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Kontaktpersonen werden nicht mehr vom Gesundheitsamt angerufen: Die wichtigsten Fragen und Antworten

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Wenn das Gesundheitsamt anrief, dann war das in den vergangenen Monaten meist ein schlechtes Zeichen. Denn dann ging es um die Corona-Quarantäne. Künftig muss ein Infizierter sich selbst um die Kontaktnachverfolgung kümmern.

Von dpa und unserer Redaktion

Die Corona-Zahlen sind zu hoch, die Gesundheitsämter kommen nicht mehr hinterher. Deshalb ändert das Land seine Strategie. Die Behörden sollen entlastet werden, sie sollen auf die Nachverfolgung der Kontakte weitgehend verzichten und sich auf einzelne, besonders gefährdete Gruppen und Orte konzentrieren. Dafür wird infizierten Menschen in Baden-Württemberg deutlich mehr Eigenverantwortung zugetraut.


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Wie wurden die Kontakte bislang informiert?

Bislang war es Aufgabe der Ämter, herauszufinden, wem eine coronapositive Person begegnet ist oder wen sie getroffen haben könnte. Denn Kontaktpersonen mussten unter Umständen in Quarantäne. Gesundheitsämter griffen dazu beispielsweise auf die Kundendaten von Restaurants, Kinos oder Theatern zurück und telefonierten diejenigen Leute ab, die zum selben Zeitpunkt wie die infizierte Person dort waren.

 

Und wo war das Problem?

Mit der Zahl der Erkrankten schnellte auch die Masse der Kontakte nach oben. Die Gesundheitsämter erhielten Unterstützung, auch die Bundeswehr half aus. Aber zum einen stießen die Ämter zunehmend auf Geimpfte oder Genesene, die sie gar nicht mehr in Quarantäne schicken können. Zum anderen war das Ermitteln eines Kontaktes ungemein zeitraubend. Viele konnten nicht mehr zeitnah gefunden und informiert werden, teilweise dauerte es mehrere Tage, bis das Telefon klingelte, in vielen Fällen blieb es ganz still. Außerdem kamen etliche Aufgaben der Gesundheitsämter zu kurz, die Trinkwasserüberwachung etwa oder Einschulungsuntersuchungen.

 

Was ändert sich jetzt?

Das Land zieht sich aus der Nachverfolgung weitgehend zurück. Im Behördendeutsch heißt es dann, das „individuelle Fallmanagement“ werde eingestellt. Gesundheitsämter sollen sich stärker auf den Schutz von Risikogruppen zum Beispiel in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sowie Kitas und Schulen konzentrieren und auf das Management von größeren Ausbrüchen. „Oberstes Ziel ist es, Ausbruchsgeschehen einzudämmen und den Schutz vulnerabler Personengruppen sicherzustellen“, sagt der Amtschef des Sozialministeriums, Uwe Lahl.

Die meisten Infizierten sind daher aufgerufen, ihre Kontakte der vergangenen Tage selbst über die Ansteckung und die Quarantäne zu informieren, sofern diese nicht geimpft oder genesen sind. Das Sozialministerium empfiehlt, bei Symptomen von deren Beginn an 48 Stunden zurückzurechnen und zu überlegen, wen man in dieser Zeit getroffen hat. Ohne Symptome könne man sich für diese Rechnung am Datum des Tests orientieren. Strafbar mache man sich jedoch nicht, wenn man seine Kontakte nicht informiere.

 

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Und wie soll sich ein positiv getesteter Mensch nun verhalten?

Zunächst wie stets. Wer Symptome verspürt wie stärkeren Husten, Fieber, ein Unwohlsein und Müdigkeit sollte sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen, das war bislang ja auch schon so. Für diese kostenlosen Tests gibt es besondere Praxen oder Stationen. Fällt der Antigen-Schnelltest oder PCR-Test positiv aus, ist die zweiwöchige Quarantäne verpflichtend. Geimpfte oder Genesene ohne Symptome können sich aber nach fünf Tagen auf eigene Kosten per PCR-Test freitesten und bei einem negativen Ergebnis die Absonderung beenden. Für Menschen, vor allem Haushaltsmitglieder, die engen Kontakt zu einem Erkrankten hatten, dauert die Quarantäne zehn Tage. Wer einen vollständigen Impfschutz hat oder als genesen gilt und keine typischen Symptome aufweist, muss als Kontaktperson allerdings nicht in die sogenannte Absonderung.

 

 

Und woher wissen meine Kontakte von der Infektion?

