Dieselskandal: Urteil gegen Ex-Audi-Chef Rupert Stadler ist rechtskräftig
Die Urteile gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler und zwei Mitangeklagte im Dieselskandal sind rechtskräftig. Dies teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit.
Ende Juni 2023 hatte das Landgericht München den früheren Audi-Chef Rupert Stadler (2007 bis 2018) und zwei Mitangeklagte wegen Betrugs zu hohen Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt.
Es war das erste strafrechtliche Urteil in Deutschland im Dieselskandal, der die Branche erschüttert und Milliardenschäden verursacht hat.
BGH bestätigt Urteil gegen Ex-Audi-Chef Rupert Stadler im ersten deutschen Dieselprozess
Gegen das Urteil hatten die Angeklagten Revision eingelegt, diese wurde aber vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen, wie nun mitgeteilt wurde.
Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.
Urteil Ex-Audi-Chef Rupert Stadler: Gerichtsprozess in München zog sich über 171 Verhandlungstage
Im September 2020 startete in München der erste Dieselprozess in Deutschland gegen Rupert Stadler und drei Mitangeklagte. Der Prozess dauerte fast zwei Jahre und neun Monate und zieht sich über 171 Verhandlungstage. Im Mai 2023 legte Stadler ein Geständnis ab. Mit einem „Ja“ bestätigte er vor dem Landgericht München eine von seiner Verteidigerin verlesene Erklärung. Darin hatte Stadler Fehlverhalten eingeräumt. Er hätte die Möglichkeit gehabt, einzugreifen, dies aber unterlassen. Dies bedauere er sehr. Er sehe, „dass es ein Mehr an Sorgfalt“ gebraucht hätte.
Letztlich wurde Stadler zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, zudem musste er eine Strafe von 1,1 Millionen Euro bezahlen.
Mitangeklagte Hatz und P. ebenfalls verurteilt – Kronzeuge entgeht Strafe
Auch zwei Mitangeklagte – der frühere Chef der Motorentwicklung und spätere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz sowie der Ingenieur Giovanni P. – erhielten Bewährungsstrafen wegen Betrugs. Hatz wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und zur Zahlung von 400.000 Euro verurteilt, P. zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und 50.000 Euro Bewährungsauflage.
Bereits Anfang April 2023 stellte das Gericht das Verfahren gegen den Chemiker Henning L. ein. Er war einst für die Abgasnachbehandlung in der Neckarsulmer Dieselmotoren-Entwicklung zuständig und saß als einziger der vier Angeklagten nicht in Untersuchungshaft. L. war Kronzeuge, der im Rahmen der Ermittlungen und während des Prozesses umfassend ausgesagt hatte.
Ab Februar stehen vier ehemalige Audi-Manager vor Gericht
Mehr als zehn Jahren sind vergangenen, seitdem der Dieselskandal ans Licht kam. Ein Abschluss ist aber noch lange nicht in Sicht. Am 2. Februar 2026 beginnt der zweite Strafprozess rund um die Marke mit den vier Ringen. Dann sollen sich vier ehemalige Mitarbeiter, darunter zwei frühere Vorstände, vor dem Landgericht München II verantworten. Ihnen wird unter anderem Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung vorgeworfen. Es sind bereits 50 Verhandlungstage angesetzt.
Auf der Anklagebank sitzen werden die beiden ehemaligen Audi-Vorstandsmitglieder Stefan Knirsch und Ulrich Hackenberg, beide verantworteten einst die Technische Entwicklung. Darüber hinaus müssen ein ehemaliger Bereichsleiter und ein ehemaliger Hauptabteilungsleiter aus der Dieselmotoren-Entwicklung verantworten. Alle vier sind inzwischen nicht mehr für Audi tätig.

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