Würth zahlt Ex-Außendienstmitarbeiter Abfindung – "möchte Schlussstrich ziehen"
In der Berufungsverhandlung eines fristlos gekündigten Außendienstmitarbeiters von Würth einigen sich beide Seiten auf einen Vergleich. In erster Instanz hatte der Mann recht bekommen.
Mit einem kleinen Kniff hat Steffen Hrubesch einen Berufungsprozess am Landesarbeitsgericht in Mannheim zu einem zügigen Ende geführt. Nachdem alle Formalien zu der Auseinandersetzung zwischen der Adolf Würth GmbH und eines Außendienstmitarbeiters geklärt waren, rollte der Richter das Feld von hinten auf.
Statt in eine womöglich zeitintensive Anhörung zu gehen und den geladenen Zeugen zu hören, klopfte Hrubesch lieber die Chancen für einen Vergleich ab. „Ich bin da mehr Pragmatiker als Jurist“, sagte der Richter. Und erinnerte beide Parteien daran, dass es sonst eine „Alles-oder-Nichts-Geschichte“ geben könnte. „Für beide Parteien birgt die Anhörung ein gewisses Risiko“, sagte er. Am Ende nahmen beide Seiten den Vergleichsvorschlag des Richters an.
Würth zahlt Abfindung – Richter: Mit der Lösung können beide Seiten leben
Der beinhaltet, dass Würth seinen ehemaligen Außendienstmitarbeiter mit 125.000 Euro abfindet, ihm ein sehr wohlwollendes Arbeitszeugnis ausstellt und beide Seiten die Kündigung zum 31. Oktober 2024 akzeptieren. „Eine Lösung, mit der beide Seiten leben können“, befand Hrubesch. Dass niemand hundertprozentig zufrieden sei, liege in der Natur der Sache.

Das verdeutlichte auch der ehemalige Würth-Mitarbeiter. „Ich möchte damit leben“, sagte er im Anschluss an die Verhandlung. Wäre die Abfindung niedriger ausgefallen, hätte er es wohl drauf ankommen lassen. „Aber nach nun eineinhalb Jahren möchte ich einen Schlussstrich ziehen.“ Für ihn sei der Fall damit erledigt. Seit April 2025 hat der Familienvater einen neuen Job.
„Nach nun eineinhalb Jahren möchte ich einen Schlussstrich ziehen.“
Ehemaliger Würth-Mitarbeiter
Wegen einer Äußerung in der Betriebsversammlung im Januar 2024 hatte Würth den Mitarbeiter wegen Störung des Betriebsfriedens zunächst abgemahnt. An Norbert Heckmann, den Sprecher des Vorstands gewandt, hatte er nachgefragt, ob es noch zeitgemäß und fair sei, dass Außendienstmitarbeiter mit 1800 Euro netto im Monat nach Hause gehen. Das hatte für Entrüstung gesorgt. Dass die Aussage gefallen ist, war vor Gericht unstrittig.
Nach Abmahnung folgt fristlose Kündigung bei Würth – aber aus anderem Grund
Bei einem Personalgespräch im März 2024 sei ihm dann fristlos gekündigt worden. Allerdings aus einem völlig anderen Grund, wie die Berufungsverhandlung noch einmal klar machte. Demnach soll der Mitarbeiter seinem Bezirksleiter gegenüber gedroht haben, krank zu machen, sofern er keine Lohnerhöhung erhalte. Stimmt nicht, machte Constantin Fick, Anwalt des Außendienstmitarbeiters, och einmal deutlich.
In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Heilbronn der Kündigungsschutzklage des gekündigten Mitarbeiters aus Thüringen stattgegeben - wie zuletzt auch bei zwei von drei gekündigten Betriebsratsmitgliedern. Dagegen legte Würth Berufung ein. Richter Hrubesch machte deutlich, dass es in der Verhandlung entscheidend darauf ankäme, ob die Aussage gefallen ist – oder nicht. Er hatte den Bezirksleiter für den Fall der Fälle als Zeugen geladen, doch der wurde am Ende nicht gebraucht. Obwohl im Vorfeld keine Einigung möglich war, folgten beide Seiten nach kurzer Beratung dem Vorschlag des Richters auf einen Vergleich.
Kommentare öffnen
Stimme.de
Kommentare