Das sind die Spielregeln für das neue Schuljahr
Maskenpflicht verlängert, Testpflicht verschärft: Auf was sich Eltern, Schüler und Lehrer zu Beginn des neuen Schuljahrs einstellen müssen.

Am Montag startet das neue Schuljahr. Doch worauf müssen Eltern und Schüler achten? Welche Regeln gelten für wen?
Nach den neuesten Verlautbarungen aus dem Kultusministerium, unserer Redaktion vorliegenden Informationen, und den Ereignissen der laufenden Woche geben wir hier einen aktuellen Überblick:
Testpflicht für Beschäftigte: Neu ist, dass sich ab diesem Montag alle in Schulen und Kitas Beschäftigten täglich testen müssen. Immunisierte Personen können sich gegen einen einmaligen Nachweis ihres Impf- oder Genesenenstatus von der Testpflicht befreien lassen. Diese Regelung gilt zunächst bis zu den Herbstferien.
Die tägliche Testung hat vor Aufnahme des Dienstes zu erfolgen und soll im Fall eines Selbsttests vor Zeugen durchgeführt werden. Dieser Vorgang ist zu dokumentieren. Zuvor schon hatte Minister Theresa Schopper an Eltern wie Lehrer appelliert, sich und die Kinder vor Schulbeginn testen zu lassen. So solle vermieden werden, dass Corona-Infektionen erst in der Schule oder in den Kitas festgestellt würden.
Tests für Schüler: Schulen, die Kinder und Jugendlichen per Antigentest auf das Coronavirus prüfen, sollen ab 27. September bis 29. Oktober drei statt bislang zwei Tests pro Woche durchführen. An Schulen, die ihre Testungen ausschließlich per PCR-Pooltests vollziehen, bleibt es aufgrund der hohen Trefferquote dieser Methode bei einer zweimaligen Testung pro Woche. Entsprechend wird das Land seine freiwillige Kostenbeteiligung an den kommunalen Testangeboten erweitern. Damit kann auch in den Kitas vermehrt getestet werden. Das Testangebot betrifft nur Kinder und Jugendliche, die weder genesen noch geimpft sind.
Quarantäne: Ganz wichtig: Was passiert, wenn ein Mitschüler infiziert ist? So ganz genau kann das zum jetzigen Zeitpunkt für die Schulen der Region niemand sagen, da die entsprechende Verordnung noch nicht vorliegt. Baden-Württemberg will seine – lockeren – Regeln nach dem Beschluss für mehr Einheitlichkeit überarbeiten. Bis vor kurzem galt: Bei einem Corona-Fall an einer weiterführenden Schule hätten sich laut der Corona-Verordnung vom 28. August die Mitschüler nur fünf Tage täglich testen müssen. Vorausgesetzt, es gibt ein gutes Hygienekonzept und es wurde ausreichend gelüftet.
Nun haben sich die Länder diese Woche geeinigt, dass an allen Schulen und Kitas mit Augenmaß vorgegangen werden soll. Demnach sollen nur noch Menschen in Quarantäne, die unmittelbar und ohne Schutz in Kontakt zu den Infizierten standen. Gebe es vor Ort ein gutes Hygienekonzept, könne sogar ganz auf eine Quarantäne verzichtet werden. Im Quarantänefall soll es am fünften Tag möglich sein, sich mit einem PCR-Test oder Antigen-Schnelltest freizutesten. Zudem sei bei einem Corona-Fall ein engmaschiges Testkonzept für die betroffene Klasse vorgesehen. Sprich: Das Gesundheitsamt entscheidet.
Masken: Zum Schulstart wurde die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen auf unbegrenzte Zeit verlängert. Ursprünglich war das Maskentragen nur für die ersten zwei Wochen nach den Sommerferien vorgeschrieben.
Impfen: Die Kultusministerin hat vor Schuljahresbeginn appelliert, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt Impfungen für Kinder ab zwölf Jahren.