Gesetzesänderung nötig
Zur Merkliste Lesezeichen setzen

Häusliche Gewalt gegen Frauen: Kommt bald die Fußfessel in Baden-Württemberg?

   | 
Lesezeit  1 Min
Erfolgreich kopiert!

In Baden-Württemberg bleibt die Zahl häuslicher Gewalt gegen Frauen hoch. Nun wird geprüft, ob Fußfesseln künftig auch außerhalb von Terrorfällen eingesetzt werden könnten.

Von red/dpa

Externer Inhalt

Dieser externe Inhalt wird von einem Drittanbieter bereit gestellt. Aufgrund einer möglichen Datenübermittlung wird dieser Inhalt nicht dargestellt. Mehr Informationen finden Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.

Schläge, Tritte, Ohrfeigen – im laufenden Jahr steigt die Zahl der Mädchen und Frauen, die in Baden-Württemberg registrierte Opfer häuslicher Gewalt werden. Laut Innenministerium verharrt die Zahl der Betroffenen, die von Lebensgefährten oder Ex-Partnern misshandelt werden auf dem Niveau des Vorjahres. Die Zahl der gemeldeten Übergriffe durch Verwandte nimmt weiter zu. Nun will die Politik gegensteuern – und dafür das Polizeigesetz ändern.

Häusliche Gewalt gegen Frauen: Parteien wollen Polizeigesetz für Fußfessel ändern

Allerdings ist die Dunkelziffer vor allem bei der Gewalt durch Partner hoch: Laut aktuellem Sicherheitsbericht wird angenommen, dass nur zehn Prozent der Fälle auch angezeigt werden. Die steigende Zahl der Fälle häuslicher Gewalt könnte laut Ministerium damit zu tun haben, dass sich das Anzeigenverhalten langsam ändert.


Mehr zum Thema

Von ihrem Arbeitsplatz aus hat Ute Langner-Zimmermann einen weiten Blick. Mit rechtlichen Mitteln eine Perspektive schaffen will sie auch für ihre Mandantinnen.
Foto: Berger
Stimme+
Interview
Hinzugefügt. Zur Merkliste Lesezeichen setzen

Heilbronner Anwältin: "Häusliche Gewalt kommt in allen Schichten vor"


Um Frauen künftig besser schützen zu können, will die Mehrheit im Landtag das Polizeigesetz verschärfen und Fußfesseln als Schutzmaßnahme auch außerhalb von Terrorfällen ermöglichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die SPD-Fraktion bereits eingebracht. Mehrere Fraktionen haben angekündigt, nach der Sommerpause gemeinsam zu beraten, wie die Gesetzesänderung noch dieses Jahr umgesetzt werden könnte.

Fußfessel in Baden-Württemberg bisher nur zur Verhinderung von Terrorismus

Bisher erlaubt das Gesetz den Einsatz elektronischer Fußfesseln ausschließlich zur Verhinderung terroristischer Straftaten. Nach dem Willen der SPD soll künftig auch bei konkreten Gefahren durch Gewalttaten, Sexualdelikten oder Stalking der Einsatz möglich sein – etwa bei Tätern mit Kontakt- und Annäherungsverbot, die sich dennoch ihren Opfern nähern.

Fußfessel bei häuslicher Gewalt: Spanisches Modell als Vorbild in Baden-Württemberg

Der SPD-Vorschlag orientiert sich am Beispiel anderer Länder. In Spanien können Gerichte das Tragen elektronischer Fußfesseln bei massiver Bedrohung bereits anordnen.

Mit der Einführung dieses Modells im Jahr 2009 sank die Zahl der ermordeten Frauen deutlich. In den ersten zehn Jahren wurde keine Frau, die am Programm teilnahm, getötet. Zudem gaben rund 95 Prozent der zu schützenden Frauen an, dass sich ihr Sicherheitsgefühl durch das Gerät verbessert hat. Sachsen, Hessen und weitere Bundesländer setzen das sogenannte „spanische Modell“ bereits um.

Nach oben  Nach oben