Da baut das Land jetzt auf Verständnis und Eigenverantwortung. Denn in den meisten Fällen müssen Erkrankte das Informieren jetzt selbst und freiwillig übernehmen. Das Gesundheitsamt kümmert sich künftig nur noch in einzelnen Fällen, den sogenannten vulnerablen Gruppen, darum oder ruft an, wenn es größere Ausbrüche gibt oder diese befürchtet werden. Allerdings fallen ja zahlreiche Geimpfte und Genesene bereits heraus: „Es ist aufgrund der zunehmenden Durchimpfung der Bevölkerung davon auszugehen, dass der überwiegende Anteil der Kontaktpersonen geimpft ist“, sagte ein Ministeriumssprecher. „Und geimpfte Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne.“

 

Aber woher weiß ich, wer im Kino oder Restaurant in meiner Nähe saß?

In vielen Kinos oder Restaurants gilt für Besucher bereits die 2G-Regel. Sollte die Alarmstufe in den kommenden ein oder zwei Wochen in Kraft treten, ist das sogar vorgeschrieben. Besucher und Kontakte von dort sind also geimpft oder genesen. Das Sozialministerium verlässt sich zudem darauf, dass man seine Kontakte an gemeinsamen Abenden meist besser kennt. Ungeklärt bleibt aber, was bei Fremden zu tun ist, die einen Tisch mit einer infizierten Person teilen, oder im Zug bei einer längeren Fahrt nebenan sitzen.


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In vielen gastronomischen Betrieben gilt schon jetzt das freiwillige 2G-Optionsmodell − Ungeimpften wird der Zutritt verwehrt. Tritt bald die Corona-Alarmstufe in Kraft, dann wird die 2G-Regel in Innenräumen der Gastronomie zur Pflicht.
Foto: dpa
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Baden-Württemberg schafft weitere Impfangebote


Was passiert mit der Corona-Warn-App und der Luca-App?

Das Land will die Corona-Warn-App ebenso behalten wie die Luca-App. Beides seien ergänzende Bausteine im Kampf gegen die Pandemie wenn es darum gehe, zum Beispiel ein Superspreader-Ereignis durch ein Gesundheitsamt zu untersuchen. Außerdem mache die Corona-Warn-App darauf aufmerksam, wenn man sich in der Nähe eines Infizierten aufgehalten hat, argumentiert das Land.

 

Wie finden das die Landkreise?

Bei vielen ist Erleichterung zu spüren, im wahrsten Sinne des Wortes. „Es war höchste Zeit, hier etwas zu tun“, sagt der Biberacher Landrat Heiko Schmid. Alexis von Komorowski, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, lobt die „große Vor- und Umsicht des Landes“. Es sei ein wichtiges Signal, dass das Land die Gesundheitsämter bereits im nächsten Haushalt personell massiv stärken werde. Clarissa Voigt, Leiterin des Infektionsschutzes im Gesundheitsamt des Landkreises Heilbronn, schätzt die Lage folgendermaßen ein: "Die Auswirkungen der Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement sind derzeit für uns noch nicht eindeutig absehbar. Klar ist, wir werden künftig weniger Informationen über die positiv auf das Coronavirus getestete Personen und das Infektionsgeschehen im Landkreis Heilbronn haben. Auch könnte es sein, dass Ausbruchsgeschehen mit zeitlicher Verzögerung erkannt werden. Wir rechnen mit einem größeren Beratungsbedarf der Bevölkerung sowie der Kommunen. Wir appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, sich umsichtig zu verhalten. Nehmen Sie gerade jetzt in der Erkältungszeit Ihre Symptome ernst und lassen Sie sich testen, auch wenn sie geimpft sind. Und wer noch nicht geimpft ist, dem empfehlen wir dringend, sich möglichst schnell impfen zu lassen."

 

Ist Baden-Württemberg Vorreiter mit dieser Lösung?

Nein, keineswegs. In Hamburg zum Beispiel und in einigen anderen Bundesländern müssen Corona-Infizierte ihre Kontakte außerhalb von vulnerablen Gruppen bereits selbst informieren. Ermöglicht wird das durch eine Richtlinie des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Kontaktnachverfolgung, in der eine Fokussierung auf Situationen mit hohem Übertragungspotenzial empfohlen wird.

 

Stadt Heilbronn: Quarantäneregeln bleiben bestehen

Die Stadt Heilbronn weist in einer aktuelle Pressemitteilung darauf hin, dass die Quarantäneregeln weiterhin bestehen bleiben. Auch ohne Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt sind positiv getestete Personen – ob geimpft, genesen oder ohne Impfschutz – weiterhin verpflichtet, sich abzusondern und alle vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen einzuhalten. Auch für die nicht vollständig geimpften oder genesenen haushaltsangehörigen Kontaktpersonen gilt nach Kenntnisnahme des positiven PCR- oder Schnelltestergebnisses einer im selben Haushalt wohnenden Person eine unverzügliche Absonderungspflicht. Dies wird auch weiterhin kontrolliert, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Weitere Informationen finden sich unter www.heilbronn.de/coronavirus. 

Informationen darüber, wie sich positiv getestete Personen verhalten sollen, gibt es unter anderem hier auf der Seite des Landkreises Heilbronn. 

 

 

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