Corona-Regeln verändern sich wieder
Der Verwaltungsgerichtshof kippt die Pandemie-Vorgaben für Hochschulen und stellt die Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg in Frage. Das Land hatte zuletzt die harten Vorgaben der Alarmstufe II - darunter die 2G-Regel an Hochschulen - eingefroren.

Ein Gerichtsurteil mit Folgen. In der nächsten Woche werden sich die Corona-Regeln in Baden-Württemberg wieder verändern. Dann wird mit der Alarmstufe voraussichtlich wieder die zweithöchste Corona-Stufe des Landes gelten. Aktuell ist noch die Alarmstufe II in Kraft. Diese beinhaltet harte Einschränkungen für Ungeimpfte. Zudem gilt überwiegend die Regel 2G plus, was dazu führt, dass Menschen, deren vollständige Impfung oder Genesung länger als drei Monate her ist, nur einen Zutritt erhalten, wenn sie einen negativen Test vorlegen.
Land entkoppelte Maßnahmen von Werten in Kliniken und Intensivstationen
Das Land hat die Alarmstufe II vor über zehn Tagen wegen der Unsicherheiten der Omikron-Welle zunächst bis zum 1. Februar eingefroren. Dies sorgte für teils heftige Kritik, weil die ausschlaggebenden Werte das nicht rechtfertigten.
Diese sind die Hospitalisierungsinzidenz, also die Belegung der Südwest-Kliniken mit Covid-19-Patienten innerhalb einer Woche und auf 100.000 Einwohner gerechnet, und die Zahl der Covid-19-Fälle in den Intensivstationen. Beide Werte liegen im Land schon seit längerer Zeit deutlich unter der Grenze, die laut des Corona-Stufenmodells die Regeln der Alarmstufe II rechtfertigen. Die Vorsichtsmaßnahme der grün-schwarzen Landesregierung war unter vielen Juristen daher von Beginn an umstritten.
Klares Urteil der Mannheimer Richter
Jetzt sorgten die Richter der Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim dafür, dass das Land vorzeitig für einen Bereich die Regeln der Alarmstufe II zurücknehmen muss. Ein ungeimpfter Student hatte geklagt, die aktuelle Regelung führe dazu, dass Personen, die nicht immunisiert seien, vom Präsenzbetrieb ausgeschlossen würden. An den Hochschulen gilt in der Alarmstufe II die 2G-Regel. Der VGH gab dem Student recht und setzte den entsprechenden Teil der Corona-Verordnung ab kommenden Montag außer Vollzug.
Die Vorgabe sei "voraussichtlich rechtswidrig", so die Richter.In ihrer Begründung schreiben sie, eine Vorschrift, die unabhängig von der Hospitalisierungsinzidenz weitreichende Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte verursache, stehe mit den gesetzlichen Vorgaben nicht im Einklang.
Begründung der Richter
Generell könnten erhebliche Grundrechtseinschränkungen nicht abgekoppelt von der Hospitalisierungsinzidenz angeordnet werden, heißt es in der VGH-Urteilsbegründung. Genau dies hatte Grün-Schwarz aber getan. Im Falle des klagenden Studenten sei dies ein gravierender Eingriff in das Grundrecht auf Berufsausbildungsfreiheit, das in Artikel 12 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass bei ihnen noch weitere Verfahren anhängig seien, die "ebenfalls das Einfrieren der Alarmstufe II betreffen". Hier geht es um die Regelungen für Fitnessstudios, Spielhallen und für den Einzelhandel.
Staatsministerium kündigt Änderungen an
Und wie reagiert das Stuttgarter Staatsministerium? "Die VGH-Entscheidung betrifft zunächst die Corona-Verordnung Studienbetrieb. Wir werden die Corona-Hauptverordnung aber wie ohnehin geplant in der kommenden Woche aktualisieren und das Einfrieren der Alarmstufe II, das explizit als Übergangslösung bis maximal 1. Februar gestaltet war, beenden", sagte eine Sprecherin. Die Stufensystem-Logik werde aber grundsätzlich beibehalten. Maßnahmen sollen auch in Zukunft an der Hospitalisierungsinzidenz und der Belastung der Intensivstationen orientiert sein.
Gesundheitssystem soll nicht überlastet werden
"Auch in der Omikron-Welle geht es darum, das Gesundheitssystem vor Überlastung zu bewahren und dafür zu sorgen, dass Kranke in Baden-Württemberg eine angemessene Behandlung erhalten", so die Sprecherin. Grün-Schwarz wolle die Bund-Länder-Beratungen zu Corona am kommenden Montag abwarten, "um die Beschlüsse in der Systematik berücksichtigen zu können". Das bedeutet dem Vernehmen nach, dass die Regelungen der Stufen verändert werden könnten - offenbar geht es hier vor allem um die Veranstaltungen.
Situation in Südwest-Kliniken
Aktuell werden nach Angaben der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft rund 750 Patienten mit Corona auf den Normalstationen der Südwest-Kliniken behandelt. In den letzten zwei Tagen gab es hier einen Anstieg um rund 80 Patienten. Zum Vergleich: Zum Höhepunkt der vierten Welle Anfang Dezember 2021 wurden auf den Normalstationen rund 1700 Corona-Patienten behandelt. "Das Problem ist, dass niemand sagen kann, wie sich die Situation in den Krankenhäusern mit der Omikron-Variante in den nächsten Wochen weiterentwickeln wird", sagt Hauptgeschäftsführer Matthias Einwag. Auf den Intensivstationen der Südwest-Kliniken wurden zuletzt rund 300 Covid-19-Patienten behandelt.



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