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Kabinett beschließt Änderungen 
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Korrektur der Krankenhausreform kommt: Das sagen Vertreter von SLK und BBT dazu 

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Gesundheitsministerin Nina Warken ist den Ländern mit den Änderungen an der Klinikreform entgegen gekommen. Ihr Stuttgarter Amtskollege Manfred Lucha ist trotzdem nicht zufrieden. 

Die Krankenhausreform bleibt auch nach den Änderungen, die das Kabinett jetzt auf den Weg gebracht hat, umstritten.
Die Krankenhausreform bleibt auch nach den Änderungen, die das Kabinett jetzt auf den Weg gebracht hat, umstritten.  Foto: Marcus Brandt

Die Krankenhausreform wird in einigen Punkten nachgebessert. Darauf hat sich am Mittwoch das Bundeskabinett in Berlin verständigt. Es folgte damit den Vorschlägen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zur Anpassung einzelner Bestandteile der Reform, die ihr Vorgänger Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebracht hatte.

Reform soll aus Bundesmitteln finanziert werden

Die Bewertung des Anpassungsgesetzes fällt unterschiedlich aus. „Diese Krankenhausreform wurde vor drei Jahren als Revolution der Krankenhausversorgung angekündigt. Davon ist kaum etwas übriggeblieben. Leider hat man es nicht geschafft, sich auf einheitliche Mindestqualitätsstandards zu verständigen“, heißt es von Nadia Mussa, Chefin der Techniker Krankenkasse im Land. Die Reform sehe vor, dass Länder den Krankenhäusern Leistungsgruppen zuweisen können, wenn diese Qualitätskriterien nicht erfüllen, bemängelt Mussa. Positiv sei, dass der Krankenhaustransformationsfonds aus Bundesmitteln finanziert werden soll. „Allerdings gibt es auch hier keine bundesweit einheitlichen Kriterien für die Verwendung der Mittel.“

Minister Lauterbach hatte Reform gegen heftige Widerstände durchgesetzt

Die Krankenhausreform war ein zentrales Projekt der Ampel-Regierung. Deren Gesundheitsminister Lauterbach hatte die Strukturreform gegen erbitterten Widerstand der Länder und der Krankenhausgesellschaften durchgesetzt. Warkens Korrekturen kommen einigen Bedenken der Bundesländer entgegen. Der Kern der Reform bleibt aber unverändert.

Gesundheitsminister Lucha kritisiert Änderungen

So kam prompt Kritik vom Stuttgarter Amtskollegen Manfred Lucha (Grüne). In einer Mitteilung seines Ministeriums heißt es, die Hoheit der Länder bei der Krankenhausplanung bleibe stark eingeschränkt, dabei sei das die zentrale Forderung Baden-Württembergs gewesen: „Es geht uns dabei selbstverständlich nicht um eine Absenkung von Qualitätsstandards, sondern darum, dass die Länder ihre Krankenhausplanung verantwortungsvoll gestalten können, um die Versorgung in allen Regionen Baden-Württembergs auch künftig sicherzustellen.“

Noch kritischer urteilt der Geschäftsführer der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft Matthias Einwag: Zwar sei sinnvoll, dass die Zeitpläne mit dem Gesetzentwurf angepasst werden sollen. „Die Freiräume für die Länder sind jedoch völlig unzureichend, obwohl sie nach der Verfassung für die Krankenhausplanung zuständig sind. Mit dem uneingeschränkt zentralistischen Ansatz droht die Reform insgesamt zu scheitern.“

SLK-Kliniken und BBT-Gruppe drängen auf Entscheidungshoheit der Länder

Die SLK-Kliniken werten mögliche Auswirkungen für die Länder positiver: „Im Sinne einer regional ausgewogenen und passgenauen Versorgungsstruktur haben wir als SLK-Verbund in der Vergangenheit mehrfach gefordert, dass die Bundesländer als entscheidende Größe in der Reform verankert sein müssen.“ Falls die Länder mit der Einigung tatsächlich mehr Mitsprache bei der Zuweisung von Leistungsgruppen bekommen sollten, „insbesondere auch dann, wenn Qualitätskriterien nicht erfüllt sind, ist dies ein guter Schritt“, heißt es von SLK-Chef Thomas Weber. Ähnlich sieht es Ulrike Heesemann, Regionalleiterin der BBT-Gruppe, zu der das Hohenloher Krankenhaus gehört. Es „sollten nicht bürokratische Vorgaben, sondern die tatsächliche Versorgungssituation für die Bevölkerung ausschlaggebend für die Vergabe von Leistungsgruppen sein“.

Es sei wichtig, „dass der Gesetzgebungsprozess jetzt in Gang kommt“, drängt Ulrike Heesemann, Regionalleiterin der BBT-Gruppe. Ein verbindlicher Zeitplan sei nötig, um die medizinische Planung abzuschließen und so „eine wirtschaftliche Stabilisierung erreichen zu können“

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