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Inzidenz spielt im Alltag ab Montag keine Rolle mehr

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Unabhängig von der Inzidenz sollen ab kommendem Montag wieder alle Menschen in Baden-Württemberg am gesellschaftlichen Leben teilnehmen dürfen, sofern sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch mit.

Von dpa

Ab kommenden Montag dürfen alle Menschen in Baden-Württemberg unabhängig von der Inzidenz wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen - vorausgesetzt, sie sind geimpft, genesen oder getestet. In der neuen Corona-Verordnung, die bereits am 16. August in Kraft treten soll, soll die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz nicht mehr als ordnungspolitisches Instrument auftauchen, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch mit. „Wir machen alles möglich für Geimpfte“, sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. „Jetzt geht es darum, den Menschen Freiheitsrechte zurückzugeben.“ Die Pläne seien mit dem Staatsministerium abgestimmt.


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Ungeimpfte brauchen zum Teil PCR-Tests

Das bedeutet: Auch falls die Inzidenz Ende August in den dreistelligen Bereich schießen sollte, plant das Land keine Einschränkungen mehr - sofern die Krankenhäuser dann noch genug Kapazitäten für Corona-Patienten haben. Die Regierung sieht vor, dass es bei kulturellen Veranstaltungen im Innenbereich sowie in Clubs und Diskotheken keine Personenobergrenze mehr geben soll, die Einrichtungen könnten unter Vollauslastung öffnen. Wer allerdings nicht geimpft und genesen ist, muss einen PCR-Test vorweisen können. Den müssen die Ungeimpften ab Montag bereits selbst zahlen, das Gesundheitsministerium nannte Beträge von 30 bis 50 Euro für einen Test. Bei der Innen-Gastro, bei Friseuren und körpernahen Dienstleistern soll ein Antigenschnelltest ausreichen. Diese seien erst ab Mitte Oktober kostenpflichtig, sagte die Sprecherin.


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Künftig neue Parameter zur Beurteilung der Lage

Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) appellierte nochmal an die Menschen, sich impfen zu lassen. „Je mehr Menschen einen Impfschutz haben, desto entspannter wird unser aller Leben sein“, sagte er der dpa. „Sie schützen nicht nur sich, sondern andere. Und Sie schützen vor allem das Gesundheitssystem vor Überlastung. Wir wollen und wir werden den Menschen ihre Freiheitsrechte zurückgeben.“ Dennoch sei die Pandemie nicht vorbei.

Die Inzidenz werde zwar ordnungspolitisch keine Rolle mehr spielen in der nächsten Verordnung, das Land werde sich vom bisherigen Stufenkonzept verabschieden, sagte Lucha. „Dennoch werden wir künftig neue Parameter definieren, die zur Beurteilung der Lage dienen sollen.“ So soll für die nächste Verordnung ab Mitte September ein Modell erarbeitet werden, das neben der Inzidenz die Hospitalisierung und die Auslastung der Intensivkapazitäten berücksichtigt. Damit wolle man vor die Lage kommen, sagte die Sprecherin.


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Bund übernimmt die Kosten für Corona-Tests ab 11. Oktober nur noch in Ausnahmefällen

Der Bund wird ab dem 11. Oktober nicht mehr die Kosten für Corona-Schnelltests für alle Bürger übernehmen. Wer sich nicht impfen lässt und zum Beispiel für einen Restaurantbesuch einen negativen Test braucht, muss diesen dann selbst bezahlen. Ausnahmen gelten nach einem Beschluss von Bund und Ländern vom Dienstag für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt. Das seien insbesondere Schwangere und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Gleichzeitig vereinbarten Bund und Länder, dass für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, die Vorlage eines negativen Corona-Tests noch im August zur Pflicht für viele Aktivitäten in Innenräumen werden soll. Dies betrifft zum Beispiel das Essen in Restaurants, den Besuch beim Friseur oder Sport im Fitnessstudio. Die Vorgabe gilt aber auch für Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe. Ausnahmen kann es demnach für Schüler geben, die regelmäßig getestet werden, außerdem für Regionen mit niedrigen Inzidenzen.

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) lobte die vereinbarte Verlängerung der Wirtschaftshilfen und der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld. „Solange die coronabedingten Einschränkungen im Wirtschaftsleben andauern, haben auch die Ziele dieser Maßnahmen weiterhin ihre Gültigkeit: die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Stabilisierung der betroffenen Unternehmen.“


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