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Peinliche Klatsche für Grün-Schwarz

  
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Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim muss handwerkliche Fehler von Grün-Schwarz korrigieren, meint unser Korrespondent.

von Michael Schwarz
  

Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Das Land wollte die härtesten Maßnahmen des Corona-Managements bis Ende dieses Monats beibehalten – unabhängig von den Grenzwerten, die man in dem System festgelegt hatte. Dies war zwar nachvollziehbar, weil die Folgen der Omikron-Welle nicht absehbar sind. Trotzdem war es rechtlich blauäugig.


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Wer konkrete Werte für das Inkrafttreten einzelner Corona-Stufen festlegt und sich dann an die eigenen Vorgaben nicht hält, findet sich vor Gericht wieder. Für Grün-Schwarz gab es daher vom Verwaltungsgerichtshof eine Klatsche. Weil die Ausnahmeregelungen – also das Einfrieren der Alarmstufe II – sowieso nur noch wenige Tage gelten sollten, ist das zunächst nicht tragisch. Es ist aber politisch peinlich, dass Grüne und CDU die Warnungen von Juristen nicht ernstgenommen hatten. Als Folge wird die 2G-Regelung an den Hochschulen vorzeitig kassiert.

Interessant ist die Richterbegründung: Das Land darf erhebliche Grundrechtsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen nicht unabhängig von der Situation in den Kliniken anordnen. Genau dies hat das Land aber getan, in dem die Maßnahmen der Alarmstufe II verlängert wurden. Mal wieder will die Regierung in der Pandemie mit dem Kopf durch die Wand – und macht handwerkliche Fehler.

 

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