Baden-Württemberg scheitert mit Vorstoß für längere Corona-Regeln
Baden-Württemberg ist mit einigen anderen Ländern damit gescheitert, die bestehenden Corona-Regeln samt Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen nochmal um vier Wochen zu verlängern.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte am Montag nach einer Schalte mit seinen Länder-Kollegen, der Antrag von Baden-Württemberg, Bayern und weiteren drei Ländern sei abgelehnt worden. Lauterbach lehnte auch die Forderung aus dem Südwesten und vieler Länder ab, die Hotspot-Regelung im Infektionsschutzgesetz nachzubessern. «Die Länder verlangen ein Gesetz, was rechtlich nicht geht», sagte der SPD-Politiker.
Er forderte die Länder auf, sich ein Beispiel an Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zu nehmen und nun schnell die Hotspot-Regelung zu nutzen. «Die Länder haben das Recht und die Pflicht, die Bürger zu schützen», sagte Lauterbach.
Die grün-schwarze Landesregierung im Südwesten hält die Hotspot-Regelung aus dem Bundesgesetz dagegen für nicht umsetzbar - weder auf Landes- noch auf Kreisebene sei das rechtlich sicher anwendbar. Daran änderten auch Lauterbachs Hinweise vom Montag nichts mehr, hieß es in Koalitionskreisen. Das würde bedeuten, dass - wie schon erwartet - nach der Übergangsfrist bis zum 2. April so gut wie keine Schutzmaßnahmen mehr verhängt werden. An diesem Dienstagmorgen (29.03.) beraten die Spitzen von Grünen und CDU im Koalitionsausschuss das weitere Vorgehen, dann soll das Kabinett entscheiden.
Lauterbach erklärte am Montag, es gebe vier Kriterien, mit denen die Länder in der Lage sein sollten, die Hotspot-Regelungen umzusetzen. Dazu gehöre es, wenn in Krankenhäusern wegen Corona planbare Eingriffe nicht mehr gemacht werden könnten, die Notfallversorgung gefährdet sei, in der Pflege Untergrenzen unterschritten würden oder Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden müssten.
Große Verärgerung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg war die Verärgerung zuletzt groß über das Vorgehen des Bundes. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ist wie andere Länder in Berlin mit der Forderung nach mehr eigenen Kompetenzen zur Pandemiebekämpfung gescheitert. Die Hotspot-Regelung hält das Land für nicht umsetzbar. Am Dienstag (29. März) will die grün-schwarze Landesregierung in einem extra angesetzten Koalitionsausschuss darüber entscheiden, wie es im Südwesten mit der Corona-Politik nach dem 2. April weitergehen soll. Dann endet die Übergangsfrist des Infektionsschutzgesetzes und die Corona-Vorgaben fallen weitestgehend weg.
Aus Stuttgarter Koalitionskreisen ist am Montag zu hören, dass es bei der aktuell überschaubaren Belastungssituation in den Südwest-Kliniken ab dem kommenden Wochenende wohl keine Hotspot-Regel geben wird. Zudem hatte eine Prüfung des Sozialministeriums zuletzt ergeben, dass die Umsetzung der Hotspot-Option, mit der regional begrenzt bei hohen Infektionszahlen schärfere Maßnahmen erlassen werden können, aus rechtlichen Gründen im Land sowieso nicht in Frage kommt.
Nur noch der Basisschutz bleibt bestehen
Im Stuttgarter Staatsministerium heißt es, es sei daher sehr wahrscheinlich, dass auch im Südwesten ab dem 3. April fast alle Corona-Maßnahmen wegfallen werden. Bestehen bleiben dann nur noch einige Basismaßnahmen wie die Maskenpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen oder auch die Testpflicht in Schulen und Kitas.