Tägliche Tests für alle, Maskenpflicht bis Herbst: Was zu Schuljahresbeginn gilt
Testpflicht verschärft, Quarantänezeit verkürzt, Maskenpflicht verlängert. Das sind die Neuerungen, die das Kultusministerium ab Montag vorsieht, wie aus einem Schreiben hervorgeht, das unserer Zeitung vorliegt.

Die Schulranzen stehen schon gepackt neben den Schreibtischen. Am Montag startet das neue Schuljahr. Doch worauf müssen Eltern und Schüler achten? Welche Regeln gelten für wen? Nach den neusten unserer Zeitung vorliegenden Verlautbarungen aus dem Kultusministerium und den Ereignissen der laufenden Woche ein Versuch, den Überblick wieder herzustellen:
Testpflicht für Beschäftigte: Neu ist, dass sich ab Montag alle an Schulen und Kitas Beschäftigten täglich testen müssen. Immunisierte Personen können sich gegen einen einmaligen Nachweis ihres Impf-, beziehungsweise Genesenenstatus von der Testpflicht befreien lassen. Diese Regelung gilt zunächst bis zu den Herbstferien. Die tägliche Testung hat vor Aufnahme des Dienstes zu erfolgen und soll im Fall eines Selbsttests vor Zeugen durchgeführt werden. Die Testdurchführung ist zu dokumentieren. Zuvor schon hatte Minister Theresa Schopper an Eltern wie Lehrer, sich und die Kinder vor Schulbeginn testen zu lassen. So solle vermieden werden, dass Corona-Infektionen erst in der Schule oder in den Kitas festgestellt würden.
Tests für Schüler: An Schulen, an denen die Kinder und Jugendlichen per Antigentest getestet werden, sollen ab dem 27. September bis zum 29. Oktober drei statt bislang zwei Tests pro Woche durchgeführt werden. An Schulen, die ihre Testungen ausschließlich per PCR-Pooltests durchführen, bleibt es aufgrund der hohen Sensitivität bei einer zweimaligen Testung pro Woche. Entsprechend wird das Land seine freiwillige Kostenbeteiligung an den kommunalen Testangeboten erweitern. Damit kann auch in den Kitas vermehrt getestet werden. Das Testangebot betrifft nur Kinder und Jugendliche, die weder genesen noch geimpft sind
Quarantäne: Ganz wichtig: Was passiert, wenn ein Mitschüler infiziert ist? So ganz genau kann das zum jetzigen Zeitpunkt für die Schulen der Region niemand sagen, da die entsprechende Verordnung noch nicht vorliegt. Baden-Württemberg will seine - lockeren - Regeln nach dem Beschluss für mehr Einheitlichkeit überarbeiten. Was man sagen kann: Bis vor kurzem galt:. Im Corona-Fall an einer weiterführenden Schule hätten sich laut der Corona-Verordnung vom 28. August die Mitschüler nur fünf Tage täglich testen müssen. Vorausgesetzt, es gibt ein gutes Hygienekonzept und es wurde ausreichend gelüftet. Nun haben sich die Länder diese Woche geeinigt, dass an allen Schulen und Kitas mit Augenmaß vorgegangen werden soll. Demnach sollen nur noch Menschen in Quarantäne, die unmittelbar und ohne Schutz in Kontakt zu den Infizierten standen. Gibt es vor Ort ein gutes Hygienekonzept, könne sogar ganz auf eine Quarantäne verzichtet werden. Im Quarantänefall soll es am fünften Tag möglich sein, sich mit einem PCR-Test oder Antigen-Schnelltest freizutesten. Zudem sei bei einem Corona-Fall ein engmaschiges Testkonzept für die betroffene Klasse vorgesehen. Sprich: Das Gesundheitsamt entscheidet.
Masken: Zum Schulstart wurde die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen auf unbegrenzte Zeit verlängert. Ursprünglich war das Maskentragen nur für die ersten zwei Wochen nach den Sommerferien vorgeschrieben.
Impfen: Die Kultusministerin hat vor Schuljahresbeginn appelliert, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt Impfungen für Kinder ab zwölf Jahren.