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Klage gegen „Lidl-Plus“-App: Verbraucherzentrale scheitert vor Gericht

  
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Verbraucherschützer, die gegen die „Lidl-Plus“-App geklagt haben, müssen eine Niederlage einstecken. Sie könnten allerdings zur nächsten Instanz weiterziehen.

Von red/dpa

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Mit einer Klage gegen Verbraucherschützer sind mit einer Klage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gegen den Discounter Lidl wegen dessen App für Verbraucher gescheitert. Der Verbraucherrechtssenat wies die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) als unbegründet ab. Er ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof zu. 

Die Verbraucherschützer hatten im April eine Unterlassungsklage eingereicht. Laut Mitteilung des Oberlandesgerichts begründeten sie diese damit, dass die Nutzung der App – anders als in den Teilnahmebedingungen angegeben – nicht kostenlos sei.

Niederlage gegen Lidl: App-Kunden zahlen mit ihren Daten

Zwar müssten die Verbraucher kein Geld zahlen, jedoch bezahlten sie mit ihren Daten. Lidl dürfe deshalb nicht behaupten, dass die Nutzung der App kostenlos sei. Zudem müsse Lidl einen Gesamtpreis angeben. 

Nach Ansicht des Verbraucherrechtssenats sei es jedoch nicht zu beanstanden, dass Lidl bei der Anmeldung keinen Gesamtpreis angibt. Das deutsche Gesetz und zugrundeliegende europäische Normen verstünden einen Preis als einen zu zahlenden Geldbetrag und nicht als irgendeine sonstige Gegenleistung, hieß es laut Mitteilung des OLG. Es sei auch nicht irreführend, dass Lidl die Nutzung der App in den Teilnahmebedingungen als kostenlos bezeichnet. 

Weitere Klage gegen Lidl wegen Werbung mit „größter Preissenkung“

Nach früheren Angaben des Discounters nutzen mehr als 100 Millionen Kunden weltweit die „Lidl Plus“-App, um von Rabatten, Coupons und Aktionen zu profitieren. Lidl muss sich noch auf eine weitere Verhandlung einstellen: Am Landgericht Heilbronn wird über Werbung mit „größter Preissenkung“ verhandelt.

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