Stimme+
Am Donnerstag
Lesezeichen setzen Merken

Streik an Flughäfen: Was Reisende jetzt wissen müssen

   | 
Lesezeit  2 Min
Erfolgreich kopiert!

Erst haben die Lokführer gestreikt, am Freitag werden Teile des ÖPNV, auch in der Region Heilbronn, wegen eines Verdi-Streiks stillstehen. Am Donnerstag sind Flugreisende betroffen.

Erst hat die GdL den Bahnverkehr über Tage lahmgelegt. Am Donnerstag streiken die Luftsicherheitskräfte und am Freitag wird es im ÖPNV in der Region kritisch wegen eines angekündigten Verdi-Streiks in kommunalen Nahverkehrsbetrieben. Unterdessen hat der Stuttgarter Flughafen mitgeteilt, dass es am Donnerstag wegen des angekündigten Streiks keine Abflüge geben wird.

Während Nutzer von Bus oder Bahn im Nahverkehr nur die Möglichkeit haben, auf andere Verkehrsmittel umzusteigen, später zu fahren oder die Fahrt nicht anzutreten, gilt für Flugreisende in der Regel: Airline oder Reiseveranstalter müssen sich darum kümmern, wie Betroffene ans Ziel kommen. Richtiger Ansprechpartner bei einem selbst gebuchten Flug ist die Fluggesellschaft. Pauschalreisende sollten sich an ihren Reiseveranstalter wenden.  


Leere Hallen: So wird es morgen an vielen Flughäfen aussehen.
Foto: dpa
Leere Hallen: So wird es morgen an vielen Flughäfen aussehen. Foto: dpa  Foto: Helmut Fricke

 

Wo wird überall gestreikt?

An Flughäfen in der gesamten Republik: In Stuttgart, Hamburg, Bremen, Hannover, Berlin, Köln, Düsseldorf, Leipzig, Dresden, Erfurt, Frankfurt am Main. Nicht betroffen sind die Flughäfen in München und Nürnberg.

 

Welche Auswirkungen hat das?

Die Auswirkungen sind gravierend. So teilten die Flughäfen in Hamburg und Berlin schon am Dienstag mit, dass dort am Streiktag keine Passagierflüge starten werden. Am Flughafen BER in Berlin fallen damit 170 Starts aus, in Hamburg wurden 126 Abflüge annulliert. Am Mittwoch hieß es dann aus Stuttgart, dass für Donnerstag alle rund 70 geplanten Abflüge gestrichen seien. Auch in Frankfurt könne niemand zusteigen. Umsteigende oder landende Passagiere könnten ebenfalls betroffen sein. Der Flughafenverband ADV geht davon aus, dass mehr als 1100 Flüge ausfallen oder nur verspätet starten können, rund 200 000 Passagiere seien betroffen. Die Lufthansa kündigte trotz des Streiks an, ihr Programm weitgehend fliegen zu wollen. Die für den 1. Februar in Frankfurt geplanten Langstreckenflüge fänden größtenteils statt, wie die Fluggesellschaft am Mittwoch mitteilte. Auch Flüge für Umsteiger sollen angeboten werden.

Was gilt für Lufthansa-Passagiere?

Die Fluggesellschaft wies gestern darauf hin, dass der Zustieg in Frankfurt, Hamburg, Bremen, Berlin, Leipzig, Düsseldorf, Köln, Hannover, Stuttgart, Erfurt und Dresden nicht möglich sein wird. Das Unternehmen bietet Umbuchungen im Zeitraum bis zum 8. Februar an. Passagiere für innerdeutsche Flüge könnten ihr Ticket kostenlos in eine Bahn-Fahrkarte umtauschen, unabhängig davon, ob ihr Flug stattfindet oder nicht.

 

Wer streikt genau und worum geht es?

Die Gewerkschaft Verdi hat die Beschäftigten in der Luftsicherheitsbranche zu einem bundesweiten Warnstreik aufgerufen. Diese sind an den Kontrollen für Passagiere, Gepäck und Personal tätig. Ohne sie ist ein normaler Betrieb nicht möglich. Verdi fordert für die bundesweit etwa 25 000 Beschäftigten unter anderem höhere Gehälter. Die Tarifverhandlungen werden am 6. und 7. Februar fortgesetzt.

 

Externer Inhalt

Dieser externe Inhalt wird von einem Drittanbieter bereit gestellt. Aufgrund einer möglichen Datenübermittlung wird dieser Inhalt nicht dargestellt. Mehr Informationen finden Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen anpassen

 

Welche Rechte haben Fluggäste?

Laut der Verbraucherzentrale haben Passagiere bei einer Flugannullierung das Recht auf einen Ersatzflug oder eine Erstattung des Flugpreises, das geschieht oft automatisch. Ansprechpartner ist die Fluggesellschaft.

Was gilt bei Pauschalreisen?

Wenn Reisende den Flug als Teil eines Pakets gebucht haben, ist der Reiseveranstalter der Ansprechpartner. Veranstalter einer Pauschalreise sind laut Verbraucherzentrale "auch bei Streiks in der Verantwortung für Kosten, die durch eine Verspätung entstehen", also zum Beispiel Unterkunft oder Telefonate. Der Rat der Verbraucherschützer: "Bleiben Sie im Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter und drängen Sie etwa auf eine Unterkunft für die Nacht, wenn nicht am selben Tag eine Ersatzmaschine startet."

  Nach oben