Zweiter Audi-Dieselprozess in München zieht sich bereits zu Beginn in die Länge
Nach zwei Monaten ist endlich die Anklage im zweiten Audi-Dieselprozess in München verlesen. Damit droht nun schon, dass sich das Verfahren lange hinziehen wird. In den Osterferien ist auch schon wieder Pause.
Fast war es ein wenig wie ein Klassentreffen, wenn sich die Angeklagten beim zweiten Audi-Dieselprozessin München begegnen. Man kennt sich, hat teilweise jahrelang zusammengearbeitet, kurz werden ein paar Worte untereinander ausgetauscht. Auf der Anklagebank werden die beiden ehemaligen Audi-Vorstandsmitglieder Stefan Knirsch und Ulrich Hackenberg sitzen, beide verantworteten einst die Technische Entwicklung. Einer der Angeklagten ist Richard Bauder, der von 1993 bis zu seinem Ruhestand 2012 die Dieselmotoren-Entwicklung bei Audi am Standort Neckarsulm
verantwortet hat. Vierter im Bunde ist Axel Eiser, der einst die gesamte Aggregate-Entwicklung bei Audi verantwortet hat.
Der Prozess hat einen holprigen Start hinter sich: nur ein Verhandlungstag pro Woche, dann war mal ein Schöffe krank, Faschingsferien dazwischen und eine Anklageschrift, die 119 Seiten lang ist. Die haben die beiden Staatsanwälte abwechselnd an mehreren Verhandlungstagen verlesen. Am vergangenen Montag (23. März) sind sie zum Ende gekommen. Zwei Monate sind nun schon fast vergangen.

Audi-Dieselprozess: So geht es in den nächsten Monaten weiter
Nun will das Gericht zügiger vorankommen. Nach den verhandlungsfreien Osterferien wird an zwei Tagen in der Woche verhandelt, jeden Montag und Dienstag. Angesetzt waren bisher Termine bis Oktober. Sollte es zu einer Verständigung zwischen dem Gericht, der Anklage und den Angeklagten kommen, könnte es viel schneller gehen. Sollte es dazu nicht kommen, könnte es viel länger dauern. Zumal: Der Angeklagte Eiser hat aktuell mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Er ist aus diesem Grund nur eingeschränkt verhandlungsfähig. Wie lange die Verhandlungstage im April dann dauern, ist aus diesem Grund noch offen.
Den vier Angeklagten wird unter anderem Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung vorgeworfen. Wie komplex das ganze Thema ist, zeigt sich zum Prozessauftakt. Im Kern geht es wie beim ersten Prozess auch um eine unzulässige Software, die die Dieselfahrzeuge auf dem Prüfstand die vorgegebenen Werte einhalten ließ, im normalen Straßenbetrieb hingegen nicht.
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