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Hotspots in Baden-Württemberg - Ungeimpfte müssen nachts zu Hause bleiben

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Wieder Ausgangsverbote, doch diesmal trifft es nur die Ungeimpften. In Hotspots dürfen sie nachts nur noch aus sehr wichtigen Gründen auf die Straße, weil die Infektionszahlen explodieren.

Von dpa und unserer Redaktion
Eine Anzeige weist in der Stuttgarter Innenstadt auf die Corona-Alarmstufe "2G-Regel in vielen Bereichen!" hin, während eine Ampel ein rotes Signal zeigt. Seit 17. November gilt in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe, bei der Ungeimpfte von der Teilnahme an vielen Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen weitgehend ausgeschlossen sind. Foto: dpa
Eine Anzeige weist in der Stuttgarter Innenstadt auf die Corona-Alarmstufe "2G-Regel in vielen Bereichen!" hin, während eine Ampel ein rotes Signal zeigt. Seit 17. November gilt in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe, bei der Ungeimpfte von der Teilnahme an vielen Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen weitgehend ausgeschlossen sind. Foto: dpa  Foto: Marijan Murat (dpa)

Ungeimpfte in drei Hotspots von Baden-Württemberg dürfen von Montag an nachts nur noch aus triftigem Grund ihre Wohnungen verlassen, weil dort die Corona-Infektionen durch die Decke gehen. Das Verlassen der eigenen vier Wände in den Corona-Hotspots Schwarzwald-Baar-Kreis, Ostalbkreis und Biberach sei diesen Menschen zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr nur noch beispielsweise für medizinische Notfälle und aus Arbeitsgründen erlaubt, sagte der Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl, der Deutschen Presse-Agentur am Wochenende in Stuttgart.

Es sei davon auszugehen, dass es bis zur Wochenmitte und damit bis zur neuen Corona-Verordnung nicht bei diesen drei Kreisen bleibe. Der für das Ministerium ausschlaggebende Schwellenwert sei „600 und eine dynamische Lage“, sagte Lahl. Mehrere Kreise waren da am Wochenende nah dran, unter anderem auch der Stadtkreis Heilbronn mit einer Sieben-Tage-Inzidenz  von 586,8.

Die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen lag im Schwarzwald-Baar-Kreis am Samstag bei 606, im Ostalbkreis bei 702,2 und im Kreis Biberach bei 631,9. Der Wert gibt an, wie viele neue Infektionen mit dem Coronavirus pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche den Behörden gemeldet wurden.

 

Covid-19-Intensivpatienten und Inzidenzen in der Region

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Mit den Allgemeinverfügungen für die drei Landkreise sei Zutritt zu beispielsweise Gastronomie, Hotels (mit Ausnahme von Geschäftsreisenden) und Einzelhandel von Montag an ausschließlich immunisierten - also Geimpften und Genesenen - Besuchern und Kunden gestattet. Ausgenommen von dieser Zutrittsbeschränkung sind Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen wie Lebensmittelmärkte, Apotheken, Tank- und Poststellen, Paketdienste und Banken sowie Betriebe von körpernahen Dienstleistungen.

Lahl sagte in einem Interview mit dem SWR, es gelte jetzt, schnellstmöglich die vierte Welle zu brechen. „Die Ursache dieser vierten Welle sind die nicht Geimpften“. Von den Ausgangsverboten erhoffe man sich Wirkung, da dadurch die nächtlichen Begegnungen wie Partys oder der Besuch bei Freunden reduziert werden könnten. „Wenn diese Maßnahme nicht reicht, dann muss man das zeitlich ausdehnen auf den Tag.“ Einen generellen Lockdown auch für Geimpfte wolle man nicht.


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2G-Regel soll künftig auch für 12- bis 17-Jährige gelten

Im Südwesten sollen von kommenden Mittwoch an zudem nochmal deutlich schärfere Corona-Einschränkungen vor allem für jüngere Ungeimpfte gelten. Die grün-schwarze Regierung plant die 2G-Regel (genesen oder geimpft) nun auch für 12- bis 17-Jährige einzuführen, was auch für viele Familien weitreichende Konsequenzen haben dürfte. Außerdem sind Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Corona-Hotspots ab einem Schwellenwert vorgesehen. Die neue Corona-Verordnung wird derzeit erarbeitet.

Strengere Corona-Regeln auch in Bussen, Bahnen und Flugzeugen

 Auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln wird es von Mittwoch an ernst mit strengeren Corona-Regeln. Darauf machte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am Sonntag in Stuttgart aufmerksam. „In Bussen, Bahnen, Schiffen und Flugzeugen gilt dann die 3-G-Regel. Fahrgäste brauchen dann zwingend einen Impfnachweis, einen Beleg, dass sie genesen sind oder einen aktuellen Test, wobei ein Selbsttest nicht ausreicht.“ Im Flugverkehr werde beim Boarding kontrolliert werden und im öffentlichen Nahverkehr stichprobenartig. Fluggäste, die die Regeln verletzten, würden nicht ins Flugzeug gelassen. „Alles wird natürlich einfacher und unkomplizierter, wenn man geimpft ist.“

Schon seit dem vergangenen Mittwoch gilt im Südwesten die Corona-Alarmstufe, bei der Ungeimpfte von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen sind. Nur Geimpfte und Genesene haben jetzt noch Zugang zu Kinos, Museen, Schwimmbädern sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. Auch wer in Restaurants oder Cafés nur einen negativen Test vorweisen kann, muss draußen bleiben. Seit Mittwoch müssen Schüler und Schülerinnen wieder Masken am Platz tragen. Zudem gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Sie dürfen sich allein oder als Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen.


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Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatten die Kommunen ermahnt, ihre Corona-Kontrollen deutlich zu verschärfen. Das Land beobachte mit großer Sorge, dass vielerorts grundlegende Schutzmaßnahmen völlig unzureichend umgesetzt würden, schrieben die beiden am Freitag in einem Brief an Städte und Gemeinden.

Nach Eintritt der Alarmstufe im Land und angesichts der sich zuspitzenden Corona-Lage fordert der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Andreas Stoch, die nötigen strengeren Corona-Regeln auch durchzusetzen. „Dazu sind unsere Kommunen aber auf die Unterstützung des Landes angewiesen.“ Das Land müsse die Kommunen und ihre Behörden finanziell und personell unterstützen.


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Foto: curtbauer/stock.adobe.com
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