Polizeiaffäre: Ermittlungen gegen betroffene Beamtin eingestellt
Im Zug der Affäre um den suspendierten Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Ermittlungen gegen die Polizeibeamtin, die die Affäre ins Rollen gebracht hatte, eingestellt. Dies teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag auf Stimme-Anfrage mit.

Gegen den Inspekteur ist zum Landgericht Stuttgart Anklage wegen des Vorwurfs sexueller Nötigung erhoben, weil er im Herbst 2021 die ihm unterstellte Beamtin mit Hinweis auf seinen Einfluss auf ihre weitere Polizeilaufbahn sexuell belästigt haben soll. Weil die Beamtin damals heimlich Teile eines Telefonats mit dem Inspekteur mitgeschnitten hatte, hatte die Staatsanwaltschaft auch gegen sie wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Worts ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft kam nun zu dem Schluss, dass die Beschuldigte nicht rechtswidrig, sondern aufgrund eines rechtfertigenden Notstands gehandelt habe. „Die Aufzeichnung des Gesprächs mit dem Inspekteur der Polizei des Landes Baden-Württemberg war eine geeignete und verhältnismäßige Maßnahme, um der fortdauernden Gefahr, von ihm zur Aufnahme einer sexuellen Beziehung gedrängt zu werden, durch Herbeiführung eines Straf- und Disziplinarverfahrens gegen ihn zu begegnen“, teilt die Staatsanwaltschaft mit.
Das Interesse der Beschuldigten, künftige Straftaten zu verhindern, habe auch im Hinblick auf die Beweisnot das Geheimhaltungsinteresse des Inspekteurs der Polizei wesentlich übertroffen. Gegen die Einstellung des Verfahrens habe der Betroffene Beschwerde erhoben, über die nun die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart entscheidet.
Im Zug der Affäre war auch Innenminister Thomas Strobl (CDU) unter Druck geraten. Mit den Vorgängen befasst sich derzeit auch ein Untersuchungsausschuss des Landtags.