Urteil zu Lebensmittelkontrollen: Restaurant-Besucher haben das Nachsehen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Veröffentlichung von Hygienemängeln eingeschränkt. Dabei verlieren die Verbraucher, kritisiert unser Autor.
Wer ins Restaurant geht, möchte sicher sein, dass sein Essen in einer sauberen Küche, mit einwandfreien Zutaten und nach geltenden Hygienevorgaben zubereitet wurde. Lebensmittelkontrolleure sind dafür da, das zu kontrollieren. Und während eine gesprungene Fliese noch kein Grund zur Sorge ist, finden die Kontrolleure immer wieder Abscheuliches: Schimmel, verdorbene Ware, ungeeignete Lagerräume sowie Fliegen-, Ratten- und Schabenbefall. Mängel also, die die Gesundheit ernsthaft gefährden können. Es ist richtig, solche Ergebnisse zu veröffentlichen, damit die Verbraucher gewarnt werden und die Betreiber öffentlich unter Druck stehen, sauber zu arbeiten.
Dass das Bundesverfassungsgericht dem nun enge Grenzen setzt, ist bedauerlich. Laut den Richtern müssen die schwarzen Schafe unter den Restaurantbetreibern künftig einfach klagen. Wenn dadurch genug Zeit verstreicht, müssen Behörden genauestens überlegen, ob sie das Risiko eingehen und die Hygiene-Verstöße noch veröffentlichen. Es ist absehbar, dass die Veterinärämter in vielen Fällen lieber Vorsicht walten lassen und Verstöße nicht veröffentlichen, wenn ein teurer und langwieriger Rechtsstreit droht.
Urteil vom Verfassungsgericht: Sind Lebensmittelkontrollen existenzvernichtend? Oder nicht eher die Hygienemängel?
Gewagt ist das Argument der Richter, dass durch im Netz veröffentlichte Hygienemängel eine Existenzvernichtung droht. Nicht die Kontrollen und deren Ergebnisse sind das Problem, sondern dass mit verschimmelten und falsch gelagerten Zutaten gekocht wird und Kakerlaken über die Arbeitsflächen krabbeln.
Und ja: Viele vertrauen nicht darauf, dass ein Lokal, das es soweit kommen lässt, diese Zustände dauerhaft beseitigt. Es gehört in einer Marktwirtschaft dazu, dass die Verbraucher anhand solcher Informationen frei entscheiden können, wo sie essen gehen – und es ist nicht Aufgabe der Verfassungsrichter, Ekel-Betriebe zu schützen.
So gehen andere Länder mit Lebensmittelkontrollen und Hygienemängeln um
Es müsste eigentlich ganz anders laufen und wie so oft macht es das Ausland vor: In Dänemark klärt seit Jahren ein trauriges oder lachendes Gesicht an der Ladentüre darüber auf, ob ordentlich und sauber gearbeitet wird. Das Datum der letzten Kontrolle und etwaige Verstöße stehen direkt darunter. In den USA gibt es ein Schulnoten-System, der Berliner Bezirk Pankow arbeitet ebenfalls mit Smileys. Egal, wo man abschaut: Es bräuchte ein solches System bundesweit. Bisher haben die zuständigen Ernährungs-Minister, meist von der CDU, jedoch lieber nichts getan – und die Restaurantbesucher haben das Nachsehen.

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