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Warum Schüler ohne Maske oder Test die Schulpflicht verletzen

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Zum Schulstart stellt das Kultusministerium klar: Kinder und Jugendliche, die keine Maske tragen oder nicht an der Testung teilnehmen, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Da sie keinen Anspruch auf Fernunterricht haben, verletzen sie die Schulpflicht.

Von dpa
Eine Lehrerin schreibt in einer Schule an die Tafel.
Eine Lehrerin schreibt in einer Schule an die Tafel.  Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Trotz hoher Infektionszahlen hat für die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg das neue Schuljahr am Montag in Präsenz begonnen. Dabei gilt in den Klassenzimmern unabhängig von den örtlichen Infektionszahlen Maskenpflicht. Ausnahmen gibt es unter anderem im Sportunterricht und bei Prüfungen. Außerdem soll ein umfangreiches Testkonzept neue Infektionen verhindern. "Wir haben den festen Vorsatz, Präsenzunterricht anzubieten und zu gewährleisten", hatte Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) vor dem Schulstart gesagt.

Bereits mehr als 1000 Träger von Schulen und Kitas haben die Förderung für mobile Luftfilter und CO2-Ampeln beim Land beantragt, wie das Kultusministerium der Deutschen Presse-Agentur am Montag auf Nachfrage mitteilte. Insgesamt seien Anträge in Höhe von etwa 47,9 Millionen Euro eingegangen (Stand 10. September). Davon entfallen etwa 13,3 Millionen Euro auf Kitas und etwa 34,6 Millionen Euro auf die Schulen.


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Für ungeimpfte Kinder und Jugendliche sind in den ersten zwei Schulwochen zwei Schnelltests pro Woche Pflicht. Ab der dritten Schulwoche müssen die Kinder dreimal die Woche einen Corona-Schnelltest machen - bei PCR-Tests bleibt es bei zwei Pflichttests. Die Regel gilt nicht für Geimpfte und Genesene.

Verletzung der Schulpflicht

Laut Kultusministerium gibt es - anders als im vergangenen Schuljahr - grundsätzlich Präsenzpflicht: Schülerinnen und Schüler, welche ein Zutritts- oder Teilnahmeverbot haben, weil sie keine Maske tragen oder nicht an der Testung teilnehmen, verletzen demnach ihre Schulpflicht. Diese Schüler können auch keinen Fernunterricht beanspruchen, so das Ministerium.

Auf einen Corona-Fall folgt nicht automatisch Quarantäne für die gesamte Klasse. Stattdessen müssen sich alle ungeimpften und nicht-genesenen Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse fünf Tage lang mindestens mit einem Schnelltest pro Tag testen.


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