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Eine Job-Börse für Ungeimpfte?

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Ein Berufsportal im Internet richtet sich speziell an Ungeimpfte. Wer oder was sich hinter der Seite verbirgt, ist unklar. Auch rechtlich bewegen sich die Betreiber auf dünnem Eis.

Ungeimpfte Menschen (wie hier bei einer Demonstration in Hamburg) will das Internet-Portal Impffrei.work ansprechen. Wer hinter diesem Angebot steht, ist unklar. Auch rechtlich bewegen sich die Betreiber auf dünnem Eis.
Ungeimpfte Menschen (wie hier bei einer Demonstration in Hamburg) will das Internet-Portal Impffrei.work ansprechen. Wer hinter diesem Angebot steht, ist unklar. Auch rechtlich bewegen sich die Betreiber auf dünnem Eis.  Foto: Georg Wendt

Egal ob eine Annonce in der Tageszeitung, eine Stellenausschreibung bei einem Job-Portal, ein Inserat in den Sozialen Netzwerken oder über Mund-zu-Mund-Propaganda: Die Wege, eine Arbeitsstelle zu suchen - und zu finden -, sind vielfältig. Die Corona-Pandemie hat nun einen weiteren entstehen lassen: Die Internetseite "impffreiwork.site".

Nischenangebot mit medialer Aufmerksamkeit

Diese richtet sich an Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen und möchte ungeimpfte Menschen an jene Arbeitgeber vermitteln, die entweder auf den Impfstatus ihrer Bewerber keinen Wert legen oder ihre offenen Stellen vorzugsweise mit ungeimpften Menschen besetzen möchten. Noch ist das Ganze ein Nischenangebot, doch die mediale Aufmerksamkeit ist groß.

Wer genau hinter dem Angebot steckt, ist unklar. Der Verdacht liegt Nahe, dass die Ursprünge in der Schweiz liegen, gibt es doch neben dem Angebot für Deutschland und Österreich auch einen (italienischsprachigen) Verweis auf die Schweiz und Südtirol.


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Mehrere Adressen führen zum Portal

Neben "impffreiwork.site" existieren noch einige optisch wie inhaltlich ähnliche Domains (darunter "impffreilife.site", "impffreiarbeiten.org" und "impffrei-arbeiten.net"), auf die untereinander querverwiesen wird. Warum mehrere Internetadressen zum gleichen Portal führen? "Wegen Zensur", so die Eigenaussage. Das Angebot hat sich auch schon auf weitere Lebensbereiche ausgeweitet: "impffrei.kaufen" gibt es bereits, auf "impffrei.travel" verspricht man bald eine "Alternative Reisebörse".

Ein Impressum haben all diese Seiten nicht. Auf "impffreilife.site" heißt es: "Fakt ist, dass wir aktuell kein Impressum bereitstellen." Die Internetadresse "impffrei-arbeiten.net" ist in der isländischen Hauptstadt Reykjavík registriert und teilt sich die Postanschrift mit dem größten Phallusmuseum der Welt. Eine Stimme-Anfrage zu dem Angebot ließen die Betreiber unbeantwortet. Dem zugehörigen Telegram-Kanal, auf dem es zuvorderst um Corona-Berichterstattung geht, sind einige Informationen zu entnehmen. Man sei weltweit das erste Portal dieser Art, heißt es dort, und habe 640 Stellengesuche geschaltet (Stand: 16. Januar).

Arbeitgeber hoffen, Fachkräfte zu finden

Was erhoffen sich Arbeitgeber von Inseraten auf einer solchen, relativ kleinen Plattform? Eine Branchen-Spezialisierung gibt es nicht: Buchhalter werden ebenso gesucht wie Physiotherapeuten oder Mechatroniker. "Ich hatte gehört, dass dort relativ viel Vermittlung stattfindet", sagt Sven Zöllner, Inhaber und Geschäftsführer der Zöllner Bauberechnungen GmbH aus Obersulm. In einer "Hauruck-Aktion" habe er sich für das Inserat entschieden, mit dem er seit Ende Dezember einen kaufmännischen Mitarbeiter für sein Unternehmen sucht.

Überrascht war er von der Resonanz: Rund 20 Rückmeldungen habe er erhalten, teils von Fachkräften mit Auslandserfahrung. "Ich finde, Impfen ist eine persönliche Entscheidung und ich werde meine Mitarbeiter daher nicht dazu verpflichten", erklärt Zöllner seine Haltung. "Es geht nicht darum, dass wir speziell ungeimpfte Mitarbeiter suchen", sagt der Geschäftsführer, doch stelle er seit der Pandemie zunehmend fest, dass es schwieriger sei, passende Bewerber zu finden. Daher die neue Herangehensweise. Besetzt ist die Stelle noch nicht.

Rechtlich in der Grauzone

Rechtlich ist das Angebot eine Grauzone. Zwar soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einer Diskriminierung im Bewerbungsprozess vorbeugen, doch habe sich der Gesetzgeber seinerzeit dabei nicht explizit auf den Impfstatus bezogen, sagt Karlheinz Gerlach, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Heilbronn. "Das ist eine spannende Frage, mit der sich die Rechtsprechung auch noch nicht beschäftigt hat."

Für eine zulässige Einschränkung bei einer Stellenausschreibung bedürfe es immer eines sogenannten Sachgrundes, erklärt Gerlach. Dabei handelt es sich um einen Ausnahmefall, in dem bestimmte Rechtsvorschriften nicht zur Anwendung kommen. Würde das Portal im Vorfeld zwischen geimpften und ungeimpften Menschen trennen, obwohl dafür kein Sachgrund vorliegt, wäre es rechtlich problematisch, sagt er. Da sich jedoch theoretisch auch Geimpfte auf dem Jobportal nach einer Stelle umschauen können, lasse sich rechtlich keine allgemeingültige Aussage treffen. "Aber die Zielsetzung dieser Portale ist natürlich eindeutig", urteilt Karlheinz Gerlach.

Seltsame Wortwahl

Dass das Internet-Portal zumindest mit Vorsicht zu genießen ist, lässt sich bei einem Blick auf die Rubrik "Nützliche Links" erahnen. Dort wird unter anderem auf ein Telegram-Nutzerkonto verwiesen, auf dem angeblich dargelegt wird, wie "Robert F. Kennedy Jr. beweist, dass Impfungen unwirksam und gefährlich sind". In einer Selbstbeschreibung des Angebotes ist zudem von der "sogenannten Pandemie" die Rede. Die als "Energieausgleich" bezeichnete Spendenmöglichkeit soll dabei helfen, das Portal "vor Angriffen und Zensur zu schützen, heißt es. "Denn solche Projekte sind womöglich von gewissen Herrschaftsstrukturen nicht gewünscht", schreiben die Betreiber des Job-Portals.

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