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Prozess in Heilbronn: Würth und Außendienstmitarbeiter einigen sich auf Vergleich

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Die Kündigung eines Außendienstmitarbeiters hatte die Adolf Würth GmbH im Lauf des Verfahrens bereits zurückgenommen. Nun ging es noch um Nebenstreitigkeiten. Nach kurzem Säbelrasseln steht ein Vergleich.


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Ein bisschen Ordnung zu Beginn musste sein. „Das Verfahren ist unübersichtlich geworden“, sage Richter Carsten Witt zum Auftakt der Verhandlung, in der sich am Dienstag ein Außendienstmitarbeiter und sein Arbeitgeber – die Adolf Würth GmbH – am Arbeitsgericht Heilbronn gegenüberstanden. Ursprünglich hatte der Schraubenhändler seinem Mitarbeiter aus Nordrhein-Westfalen gekündigt. 

Auseinandersetzung um Arbeitsverhältnis sei „Teil einer Mobbing-Geschichte“

Denn die ordentliche Kündigung aus dem November des Vorjahres zum 31. März 2025 hatte das Unternehmen im Laufe des Verfahrens wieder zurückgenommen. „Es geht noch um die Abmahnung vom 20. Februar 2025 wegen des unentschuldigten Fernbleibens bei einem Personalgespräch“, stellte Richter Carsten Witt fest, sowie um eine Vergütung für die Zeit zwischen Ende Februar und Anfang März, als der Mitarbeiter sich krank gemeldet hatte.

„Mein Vergleichsvorschlag hat beide Seiten nicht überzeugt“, hielt Witt noch fest, bevor die Anwälte an der Reihe waren. „Die Hauptsache ist geklärt, wir sitzen hier nur wegen Nebenstreitigkeiten“, sagte Dirk Schmitz, Anwalt des Außendienstmitarbeiters, der per Video zur Verhandlung zugeschaltet war. Aus seinem Ärger darüber machte er zu Beginn auch keinen Hehl.

Die Auseinandersetzung um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses seines Mandanten, die seinen Worten nach schon vor der Kündigung im November vergangenen Jahres ein Thema gewesen sei, ordnete Schmitz vor diesem Hintergrund „als Teil einer Mobbing-Geschichte“ ein. Zumal auch die Kündigung offenbar ohne Grund erfolgt sei. Den Verweis auf die Vorgeschichte nahm Würth-Anwalt Michael Laudahn dankend als Hinweis auf Probleme im Arbeitsverhältnis gerne auf.

Vor dem Arbeitsgericht haben Würth und ein Außendienstmitarbeiter sich nun auf einen Vergleich geeinigt.
Vor dem Arbeitsgericht haben Würth und ein Außendienstmitarbeiter sich nun auf einen Vergleich geeinigt.  Foto: Bernd Weißbrod

Würth-Seite hält an Abmahnung fest: „Kläger tanzt uns auf der Nase rum“

Diese habe das Unternehmen mit dem Mitarbeiter klären wollen und ihn zum Personalgespräch geladen, dem er Ende Februar einfach ferngeblieben sei. Als Würth das Gespräch neu ansetzte, habe sich der Mitarbeiter, der seit über einem Jahrzehnt im Unternehmen arbeitet, von einem auf den anderen Tag krank gemeldet – und wurde von Würth daraufhin nicht bezahlt. „Eine Krankmeldung liegt vor“, sagte Schmitz in Richtung Laudahn und forderte neben der ordnungsgemäßen Abrechnung auch eine Rücknahme der Abmahnung.

In letzterem Punkt sah Laudahn wenig Spielraum. „Der Kläger tanzt uns auf der Nase rum. Wir möchten an der Abmahnung festhalten“, sagte er. Für die Gegenseite schwierig: „Mein Mandant hat schlechte Erfahrungen, weil die Firma Würth gerne abmahnt und Kündigungen ausspricht - auch bei anderen Kollegen“, stichelte Dirk Schmitz mit Blick auf andere Verfahren des Unternehmens vor dem Arbeitsgericht.

Richter am Arbeitsgericht Heilbronn beschleunigt mit Vorschlag abschließenden Vergleich

Eine Vorschlag von Witt führte letztlich zu einem Vergleich: „Es gibt die Möglichkeit einer Gegendarstellung, die der Personalakte und der Abmahnung beigelegt werden kann“, sagte der Richter. Damit konnten beide Seiten am Ende leben, Laudahn kündige für die Adolf Würth GmbH an, den Krankheitszeitraum ordnungsgemäß abzurechnen und auch das eingeforderte Zwischenzeugnis auszustellen.

Einen weiteren Punkt wollen die Parteien außergerichtlich klären: Dabei geht es um die sogenannte Sollerfüllung des Außendienstmitarbeiters. Bei den Verkaufszahlen für 2024 sei er über Soll gewesen – doch die sechswöchige Freistellung im Zuge der inzwischen zurückgenommenen Kündigung habe ihm das Jahr verhagelt. Mit negativen Folgen für seine Prämie.

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