Brief-Affäre: Innenminister Thomas Strobl hat den Datenschutz verletzt
Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat in der Brief-Affäre gegen Datenschutzvorgaben verstoßen. Das ist das Ergebnis des Verfahrens, das der Landesdatenschutzbeauftragte eröffnet hatte. Ein Bußgeld muss der Heilbronner trotzdem nicht zahlen.

Das Datenschutz-Verfahren gegen Innenminister Thomas Strobl (CDU) in der Brief-Affäre ist abgeschlossen. Das teilte die Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten in Stuttgart am Donnerstagnachmittag, 30. März, mit. Sie wird übergangsweise von Jan Wacke geleitet, seitdem Stefan Brink zum Jahresende ausgeschieden ist.
Das Ergebnis des Verfahrens: Indem Strobl ein Anwaltsschreiben an einen Journalisten weitergegeben hat, hat er gegen die Datenschutzgesetze verstoßen, genauer gegen Artikel 5 und 6 der DSGVO. Das ist ein grundlegender Verstoß: In den beiden Artikeln ist geregelt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen und dass Betroffene dem zustimmen müssen.
Personalaktengeheimnis steht über Presserecht und Informationsfreiheit
Das Personalaktengeheimnis habe in dem Fall über dem Presserecht und der Informationsfreiheit gestanden. "Beschäftigte des Landes dürfen erwarten, dass ihr Dienstherr diese Daten vertraulich behandelt."
Gleichzeitig handele es sich um einen Einzelvorfall. "Strukturelle Defizite" im Umgang mit dem Datenschutz seien nicht erkennbar, weshalb Strobl nicht verwarnt wird. Anders als gegen Firmen wird gegen Behörden auch kein Bußgeld verhängt.
"Wir gehen davon aus, dass das Innenministerium künftig den Personaldatenschutz einhält", erklärte Interims-Behördenchef Jan Wacke. Das Innenministerium habe den Verstoß akzeptiert.