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Heilbronn/Schwäbisch Hall
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Urteil nach Helikopterabsturz auf A6

  
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Der Haftungsstreit nach dem Hubschrauber-Absturz im Januar auf der A6 bei Schwäbisch Hall ist entschieden. Eine Zivilkammer des Heilbronner Landgerichts gab am Mittwoch einer Lkw-Reparatur-Werkstatt aus Kirchberg recht. Die Helikopter-Versicherung wollte den Schaden nicht ganz bezahlen.

Die Reparatur-Werkstatt hatte den Eigentümer und damaligen Halter des Helikopters beziehungsweise seine Hamburger Flugfahrzeugversicherung verklagt (wir berichteten). Denn die Versicherung weigerte sich, 25 Prozent des Schadens durch den Absturz und die Kollision des Helikopters mit dem Lastwagen zu zahlen. Die Assekuranz hatte eine Mitschuld des Lkw-Fahrers, die sogenannte Betriebsgefahr geltend gemacht, die sich generell aus dem Nutzen von Autos, Bahn oder Hubschrauber ergibt. Auch eine unzureichende Reaktion des Lkw-Fahrers wurde angedeutet.

Letztlich ging es um rund 5100 Euro, die die Versicherung nicht begleichen wollte. Das muss sie jetzt aber nach dem Heilbronner Richterspruch. Bei der Entscheidung der Kammer spielte eine Rolle, wer den Unfall verursacht hat, bei dem ein Pilot aus Bretzfeld tödlich verunglückte. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, "dass der Pilot den Absturz grob fahrlässig verursacht hat", berichtet Gerichtssprecher Roland Kleinschroth.

Nebeldecke

Die Mindesthöhe bei Überlandflügen betrage 600 Meter, die Sicherheitsmindesthöhe 150 Meter. Zeugenaussagen zufolge flog der Hubschrauber über eine längere Zeit in einer Höhe zwischen 20 und 50 Metern. "Warum, darüber kann man nur spekulieren", sagte Kleinschroth. "Möglicherweise wollte der Pilot die Nebeldecke unterfliegen." Die Kollision mit der Freilandleitung erfolgte in 24 Metern Höhe. Dabei kam es zum Funkenflug, dem Absturz des Hubschraubers auf die Autobahn und der Kollision mit dem Lastwagen.

Einen Fehler des Lastwagenfahrers konnten die Heilbronner Richter nicht mit letzter Sicherheit feststellen. Möglicherweise hat er den Helikopter erst im letzten Moment gesehen. Es gebe keine Verpflichtung für den Lkw-Fahrer, vorsorglich den Luftraum nach Gefahrenquellen abzusuchen, lautete die Begründung der Kammer. mut

Weitere Links zu diesem Thema:

 www.stimme.de/2753082 

www.stimme.de/2686434

 


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