Landtag beschließt: Mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum möglich
Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Regeln zur Videoüberwachung geändert. Städte und Gemeinden dürfen Kameras künftig an mehr Orten einsetzen.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum für Städte und Gemeinden ausgeweitet. Mit der Änderung des Landesdatenschutzgesetzes erhalten Kommunen künftig mehr Möglichkeiten, Kameras zur Gefahrenabwehr oder zum Schutz öffentlicher Einrichtungen einzusetzen.
In der Region sehen auch kleinere Kommunen Handlungsbedarf, nicht nur Heilbronn. In Leingarten rückt zum Beispiel ein von Müllsündern heimgesuchter Containerplatz in den Fokus.
Baden-Württemberg erweitert Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Innenminister Thomas Strobl (CDU) erklärte dazu in einer Mitteilung, man lasse den Videoschutz „nun generell zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts zu“. Für Bürgerinnen und Bürger bedeute dies „erhöhte Sicherheit und Transparenz“. Zugleich erhielten die Kommunen mehr Handlungsspielraum: „Städte und Gemeinden verbessern künftig unter erleichterten Voraussetzungen und an mehr Orten die Sicherheit.“
Bislang war Videoüberwachung nur in eng begrenzten Fällen erlaubt, etwa zum Schutz bestimmter Personen oder sensibler Einrichtungen wie Kulturgüter oder öffentlicher Verkehrsmittel. Diese Beschränkung entfällt nun.
Wo Videoüberwachung in Baden-Württemberg nun erlaubt ist
Künftig ist Videoüberwachung unter anderem an Bus- und Bahnhöfen, in und an Polizeirevieren, zum Schutz von Kulturdenkmalen sowie an Orten mit Problemen durch illegale Müllablagerungen oder Diebstahl, etwa an Wertstoffhöfen, zulässig. Kommunen prüfen eigenständig, ob der Einsatz von Kameras im Einzelfall erforderlich ist.
Neu geregelt ist außerdem, dass Videoaufnahmen höchstens zwei Monate gespeichert werden dürfen. Darüber hinaus erlaubt das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen den Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der Auswertung von Aufnahmen, etwa zum Schutz von Menschen oder öffentlicher Infrastruktur.
Sicherheit und Datenschutz: Neue Regeln für Videoüberwachung
Trotz der Erweiterungen bleibt die Videoüberwachung an klare Vorgaben gebunden. Sie muss zwingend erforderlich und zeitgleich verhältnismäßig sein. Nach Angaben des Innenministeriums sollen Kommunen selbst abwägen, wie sich Datennutzung und Datenschutz vor Ort in Einklang bringen lassen. „Das zeigt: Wir vertrauen unseren Kommunen“, sagte Strobl.
Ob und in welchem Umfang Städte und Gemeinden die neuen Möglichkeiten nutzen, dürfte sich in den kommenden Monaten zeigen.

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