilte Brink mit.


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Worum geht es in der Affäre eigentlich?

Im Zentrum der Affäre stehen eigentlich Ermittlungen gegen einen führenden Polizisten wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung. Der Mann soll eine Hauptkommissarin in einem Videochat belästigt haben. Aus Kreisen des Innenausschusses hieß es, aus der Abschrift des Videochats, die den Abgeordneten vorliegt, gehe deutlich hervor, dass der Mann der Polizistin angeboten habe, ihr bei der Karriere zu helfen, wenn sie ihm sexuell zu Diensten sei. Was die Sache noch brisanter macht: Der Beamte war vor seiner Suspendierung bei der Landespolizei für die interne Wertekampagne gegen sexualisierte Gewalt zuständig.

Strobl räumt ein, im Dezember das Schreiben des Anwalts an die Presse durchgestochen zu haben. Der Minister argumentiert, er habe keine Dienstgeheimnisse verraten. Er habe damit für „maximale Transparenz“ sorgen wollen. In dem Schreiben hatte der Anwalt des suspendierten Beamten dem Ministerium ein persönliches Gespräch angeboten, das für beide Seiten besser sei als ein juristisches Verfahren. Strobl argumentiert, dies sei ein „vergiftetes Angebot“ für einen Deal gewesen. Um einer möglichen Veröffentlichung durch die Gegenseite zuvorzukommen, habe er das Schreiben einem Journalisten gegeben.


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Datenschützer widerspricht Strobl: Gesprächsangebot war normal

Brink ist hingegen der Ansicht, durch das konkrete Gesprächsangebot werde keineswegs bei unbefangenen Dritten der Anschein erweckt, es solle „gemauschelt“ oder „unter den Teppich gekehrt“ werden. Vielmehr entspreche das Anwaltsschreiben und die darin geäußerte Gesprächsofferte „den üblichen Gepflogenheiten“ im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung, „wonach die anwaltliche Vertretung den Versuch einer einvernehmlichen Konfliktlösung mit dem Dienstherrn“ unternehme.

 

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